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Besuch der Hauptversammlung: Pflicht, nicht Kür für Aktionäre! (Christoph Scherbaum)

Autor:
Christoph Scherbaum

Die Börsenblogger ist das einfache und direkte Sprachrohr von Journalisten und deren Kollegen, die teils schon mit jahrzehntelanger Arbeits- und Börsenerfahrung aufwarten können. Auch als professionelle Marktteilnehmer. Letztlich sind wir alle Börsenfans. Aber wir vertreten in diesem Blog auch eine ganz simple Philosophie: Wir wollen unabhängig von irgendwelchen Analysten, Bankexperten oder Gurus schreiben, was wir zum aktuellen (Börsen-)Geschehen denken, was uns beschäftigt. Das kommt Ihnen, dem Leser, zu Gute.

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04.05.2017, 4652 Zeichen

Der Mai ist tradtionell der Monat mit den meisten Hauptversammlungen in Deutschland. Das betrifft mehr als die Hälfte aller DAX -Unternehmen, aber auch viele kleinere Unternehmen halten ihre Aktionärsversammlung in dieser Zeit ab. Für Aktionäre ein Pflichttermin, der aber allzu oft nicht wahrgenommen wird. Ein Fehler, der teuer werden kann!

Grundsätzlich haben Aktionäre nur eine Möglichkeit auf die Geschicke ihres Unternehmens, an dem sie beteiligt sind einzuwirken: durch den Besuch der Hauptversammlung und die aktive Teilnahme. Denn: Das Aktiengesetz räumt den Aktionären – für viele Anleger überraschend – viele Rechte ein.

So können Aktionäre vom Vorstand Auskunft über alle Angelegenheiten des Unternehmens verlangen, über die Personalien entscheiden und natürlich über eine etwaige Gewinnbeteiligung (Dividende) abstimmen und damit Einfluss auf die Geschäftspolitik nehmen. Diesen Rechten sollten Aktionäre auch nachkommen.

Nicht nur, dass sie über die Geschicke des Unternehmens bestimmen, sondern auch, dass sie sich über die Geschäftspolitik ihres Unternehmens en Detail informieren können, ohne mühsam alle Informationen im Internet oder anderen Publikationen heraussuchen zu müssen.

Der Besuch einer Hauptversammlung macht Sinn! Und damit ist jetzt nicht das Abräumen des Büffet gemeint – diese fallen sowieso längst nicht mehr so üppig aus, um genau solche Besucher abzuschrecken.

Die wichtigsten Punkte ein jeder Hauptversammlung sind:

Bericht zur Geschäftsentwicklung
Zu Beginn der Hauptversammlung erläutert der Vorstand über die Geschäftsentwicklung des zurückliegenden Jahres, informiert über das laufende Jahr und gibt einen Ausblick auf die weitere, mittel- bis langfristige Entwicklung.

Entscheidung zur Gewinnverwendung
In der Regel arbeiten Unternehmen profitabel, so dass die Aktionäre über den Vorschlag des Vorstands abstimmen können, welcher Teil der erwirtschafteten Gewinne als Dividende ausgeschüttet wird oder für weitere Investitionen im Unternehmen verbleiben soll.

Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
Wichtiges Element jeder Hauptversammlung ist zudem die Personalpolitik. Im Rahmen einer Abstimmung wird entschieden, ob die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats entlastet werden sollen. Sind die Aktionäre mit den Leistungen der Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder einverstanden, stimmen sie für die Entlastung.

Sind sie das nicht, können sie die Entlastung verweigern. Das geschieht meist, wenn die Ertragsssituation des Unternehmens nicht zufriedenstellend ist, mangelhaftes Risikocontrolling nachgewiesen wird oder Klagen anhängig sind. Im Fall von Aufsichtsratsmitgliedern werden zudem in manchen Fällen die Ämterhäufung, eine fehlende Offenlegung der fachlichen Qualifikation oder eine mangelnde Unabhängigkeit bemängelt.

Wahlen zum Aufsichtsrat
Neben der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat ist die Wahl der Vertreter im Aufsichtsrats ein entscheidender Faktor für die zukünftigen Erfolge eines Unternehmens. Viele Unternehmen berufen aber die Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat weit überwiegend aus dem Kreis ihrer Großaktionäre. Doch sollten auch unabhängige sachkundige Personen den Vorstand überwachen.

Neben der Masse kommt Fonds und ihren Vertretern eine bedeutende Rolle bei Hauptversammlung zu. Aufgrund ihrer Anteilshöhe haben Fondsgesellschaften oft eine maßgebliche Bedeutung innerhalb einer Hauptversammlung, denn bei niedrigen absoluten Präsenzzahlen reichen schon niedrige zweistelligen Prozentzahlen aus, um eine Abstimmung in die eine oder andere Richtung zu lotzen.

Viele Fondsgesellschaften verhalten sich aber ähnlich inaktiv wie die Privatanleger. Aber es gibt auch Ausnahmen, wie etwa den Union Investment-Fondsmanager Ingo Speich. Die Zurückhaltung der Fonds muss aber nicht sein, wie ein Blick auf die Vorgaben der Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen des BVI (ALHV) zeigt.

Derweil müssen also Privatanleger für den nötigen „Aufruhr“ in der Hauptversammlung sorgen. Jeder Anleger, der eine Hauptversammlung auslässt, überlässt die Geschicke seines Unternehmens anderen, die nicht unbedingt in seinem Sinne entscheiden.

Am Ende gilt auch hier der Satz zu Wahlen: „Wer nicht zur Wahl geht, darf sich über die Politik nicht beschweren.“ Daher: Eintrittskarten bestellen und aktiv an Hauptversammlungen teilnehmen!

In diesem Sinne,
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(04.05.2017)

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