21.12.2016,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
E I N L A D U N G
an die Aktionäre
für die am Dienstag, den 24. Jänner 2017, um 10:00 Uhr (MEZ), und bei Bedarf
Fortsetzung am Mittwoch, den 25. Jänner 2017, 00:00 Uhr
im Austria Center Vienna (ACV), Saal A,
Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien,
stattfindende
AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m ISIN AT0000606306
A. TAGESORDNUNG
1. Beschlussfassung über
a) die Verschmelzung der Raiffeisen Zentralbank Österreich
Aktiengesellschaft, FN 58882t, als übertragende Gesellschaft durch
Übertragung des Vermögens als Ganzem mit Stichtag zum 30.06.2016, 24:00
Uhr, und auf Grundlage der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft
zum 30.06.2016 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Raiffeisen
Bank International AG, FN 122119 m, als übernehmende Gesellschaft mit
Kapitalerhöhung bei dieser und Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag;
b) die Erhöhung des Grundkapitals der Raiffeisen Bank International AG von
EUR 893.586.065,90 um EUR 109.679.778,15 auf EUR 1.003.265.844,05 durch
Ausgabe von 35.960.583 neuen auf Inhaber lautenden nennwertlosen
Stückaktien (Stammaktien) zur Durchführung der Verschmelzung mit der
Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft. Gemäß § 223 Abs 1
AktG besteht kein Bezugsrecht;
c) die mit der Eintragung der Verschmelzung (einschließlich der
Kapitalerhöhung) in das Firmenbuch bedingten Änderungen der Satzung in
§§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Grundkapital und Aktien), 9 (Der
Aufsichtsrat)
und 12
(Aufgaben des Aufsichtsrats).
Sollte der Tagesordnungspunkt 1 am 24. Jänner 2017 bis 24 Uhr nicht vollständig
abgehandelt werden können, wird die Hauptversammlung am 25. Jänner 2017 um
00:00 Uhr am selben Ort fortgesetzt.
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind ab 21. Dezember 2016 im Internet unter
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/außerordentliche
Hauptversammlung 2017) zugänglich und liegen während der Geschäftszeiten zur
Einsicht der Aktionäre am Sitz der Gesellschaft Am Stadtpark 9, 1030 Wien,
sowie in der Hauptversammlung auf:
Entwurf des Verschmelzungsvertrags samt Beilagen\nJahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre (2013, 2014 und 2015) der Raiffeisen Bank International AG und Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft\nSchlussbilanz der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft zum 30.06.2016\nCorporate-Governance-Berichte der letzten drei Geschäftsjahre (2013, 2014 und 2015) der Raiffeisen Bank International AG\ngemeinsamer Verschmelzungsbericht des Vorstands der Raiffeisen Bank International AG und des Vorstands der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft gemäß § 220a AktG\nPrüfungsbericht des gerichtlich bestellten gemeinsamen Verschmelzungsprüfers gemäß § 220b AktG\ngemeinsamer Prüfungsbericht des Aufsichtsrat der Raiffeisen Bank International AG und des Aufsichtsrats der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesell-schaft gemäß § 220c AktG\nZwischenbilanz der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft zum 30.09.2016 gemäß § 221a Abs 2 Z 3 AktG\nZwischenbilanz der Raiffeisen Bank International AG zum 30.09.2016 gemäß § 221a Abs 2 Z 3 AktG\nUmgründungsplan gemäß § 39 UmgrStG\nBeschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zum Tagesordnungs-punkt 1\nSatzungsgegenüberstellung der unter Tagesordnungspunkt 1 vorgeschlagenen Änderungen\nvollständiger Text dieser Einberufung\nFormular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG\nIm Übrigen stehen zum gleichen Zeitpunkt auch die relevanten Unterlagen zu der
der Verschmelzung vorangehenden Verschmelzung der Raiffeisen International
Beteiligungs GmbH (FN 294941m) auf die Raiffeisen Zentralbank Österreich
Aktiengesellschaft in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft (Am
Stadtpark 9, A-1030 Wien) und auf der oben angeführten Internetseite der
Gesellschaft zur Verfügung.
Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verschmelzung gemäß Tagesordnungspunkt 1
wird auch auf die gesonderte Bekanntmachung gemäß § 221a AktG im "Amtsblatt zur
Wiener Zeitung" hingewiesen.
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser
Nachweisstichtag ist der 14. Jänner 2017, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (MEZ). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 19. Jänner 2017 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen (näher zu vorgeschriebenem
Inhalt und Form der Depotbestätigung unten):
per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung als
eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist, per SWIFT:
RZBAATWWXXX Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E
unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder per Post: Raiffeisen Bank
International AG Mag.
Susanne Langer - Head of Group Investor Relations Am
Stadtpark 9, A-1030 Wien
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000606306,\nDepotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,\ndie ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den oben genannten Nachweisstichtag, das ist der 14. Jänner 2017, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (MEZ), bezieht.\nSoll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als
Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Die Übermittlung der
Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung.
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen
und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
(Unterschrift erforderlich) spätestens am 5. Jänner 2017 der Gesellschaft, an
Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor
Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder
Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt
werden.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 %
des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über Aktien,
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich die
Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter Abschnitt
C.
verwiesen.
Beschlussvorschläge
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spätestens am
13. Jänner 2017 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 83,
per E-Mail an anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses Verlangen als
eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist, oder an
Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group
Investor
Relations,
Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht.
Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt
werden.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist
die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei
mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe
von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich
die Depot-bestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter
Abschnitt C. verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegen-heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110,
118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/außerordentliche
Hauptversammlung 2017) zugänglich.
E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
ver-tritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung
gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 23. Jänner 2017, 12
Uhr (MEZ), an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einzulangen:
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83 per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at
(als eingescannter Anhang dem
E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen)
per SWIFT: RZBAATWWXXX
Message Type MT598; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E unbedingt
"ISIN AT0000606306" im Text angeben, oder per Post: Raiffeisen Bank
International AG Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations Am
Stadtpark 9, A-1030 Wien
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsver-treter für die Stimmrechtsausübung auf der
Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der
Mobil-Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail:
michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die
Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind direkt dem IVA bekannt zu
geben. Bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Michael Knap keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zum Stellen von
Fragen oder von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt.
Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein IVA-Vollmachtsformular
und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt
und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com
(Investor Relations/Veranstaltungen/außerordentliche Hauptversammlung 2017)
abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
F. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 893.586.065,90 und ist in 292.979.038 auf Inhaber lautende
stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme.
Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der
Einberufung (Stichtag 19. Dezember 2016) 509.977 eigene Aktien. Hieraus stehen
der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem
Stimmverbot. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
zum Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 19. Dezember 2016) 292.469.061. Es
bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
G. TEILWEISE ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können
die Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 der außerordentlichen
Hauptversammlung am 24. Jänner 2017 ab ca. 10 Uhr (MEZ) live im Internet unter
www.rbinternational.com verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder
Tonübertragung der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgt nicht.
H. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen
amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MEZ).
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter
(an die unter
Abschnitt E. angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt,
wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
Wien, im Dezember 2016
Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG
Anhänge zur Meldung:
----------------------------------------------
http://resources.euroadhoc.com/us/KY0ph6mV
Emittent: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 71707-2089
FAX: +43 1 71707-2138
Email: ir@rbinternational.com
WWW: www.rbinternational.com
Branche: Banken
ISIN: AT0000606306
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange Sprache:
Deutsch
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Veränderung zu letztem SK: -0.13%
Letzter SK: 19.67 ( 2.93%)
Bildnachweis
1.
RBI Q3 2016, Seite 3/5, komplettes Dokument unter http://boerse-social.com/static/uploads/file_1980_rbi_q3_2016.pdf
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