22.03.2017,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wien, FN 180219 d
ISIN AT0000APOST4
EINBERUFUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Donnerstag, dem
20. April 2017, um 10:00 Uhr in der Halle F der Wiener Stadthalle, Roland
Rainer Platz 1, 1150 Wien, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der
Österreichische Post Aktiengesellschaft ein.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2016
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017
7. Beschlussfassung über
a) die Änderung der Satzung in § 18 Abs 2 ("Hauptversammlung-Teilnahme")
b) die Ergänzung der Satzung um einen neuen § 25 ("Gerichtsstand")
8. Erneute Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands
a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b
AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10%
des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann
(umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b) gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen,
d) unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 15. April 2015 zum 10.
Tagesordnungspunkt erteilten entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 30. März 2017
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.post.at/ir zugänglich:
Jahresabschluss mit Lagebericht,\nCorporate-Governance-Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016,\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8,\nBericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 8 - Bezugsrechtsausschluss bzw umgekehrter Bezugsrechtsausschluss, Erwerb eigener Aktien,\nGeschäftsbericht 2016,\nSatzungsgegenüberstellung,\nUnterlagen zur Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf, Hinweisblatt),\nFormulare für die Erteilung einer Vollmacht,\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht,\nvollständiger Text dieser Einberufung.\nIII. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des 10. April 2017 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und
dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft in Schriftform spätestens am 14. April 2017 (24:00 Uhr)
ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen
muss, erforderlich: Per Post oder Boten: Österreichische Post
Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Post HV, 8242
St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60 Per E-Mail: anmeldung.post@hauptversammlung.at
(als elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur) Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
ISIN AT0000APOST4 im Text angeben) Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr
depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung
einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat
folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000APOST4,\nDepotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 10. April 2017 (24:00 Uhr, MESZ) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.\nIV. ABSTIMMUNG PER BRIEF Jeder Aktionär ist berechtigt an der kommenden
Hauptversammlung im Wege der Abstimmung per Brief gemäß § 19 der Satzung und §
127 AktG teilzunehmen. Die Stimmabgabe hat schriftlich unter Verwendung des von
der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen.
Die Unterlagen zur Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf,
Hinweisblatt, Rückkuvert) werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern Sie
diese bei der Abteilung Investor Relations +43 (0) 57767 - 30401 zu folgenden
Zeiten an: Montag - Donnerstag 9 Uhr - 16 Uhr und Freitag 9 Uhr - 13 Uhr. Die
Texte der Formulare und das Hinweisblatt sind spätestens am 30. März 2017 auf
der Internetseite unter www.post.at/ir abrufbar. Der Aktionär hat auf dem
Formular (Stimmzettel) in jedem Fall folgende Angaben zu machen: Angabe des
Namens (Firma) und des Wohnorts (Sitz) des Aktionärs, Anzahl der Aktien. Die
Stimmabgabe bedarf zu ihrer Gültigkeit der Unterfertigung durch den Aktionär.
Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift versehene Formular (Stimmzettel)
muss spätestens am 14. April 2017 bei Notar Dr.
Rupert Brix an dessen Postfach
170, 1011 Wien, als Zustellbevollmächtigten der Österreichische Post
Aktiengesellschaft für Zwecke der Briefwahl zugehen. Ausdrücklich wird darauf
hingewiesen, dass Voraussetzung für die Abstimmung per Brief der Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist, d.h., dass der Gesellschaft eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG spätestens am 14. April 2017 unter einer der
oben genannten Adressen zugeht. Aktionäre, die im Wege der Abstimmung per Brief
an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen daher - genauso wie
Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen
- für die rechtzeitige Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG im Sinne der obigen Ausführungen Sorge tragen. Die Aktionäre
werden darauf hingewiesen, dass abgegebene Stimmen per Briefwahl nichtig
sind, wenn der Beschluss in der Hauptversammlung mit einem anderen Inhalt
gefasst wird als im Formular (Stimmzettel) vorgesehen. Die Gesellschaft wird
erforderlichenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.post.at/ir ein neues Formular (Stimmzettel) zur Verfügung stellen,
sollten bis spätestens 30. März 2017 zulässige Anträge von Aktionären zur
Ergänzung der Tagesordnung im Sinne von § 109 AktG und/oder bis spätestens
10. April 2017 zulässige Beschlussvorschläge von Aktionären zu den
Tagesordnungspunkten im Sinne von § 110 AktG einlangen. Im Falle einer
bereits erfolgten Stimmabgabe per Brief kann unter Verwendung des von der
Gesellschaft zu diesem Zweck auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellten
Formulars (Widerruf) diese Stimmabgabe widerrufen werden. Für die
Rechtswirksamkeit des Widerrufs genügt es, wenn der Widerruf Notar Dr. Rupert
Brix per Telefax unter +43 (0) 1 512 46 11 - 28 spätestens am 19. April 2017,
vor Tagesablauf, zugeht. Erscheint ein Aktionär zur Hauptversammlung, der
seine Stimme bereits im Wege der Abstimmung per Brief abgegeben hat, kann er
sein Stimmrecht nur dann in der Hauptversammlung ausüben, wenn er
rechtzeitig, d.h. spätestens am 19. April 2017 wie oben näher beschrieben
seine Stimmabgabe widerrufen hat. Andernfalls kann der Aktionär in der
Hauptversammlung ohne Recht auf Ausübung seiner Aktionärsrechte als Gast
teilnehmen, d.h. diesem Aktionär steht kein Rede- und Fra¬gerecht, kein
Antragsrecht und insbesondere kein Stimmrecht oder Widerspruchsrecht zu. Ein
Aktionär, der an der Abstimmung per Brief teilgenommen hat, kann auf dem
Stimmzettel gleichzeitig vorsorglich Widerspruch gegen einen in der
Hauptversammlung zu fassenden Beschluss erklären. Eine darüber hinaus gehende
Möglichkeit des Widerspruchs besteht nicht.
V. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person
(einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2
AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir
folgende Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder Boten:
Österreichische Post Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH,
8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60 Per Telefax: 43 (0) 1 8900 500 - 75 Per
E-Mail: anmeldung.post@hauptversammlung.at(Dabei können die Vollmachten in den
Formaten PDF, JPG, TXT und TIF Berücksichtigung finden.) Die Vollmachten müssen
spätestens bis 19. April 2017, 16:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten
Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und
Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden. Ein Vollmachtsformular
und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.post.at/ir abrufbar. Wir bitten im Interesse einer
reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der
Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformular. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§
10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften über
die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Dr.
Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die
Bevollmächtigung von Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.post.at/ir ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar,
welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen
(Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, +43 (0) 664
2138740, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at. Der
Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das
Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass
der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen
oder von Anträgen entgegennimmt.
VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG Aktionäre, deren
Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 30. März 2017 (24:00 Uhr)
der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Österreichische Post AG, z.H.
Investor Relations, 1030 Wien, Haidingergasse 1, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen
mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung
und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 10. April
2017 (24:00 Uhr) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)
57767-30409 oder Österreichische Post AG, z.H. Investor Relations, 1030
Wien, Haidingergasse 1, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt
III) verwiesen.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG Jedem Aktionär ist auf
Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie
nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch
schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft per Telefax an +43 (0) 57767-30409, z.H. Investor Relations
oder per Email an investor@post.at übermittelt werden.
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder
Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in
der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt
gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
5. Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese
Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der
Internetseite der Gesellschaft www.post.at/ir zugänglich.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
337.763.190,-- und ist zerlegt in 67.552.638 auf Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
67.552.638 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
2. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet Es ist beabsichtigt,
die Hauptversammlung bis zum Beginn der Generaldebatte im Internet zu
übertragen. Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte
Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der
Hauptversammlung am 20. April 2017 ab ca. 10:00 Uhr live im Internet unter
www.post.at/ir verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder
Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 08:30 Uhr
Wien, im März 2017 Der Vorstand
Emittent: Österreichische Post AG
Haidingergasse 1
A-1030 Wien
Telefon: +43 (0)57767-0
Email: investor@post.at
WWW: www.post.at
Branche: Transport
ISIN: AT0000APOST4
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
kapitalmarkt-stimme.at daily voice 8/365: EU Retail Investstrategy gut gemeint, aber teuer und viel zu kompliziert
Österreichische Post
Akt. Indikation: 28.80 / 28.85
Uhrzeit: 22:59:14
Veränderung zu letztem SK: -0.09%
Letzter SK: 28.85 ( 0.52%)
Bildnachweis
1.
Harald Hagenauer (Österreichische Post, C.I.R.A.)
, (© Martina Draper/photaq) >> Öffnen auf photaq.com
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