10.05.2017,
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
ams AG
FN 34109 k
ISIN AT0000A18XM4
Einberufung
der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der ams AG am Freitag, den 09. Juni 2017, um 10.00 Uhr, in
8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30, in den Räumen der Gesellschaft.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016
5. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017
7. Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß § 159 Abs 2
Z 3 AktG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 19.05.2005 bzw. 29.03.2006 und
Änderung der Satzung in § 3 ,,Grundkapital und Aktien" durch Beseitigung und
Löschung des Abs 5
8. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
[Genehmigtes Kapital 2017]
i) unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren
Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG,
ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts,
iii) mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen, und
iv) die Änderung der Satzung in § 3 Abs 4
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands Finanzinstrumente im
Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen,
Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das
Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können,
auszugeben, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre auf die Finanzinstrumente
10. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von
Finanzinstrumenten [Bedingtes Kapital 2017 für Finanzinstrumente]
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes
a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und
Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von
bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann
(umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b) gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien
eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen,
d) unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 09.06.2015 zum 9.
Punkt der Tagesordnung erteilten entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien im bisher nicht ausgenützten Ausmaß.
12. Bericht über den Bestand, Erwerb und Veräußerung eigener Aktien gemäß § 65
Abs 3 AktG und Vorstellung des neuen SSOP 2017.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind
spätestens ab 19. Mai 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ams.com zugänglich:
· Jahresabschluss mit Lagebericht,
· Corporate-Governance-Bericht,
· Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, · Vorschlag für die
Gewinnverwendung, · Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr
2016 · Bericht des Vorstands gemäß §§ 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 S 2 AktG -
Bezugsrechtsausschluss Genehmigtes Kapital 2017 zu TOP 8 · Bericht des
Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss bei Wandelschuldverschreibungen gemäß §§
174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG zu TOP 9 und
10
· Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß §§ 65 Abs 1b iVm 170
Abs 2 AktG, § 153 Abs 4 S 2 und S 3 AktG und § 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 11 ·
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11 , · Formulare für die
Erteilung einer Vollmacht, · Formular für den Widerruf einer Vollmacht, ·
vollständiger Text dieser Einberufung.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEMÄß. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile zusammen 5
% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 19.
Mai 2017 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse ams AG, Tobelbader
Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile
zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 30. Mai 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 3136 500 92100 oder an ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H.
Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, oder per E-Mail agm@ams.com, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
Post an ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Mag. Moritz
Gmeiner, Investor Relations, oder per E-Mail an investor@ams.com übermittelt
werden.
Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem
bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 30. Mai 2017 in der oben angeführten
Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß §
87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die
die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese
Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf
der Internetseite der Gesellschaft www.ams.com zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des 30. Mai 2017, 24.00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme
an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist
und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 06. Juni 2017 (24:00 Uhr) ausschließlich auf einem
der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten ams AG
zH Herrn Dr. Jann Siefken
Tobelbader Straße 30
8141 Premstätten
Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur anmeldung.ams@hauptversammlung.at
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 und MT599,
unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 17 Abs 3 genügen lässt
Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 86
Per E-Mail anmeldung.ams@hauptversammlung.at
(Dabei können die
Depotbestätigungen im Format PDF Berücksichtigung finden.) Die Aktionäre werden
gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung
und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag
hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat
folgende Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
(BIC), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des
Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4, · Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, ·
Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Darüber hinaus werden
Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten, Schweiz, akzeptiert. Die
Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 30. Mai
2017 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.
Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in
Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden
können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post oder per Boten ams AG
Tobelbader Straße 30
8141 Premstätten
Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86
Per E-Mail anmeldung.ams@hauptversammlung.at, wobei die
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per
SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text
angeben. Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort.
Vollmachtsformulare und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf
Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ams.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung
bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 08. Juni 2017, 16 Uhr,bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf
der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Notar Dr. Walter Pisk, 8010 Graz,
Raubergasse 20; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ams.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 84.419.826,--
und ist zerlegt in 84.419.826 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält per 13.04.2017 1.392.055 eigene
Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
83.027.771 Stimmrechte.
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre
werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr.
Premstätten, im April 2017
Der Vorstand
Unternehmen: ams AG
Tobelbader Strasse 30
A-8141 Premstaetten
Telefon: +43 3136 500-0
FAX: +43 3136 500-931211
Email: investor@ams.com
WWW: www.ams.com
Branche: Technologie
ISIN: AT0000A18XM4
Indizes:
Börsen: Amtlicher Markt: SIX Swiss Exchange Sprache: Deutsch
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ams-Osram
Akt. Indikation: 1.22 / 1.24
Uhrzeit: 22:15:13
Veränderung zu letztem SK: 0.00%
Letzter SK: 0.00 ( 0.00%)
Bildnachweis
1.
Mario J. Müller (SFL technologies GmbH), Peter Mohr (TU Graz), Harald Kainz (Rektor TU Graz), Bernhard Puttinger (GF Green Tech Cluster Styria GmbH), Johann Höllwart (SFL technologies GmbH), Gerd Holzschlag (SFG – Steirische Wirtschaftsförderung), Georg Knill (Präs. IV-Steiermark und stellv. Vors. innoregio styria), Wolfgang Winter (wInterface GmbH), Ingo Riemenschneider (wInterface GmbH), Christo
, (© Aussender) >> Öffnen auf photaq.com
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