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EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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23.05.2017, 14440 Zeichen



Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
23.05.2017
E I N L A D U N G
an die Aktionäre
für die am Donnerstag, den 22. Juni 2017, um 10.00 Uhr (MESZ) in der Wiener Stadthalle, Halle F, Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Österreich stattfindende
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der Raiffeisen Bank International AG

Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m ISIN AT0000606306
A. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2016, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 sowie des Corporate Governance-Berichts des Vorstands. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016. 4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016. 5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018. 6. Wahlen in den Aufsichtsrat. B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 1. Juni 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/ Hauptversammlung 2017) zugänglich:
* Jahresabschluss 2016 samt Lagebericht, * Corporate Governance-Bericht 2016, * Konzernabschluss 2016 samt Konzernlagebericht, * Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016, * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6, * Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG samt Lebenslauf, * vollständiger Text dieser Einberufung, * Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG. C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der 12. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär
ist und dies der Gesellschaft nachweist. Nachweis des Anteilsbesitzes

Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 19. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at per SWIFT: RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben
1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 15 Abs 2 genügen lässt

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000606306,\nDepotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,\ndie ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den oben genannten Nachweisstichtag, das ist der 12. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ), bezieht. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG\nAntrag auf Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 1. Juni 2017 der Gesellschaft, an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen. Beschlussvorschläge Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 12. Juni 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail an anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht. Bei einem Vorschlag zu Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6) treten an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärungen der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten sowie ihre Verbundenheit mit den rechtlichen Werten zu erklären. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen. Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung
2017) zugänglich. E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 20. Juni 2017 an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen: per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht als eingescannter Anhang (z.B. PDF) dem E-Mail anzuschließen ist, per SWIFT: RZBAATWWXXX,

Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der Mobil- Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail: michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind direkt dem IVA bekannt zu geben. Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein IVA- Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung
2017) abrufbar. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. F. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 18. Mai 2017 396.846 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Stichtag 18. Mai 2017 328.542.775. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. G. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ). Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt E. angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen. Wien, im Mai 2017 Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG



Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/documents/2231/12/10004873/0/oHV_2017_Einladung.pdf
Emittent: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9 A-1030 Wien Telefon: +43 1 71707-2089 FAX: +43 1 71707-2138 Email: ir@rbinternational.com WWW: www.rbinternational.com ISIN: AT0000606306 Indizes: ATX

Börsen: Wien, Luxembourg Stock Exchange Sprache: Deutsch

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Wiener Börse Party #638: I wer narrisch bei Palfinger und VIG, Gratulation an Mike Lielacher und ein Bundesschätze-Wunsch




RBI
Akt. Indikation:  18.16 / 18.27
Uhrzeit:  22:59:17
Veränderung zu letztem SK:  -0.19%
Letzter SK:  18.25 ( 1.16%)



 

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    EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG


    23.05.2017, 14440 Zeichen

    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
    23.05.2017
    E I N L A D U N G
    an die Aktionäre
    für die am Donnerstag, den 22. Juni 2017, um 10.00 Uhr (MESZ) in der Wiener Stadthalle, Halle F, Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Österreich stattfindende
    ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der Raiffeisen Bank International AG

    Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m ISIN AT0000606306
    A. TAGESORDNUNG
    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2016, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 sowie des Corporate Governance-Berichts des Vorstands. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016. 4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016. 5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018. 6. Wahlen in den Aufsichtsrat. B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 1. Juni 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/ Hauptversammlung 2017) zugänglich:
    * Jahresabschluss 2016 samt Lagebericht, * Corporate Governance-Bericht 2016, * Konzernabschluss 2016 samt Konzernlagebericht, * Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016, * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6, * Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG samt Lebenslauf, * vollständiger Text dieser Einberufung, * Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG. C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

    Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der 12. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär
    ist und dies der Gesellschaft nachweist. Nachweis des Anteilsbesitzes

    Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 19. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
    (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at per SWIFT: RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben
    1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 15 Abs 2 genügen lässt

    per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
    Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000606306,\nDepotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,\ndie ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den oben genannten Nachweisstichtag, das ist der 12. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ), bezieht. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG\nAntrag auf Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 1. Juni 2017 der Gesellschaft, an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen. Beschlussvorschläge Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 12. Juni 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail an anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht. Bei einem Vorschlag zu Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6) treten an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärungen der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten sowie ihre Verbundenheit mit den rechtlichen Werten zu erklären. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen. Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung
    2017) zugänglich. E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 20. Juni 2017 an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen: per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht als eingescannter Anhang (z.B. PDF) dem E-Mail anzuschließen ist, per SWIFT: RZBAATWWXXX,

    Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der Mobil- Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail: michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind direkt dem IVA bekannt zu geben. Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein IVA- Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung
    2017) abrufbar. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. F. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 18. Mai 2017 396.846 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Stichtag 18. Mai 2017 328.542.775. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. G. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ). Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt E. angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen. Wien, im Mai 2017 Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG



    Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/documents/2231/12/10004873/0/oHV_2017_Einladung.pdf
    Emittent: Raiffeisen Bank International AG
    Am Stadtpark 9 A-1030 Wien Telefon: +43 1 71707-2089 FAX: +43 1 71707-2138 Email: ir@rbinternational.com WWW: www.rbinternational.com ISIN: AT0000606306 Indizes: ATX

    Börsen: Wien, Luxembourg Stock Exchange Sprache: Deutsch

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    RBI
    Akt. Indikation:  18.16 / 18.27
    Uhrzeit:  22:59:17
    Veränderung zu letztem SK:  -0.19%
    Letzter SK:  18.25 ( 1.16%)



     

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