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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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10.05.2017, 14550 Zeichen

Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
ams AG FN 34109 k ISIN AT0000A18XM4 Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der ams AG am Freitag, den 09. Juni 2017, um 10.00 Uhr, in 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30, in den Räumen der Gesellschaft.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate- Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 5. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 7. Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 19.05.2005 bzw. 29.03.2006 und Änderung der Satzung in § 3 ,,Grundkapital und Aktien" durch Beseitigung und Löschung des Abs 5 8. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals [Genehmigtes Kapital 2017] i) unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG, ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, iii) mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen, und iv) die Änderung der Satzung in § 3 Abs 4 9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können, auszugeben, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf die Finanzinstrumente 10. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten [Bedingtes Kapital 2017 für Finanzinstrumente] 11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, d) unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 09.06.2015 zum 9. Punkt der Tagesordnung erteilten entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien im bisher nicht ausgenützten Ausmaß. 12. Bericht über den Bestand, Erwerb und Veräußerung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG und Vorstellung des neuen SSOP 2017.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 19. Mai 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com zugänglich:
· Jahresabschluss mit Lagebericht, · Corporate-Governance-Bericht,

· Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, · Vorschlag für die Gewinnverwendung, · Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016 · Bericht des Vorstands gemäß §§ 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 S 2 AktG - Bezugsrechtsausschluss Genehmigtes Kapital 2017 zu TOP 8 · Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss bei Wandelschuldverschreibungen gemäß §§ 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG zu TOP 9 und
10 · Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß §§ 65 Abs 1b iVm 170

Abs 2 AktG, § 153 Abs 4 S 2 und S 3 AktG und § 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 11 · Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11 , · Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, · Formular für den Widerruf einer Vollmacht, · vollständiger Text dieser Einberufung.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEMÄß. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 19. Mai 2017 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 30. Mai 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 3136 500 92100 oder an ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, oder per E-Mail agm@ams.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Mag. Moritz Gmeiner, Investor Relations, oder per E-Mail an investor@ams.com übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 30. Mai 2017 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.ams.com zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 30. Mai 2017, 24.00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 06. Juni 2017 (24:00 Uhr) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten ams AG zH Herrn Dr. Jann Siefken Tobelbader Straße 30 8141 Premstätten

Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur anmeldung.ams@hauptversammlung.at
Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 und MT599,

unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 17 Abs 3 genügen lässt Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 86 Per E-Mail anmeldung.ams@hauptversammlung.at (Dabei können die

Depotbestätigungen im Format PDF Berücksichtigung finden.) Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4, · Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten, Schweiz, akzeptiert. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 30. Mai 2017 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder per Boten ams AG
Tobelbader Straße 30 8141 Premstätten Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86 Per E-Mail anmeldung.ams@hauptversammlung.at, wobei die

Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben. Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Vollmachtsformulare und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 08. Juni 2017, 16 Uhr,bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Notar Dr. Walter Pisk, 8010 Graz, Raubergasse 20; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 84.419.826,-- und ist zerlegt in 84.419.826 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält per 13.04.2017 1.392.055 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 83.027.771 Stimmrechte.
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr.
Premstätten, im April 2017
Der Vorstand


Unternehmen: ams AG Tobelbader Strasse 30 A-8141 Premstaetten Telefon: +43 3136 500-0 FAX: +43 3136 500-931211 Email: investor@ams.com WWW: www.ams.com Branche: Technologie ISIN: AT0000A18XM4 Indizes:

Börsen: Amtlicher Markt: SIX Swiss Exchange Sprache: Deutsch

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ams-Osram
Akt. Indikation:  1.22 / 1.24
Uhrzeit:  22:15:13
Veränderung zu letztem SK:  0.00%
Letzter SK:  0.00 ( 0.00%)



 

Bildnachweis

1. Mario J. Müller (SFL technologies GmbH), Peter Mohr (TU Graz), Harald Kainz (Rektor TU Graz), Bernhard Puttinger (GF Green Tech Cluster Styria GmbH), Johann Höllwart (SFL technologies GmbH), Gerd Holzschlag (SFG – Steirische Wirtschaftsförderung), Georg Knill (Präs. IV-Steiermark und stellv. Vors. innoregio styria), Wolfgang Winter (wInterface GmbH), Ingo Riemenschneider (wInterface GmbH), Christo , (© Aussender)   >> Öffnen auf photaq.com

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    ams AG / Einberufung der Hauptversammlung


    10.05.2017, 14550 Zeichen

    Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
    Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
    ams AG FN 34109 k ISIN AT0000A18XM4 Einberufung der Hauptversammlung

    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der ams AG am Freitag, den 09. Juni 2017, um 10.00 Uhr, in 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30, in den Räumen der Gesellschaft.
    Tagesordnung
    1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate- Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 5. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 7. Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 19.05.2005 bzw. 29.03.2006 und Änderung der Satzung in § 3 ,,Grundkapital und Aktien" durch Beseitigung und Löschung des Abs 5 8. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals [Genehmigtes Kapital 2017] i) unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG, ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, iii) mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen, und iv) die Änderung der Satzung in § 3 Abs 4 9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können, auszugeben, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf die Finanzinstrumente 10. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten [Bedingtes Kapital 2017 für Finanzinstrumente] 11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, d) unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 09.06.2015 zum 9. Punkt der Tagesordnung erteilten entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien im bisher nicht ausgenützten Ausmaß. 12. Bericht über den Bestand, Erwerb und Veräußerung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG und Vorstellung des neuen SSOP 2017.

    UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 19. Mai 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com zugänglich:
    · Jahresabschluss mit Lagebericht, · Corporate-Governance-Bericht,

    · Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, · Vorschlag für die Gewinnverwendung, · Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016 · Bericht des Vorstands gemäß §§ 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 S 2 AktG - Bezugsrechtsausschluss Genehmigtes Kapital 2017 zu TOP 8 · Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss bei Wandelschuldverschreibungen gemäß §§ 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG zu TOP 9 und
    10 · Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß §§ 65 Abs 1b iVm 170

    Abs 2 AktG, § 153 Abs 4 S 2 und S 3 AktG und § 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 11 · Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11 , · Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, · Formular für den Widerruf einer Vollmacht, · vollständiger Text dieser Einberufung.
    Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEMÄß. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
    Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 19. Mai 2017 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 30. Mai 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 3136 500 92100 oder an ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, oder per E-Mail agm@ams.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Mag. Moritz Gmeiner, Investor Relations, oder per E-Mail an investor@ams.com übermittelt werden.
    Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
    Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 30. Mai 2017 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
    Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.ams.com zugänglich.
    Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 30. Mai 2017, 24.00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 06. Juni 2017 (24:00 Uhr) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:
    (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten ams AG zH Herrn Dr. Jann Siefken Tobelbader Straße 30 8141 Premstätten

    Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur anmeldung.ams@hauptversammlung.at
    Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 und MT599,

    unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben)
    (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 17 Abs 3 genügen lässt Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 86 Per E-Mail anmeldung.ams@hauptversammlung.at (Dabei können die

    Depotbestätigungen im Format PDF Berücksichtigung finden.) Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4, · Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten, Schweiz, akzeptiert. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 30. Mai 2017 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
    Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
    Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
    Per Post oder per Boten ams AG
    Tobelbader Straße 30 8141 Premstätten Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86 Per E-Mail anmeldung.ams@hauptversammlung.at, wobei die

    Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben. Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
    Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

    Vollmachtsformulare und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 08. Juni 2017, 16 Uhr,bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
    Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Notar Dr. Walter Pisk, 8010 Graz, Raubergasse 20; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 84.419.826,-- und ist zerlegt in 84.419.826 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält per 13.04.2017 1.392.055 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 83.027.771 Stimmrechte.
    Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
    Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr.
    Premstätten, im April 2017
    Der Vorstand


    Unternehmen: ams AG Tobelbader Strasse 30 A-8141 Premstaetten Telefon: +43 3136 500-0 FAX: +43 3136 500-931211 Email: investor@ams.com WWW: www.ams.com Branche: Technologie ISIN: AT0000A18XM4 Indizes:

    Börsen: Amtlicher Markt: SIX Swiss Exchange Sprache: Deutsch

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    1. Mario J. Müller (SFL technologies GmbH), Peter Mohr (TU Graz), Harald Kainz (Rektor TU Graz), Bernhard Puttinger (GF Green Tech Cluster Styria GmbH), Johann Höllwart (SFL technologies GmbH), Gerd Holzschlag (SFG – Steirische Wirtschaftsförderung), Georg Knill (Präs. IV-Steiermark und stellv. Vors. innoregio styria), Wolfgang Winter (wInterface GmbH), Ingo Riemenschneider (wInterface GmbH), Christo , (© Aussender)   >> Öffnen auf photaq.com

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