24.02.2017, 3258 Zeichen
In diesen Tagen beginnen viele Menschen (in erster Linie Faschingsmuffel) mit dem Erstellen ihrer Steuererklärung. Als wäre es nicht so schon kompliziert genug alle Belege und Daten entsprechend zusammenzusammeln, haben Geldanleger noch mehr Herausforderungen zu meistern.
Des Rätsels Lösung nennt sich Anlage KAP und bringt alljährlich viele Deutsche zum verzweifeln. Ausfüllen muss sie nämlich so gut wie jeder, der Aktien oder Fonds hält. Der Fiskus will bekanntlich am Erfolg der Börsianer teilhaben.
Grundsätzlich werden bei Aktienanlagen Kursgewinne mit der sogenannten Abgeltungsteuer von 25 Prozent (zuzüglich Soli und ggf. Kirchensteuer) belastet. Das gleiche gilt für Dividendenerlöse. Auch hier greift die Abgeltungsteuer.
Handelt es sich bei den Aktien nicht um deutsche Papiere sondern etwa um US-Aktien wird es jedoch kompliziert. Da in den USA eine Quellensteuer von 30 Prozent gilt, sollte sich Anleger die Differenz zu den heimischen 25 Prozent wiederholen. Das geht dank Doppelbesteuerungsabkommen, wenn auch nicht unbedingt problemlos. Die Details unterscheiden sich von Land zu Land und von Doppelbesteuerungsabkommen zu Doppelbesteuerungsabkommen. Am besten man schaut beim zuständigen Bundeszentralamt für Steuern die Details an – sie sind dort halbwegs verständlich aufgelistet.
Wer statt Aktien in Fonds investiert ist, muss sich ähnlichen Herausforderungen stellen. Denn auch Fondsbesitzer müssen die von Investmentfonds erzielten Gewinne versteuern. Das gilt grundsätzlich sowohl für Gewinne, die an die Anleger ausgeschüttet werden als auch für Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen und sonstige Erträge der Fonds, die im Fondsvermögen wieder angelegt werden.
Liegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterhalb des Sparer-Pauschbetrags (801 Euro für Ledige und 1.602 für Verheiratete), können sich die Anleger die von ihrer Depotbank abgeführte Steuer mit der Einkommensteuererklärung erstatten zu lassen. Hierzu wiederum ist die genannte Anlage KAP wichtig.
Noch ein Hinweis für Anleger, die noch Fonds aus der Zeit vor 2009 im Depot haben. Ab 2018 endet hier die bisherige Regelung, dass Gewinne aus diesen Produkten nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Bestandsschutz ade. Leider. Mal wieder. Das heißt unter Umständen, dass diese Altanlagen dann ihren Reiz verlieren. Entscheidend ist aber der Einzelfall. Aktien aus dieser Zeit sind übrigens (noch) von dieser Neuregelung ausgenommen. Wenn es sich aber nicht ändern würde, wäre dies ein Wunder…
Der Fiskus hat eben in den letzten Jahren alles unternommen, um die Aktienkultur zu beschädigen. Die frühere Regelung mit der Spekulationsfrist und der Steuerfreiheit nach einem Jahr würde viele Menschen eher dazu bewegen in Aktien zu investieren. Aber die Teilhabe einer breiten Masse am Produktivkapital ist nicht gewünscht. Es würden wohl dann viel mehr kurzfristige Entscheidungen der Politik noch kritischer begleitet werden.
In diesem Sinne,
weiterhin viel Erfolg bei der Geldanlage
Ihre dieboersenblogger.de-Gründer
Christoph A. Scherbaum & Marc O. Schmidt
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