23.05.2017,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
23.05.2017
E I N L A D U N G
an die Aktionäre
für die am Donnerstag, den 22. Juni 2017, um 10.00 Uhr (MESZ) in der Wiener
Stadthalle, Halle F, Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Österreich stattfindende
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m ISIN AT0000606306
A. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2016, des
Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016 sowie des Corporate
Governance-Berichts des Vorstands.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016.
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016. 5. Wahl des Abschlussprüfers
(Bankprüfers) für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2018. 6. Wahlen in den Aufsichtsrat. B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 1. Juni 2017 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com (Investor
Relations/Veranstaltungen/ Hauptversammlung 2017) zugänglich:
* Jahresabschluss 2016 samt Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht 2016,
* Konzernabschluss 2016 samt Konzernlagebericht,
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016,
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6,
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG samt
Lebenslauf,
* vollständiger Text dieser Einberufung,
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114
AktG.
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der 12. Juni
2017, 24.00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär
ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 19. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich auf
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform per Post oder
Boten: Raiffeisen Bank International AG Mag.
Susanne Langer - Head of
Group Investor Relations Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich per E-Mail
ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at per SWIFT:
RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben
sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben
1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 15 Abs 2 genügen lässt
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail:
anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung als eingescannter
Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000606306,\nDepotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,\ndie ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den oben genannten Nachweisstichtag, das ist der 12. Juni 2017, 24.00 Uhr (MESZ), bezieht. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung.
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG\nAntrag auf Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile einzeln oder
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die nachweisen, dass sie seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind (zum
Nachweis sogleich unten), können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Unterschrift erforderlich)
spätestens am 1. Juni 2017 der Gesellschaft, an Raiffeisen Bank International
AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9,
1030 Wien, Österreich, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss
(auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5 %
des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung darf zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in
Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen
über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen
sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter
Abschnitt C. verwiesen. Beschlussvorschläge Aktionäre, deren Anteile einzeln
oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der
Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 12. Juni 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax
an +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail an anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei
dieses Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen
ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of
Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht. Bei
einem Vorschlag zu Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 6) treten an
die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärungen der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG. Die vorgeschlagene Person
hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit
begründen könnten sowie ihre Verbundenheit mit den rechtlichen Werten zu
erklären. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung
vorgelegt werden. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses
Aktionärsrechts ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder
bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf
denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110,
118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung
2017) zugänglich. E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur
Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen
Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer
natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden,
wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der
Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß. Sofern die Vollmacht nicht
am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben
wird, hat die Vollmacht spätestens am 20. Juni 2017 an einer der
nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen: per Telefax: +43
(0)1 8900 500 83, per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei
die Vollmacht als eingescannter Anhang (z.B. PDF) dem E-Mail
anzuschließen ist,
per SWIFT: RZBAATWWXXX,
Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E
bzw. 79 unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder per Post oder
Boten: Raiffeisen Bank International AG Mag. Susanne Langer - Head of Group
Investor Relations Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich Als besonderer Service
steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger, IVA,
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter
für die Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei
Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr.
Michael Knap unter der Mobil- Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per
E-Mail: michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die
Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind direkt dem IVA bekannt zu
geben. Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein IVA-
Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf
Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung
2017) abrufbar. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in
der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen
gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den
Widerruf der Vollmacht. F. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf
Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre
Tochterunternehmen halten zum Stichtag 18. Mai 2017 396.846 eigene
Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen
Aktien unterliegen einem Stimmverbot. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt zum Stichtag 18. Mai 2017 328.542.775.
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. G. ZUTRITT ZUR
HAUPTVERSAMMLUNG Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle
zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim
Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen amtlichen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr
(MESZ). Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der
zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
werden. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen,
nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die
Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die
Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt E.
angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn
Sie eine Kopie der Vollmacht
mitbringen.
Wien, im Mai 2017
Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG
Anhänge zur Meldung:
----------------------------------------------
http://resources.euroadhoc.com/documents/2231/12/10004873/0/oHV_2017_Einladung.pdf
Emittent: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 71707-2089
FAX: +43 1 71707-2138
Email: ir@rbinternational.com
WWW: www.rbinternational.com
ISIN: AT0000606306
Indizes: ATX
Börsen: Wien, Luxembourg Stock Exchange Sprache: Deutsch
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