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24.11.2016, 7572 Zeichen

 Christoph Moser, Equity-Partner in der Anwaltskanzlei Weber & Co, im Gespräch mit Angelika Kramer u.a. über Prospektbilligungen in Luxemburg und Haftungsfragen. Fotos: Interview Angelika Kramer mit Christoph Moser (Weber & Co)

Herr Moser, wieviele Kapitalmarktprospekte haben Sie denn heuer schon erstellt?

Christoph Moser: Fünf Prospekte mit Prospektpflicht. Leider nur auf der Fremdkapitalseite. Wann die erste Transaktion auf Eigenkapitalseite kommt, ist leider nicht absehbar. Wahrscheinlich heuer nicht mehr.

Ihr jüngster Prospekt war ja jener für Wienwert. Wie lange arbeitet man als Anwalt daran?

Man muss grundsätzlich zwischen Basisprospekt und Stand-Alone unterscheiden. Im Fall der Wienwert hat es sich um einen Basisprospekt gehandelt, der dann für ein Jahr Gültigkeit hat und wo man bei den einzelnen Tranchen nur mehr Final Terms hinterlegen muss. An so einem Basisprospekt sitzt man meist zwei bis drei Monate. Bei Eigenkapitaltransaktionen dauert es mitunter bis zu zwei Monate länger. 

Warum lässt ein Emittent einen Basisprospekt erstellen?

Weil vor allem die Billigung der Behörde deutlich schneller geht. Bei Final Terms dauert es nur drei bis vier Tage, eine Prospekt-Billigung dauert rund zwei Monate.

Wie zufrieden sind Sie denn mit der Akzeptanz der Wienwert-Anleihe, zuletzt wurde ja die Zeichnungsfrist verlängert...

Angesichts der Tatsache, dass es sich um eine reine Selbstplatzierung handelt, sehr gut. Das heißt, Wienwert hat keine Emissionsbank hinzugezogen, sondern übernimmt den Vertrieb selbst. Das passiert sehr selten und dieser Weg ist auch nur bis zu einem gewissen Volumen gangbar.

Die Wienwert-Anleihe wendet sich ja an Kleinanleger. Ist ein Prospekt für Kleinanleger umfangreicher?

Wenn sich eine Emission rein an Institutionelle wendet, ist in der Regel gar kein Prospekt notwendig. Oft entschließen sich Gesellschaften aber dennoch dazu, einen Prospekt billigen zu lassen. Bei Kleinanlegern ist speziell darauf zu achten, dass der Prospekt nicht zu kompliziert geschrieben ist, dass es umfangreiche Risikohinweise gibt und dass gemäß Konsumentenschutz die nötige Transparenz gewahrt ist. Anleihebedingungen sind wie AGBs zu behandeln und dürfen nicht gröblich benachteiligend sein. 

Was ist denn bei der Erstellung eines Prospekts am aufwendigsten?

In der Regel ist das Fact Finding bei der Gesellschaft am umfangreichsten. Da passiert es schon öfter, dass man gefragt wird: Wozu braucht ihr das überhaupt? Ich verstehe mich aber als Rechtsberater, der den Prospekt nicht bloß sehr allgemein formulieren möchte, sondern der sehr viel Zeit für die Erstellung der Risikofaktoren aufbringt. Das kann dann schon einmal etwas aufwendiger werden.

Sie haben ja den Prospekt der Wienwert-Anleihe in Luxemburg billigen lassen. Warum tut man das?

Sehr viele österreichische Unternehmen, auch sehr große Emittenten, gehen nach Luxemburg, weil die dortige Behörde sich über Jahre den Ruf erarbeitet hat, besonders schnell und serviceorientiert zu sein. Ehrlicherweise muss man aber sagen, dass die FMA in den letzten Jahren hier aber auch aufgeholt hat. 

Warum also dann noch immer Luxemburg?

In dem gegenständlichen Fall auch deshalb, weil der Prospekt nach deutschem Recht erstellt wurde. Das deutsche Recht ist nämlich bei Anleiheemissionen viel moderner als das österreichische. Das österreichische Gesetz stammt noch aus den Jahren 1874 und 1877 und spiegelt die wirtschaftliche Realitität nicht wider. Und deshalb geht man mit so einem Prospekt typischerweise nach Luxemburg – wo auch alle in der Behörde Deutsch sprechen – oder alternativ zur BaFin nach Deutschland. Diese Option habe ich aber nur bei einer Fremdkapitalemission, wenn es um  Eigenkapital geht, kann ich mir die Behörde als Emittent nicht aussuchen. 

Die FMA würde einen Prospekt nach deutschem Recht nicht billigen?

Doch, aber es würde wahrscheinlich länger dauern. Aber der Hauptgrund für dieses Forum-Shopping ist, dass es langjährige Marktusance ist. 

Spielt auch das Geld eine Rolle? Ist eine Billigung in Luxemburg günstiger?

Unwesentlich. Dabei geht es höchstens um ein paar Tausend Euro. 

Macht es für Anleger einen Unterschied, welche Behörde den Prospekt gebilligt hat?

Nein, denn die Prospekte werden ja überall dort notifiziert, wo ein Vertrieb stattfindet. 

Wie genau funktioniert so eine Notifizierung, was genau macht die Behörde? 

Sie bekommt den Prospekt und nimmt das zur Kenntnis. Geprüft wird nichts. 

Aber wenn es jetzt zu einer Unrichtigkeit im Prospekt kommt, wo kann ich dann als Anleger klagen?

Das richtet sich nach dem Sitz des Emittenten. Meist habe ich im Prospekt einen Gerichtsstand angeführt. Für Konsumenten, also Kleinanleger, gilt aber ohnehin, dass sie in ihrem Heimatland klagen können. Der Gerichtsstand würde nur für institutionelle Anleger gelten. 

Wofür haftet denn nun ein Anwalt, wenn in dem Prospekt etwas Falsches steht?

Das hängt davon ab, für wen man als Anwalt arbeitet, ob für den Emittenten oder die Emissionsbank. Eine Anwaltshaftung ist leichter zu konstruieren, wenn die Banken bewusst einen Anwalt mandatiert haben. 

Nehmen wir den Fall Alpine, wo es ja auch Thema ist, ob die Kanzlei von den Emissionsbanken zur Haftung herangezogen werden kann. Was ist da passiert?

Was ich weiß, war da ein Transaction Counsel tätig, also ein Anwalt, der sowohl für den Emittenten als auch die Banken tätig war. Da ist die Aufgabenteilung etwas schwierig, weil man ja für zwei Seiten arbeitet und unterschiedliche Wissensstände hat. Transaction Counsels sind  jetzt eher unüblich geworden. Ich denke aber ohnehin nicht, dass am Ende da etwas rauskommt.

Wie sehen Sie die Judikatur zur Prospekthaftung? 

Sie ist in der Regel schon sehr anlegerfreundlich. Und dafür habe ich auch Verständnis, denn manche Banken haben den Anlegern das Blaue vom Himmel versprochen und viele Prospekte sind sicher schwer lesbar. Aber vielfach findet auch eine Entmündigung der Anleger durch die Gerichte statt. 

Aber warum gestaltet man die Prospekte nicht einfacher?

Das ist gesetzlich gar nicht möglich, als Emittent kommt man aus dem gesetzlichen Korsett nicht raus.  

Es ist ja auf EU-Ebene angedacht, die Prospektpflicht zu erneuern. Was soll da passieren?

Meines Wissens sollen die Risikofaktoren reduziert werden und nach Ampelsystem geordnet werden. Aber bislang ist noch nicht klar, nach welchen Kriterien diese Ordnung zu erfolgen hat. Geht das nach Eintrittswahrscheinlichkeit oder nach dem möglichen Schaden für den Anleger? So lange es da vom Gesetzgeber keine Konkretisierung gibt, würde ich lieber beim alten System bleiben. 

Was ist denn Ihrer Meinung nach beim Prospektrecht reformbedürftig?

Man muss dafür sorgen, dass der Anleger Prospekte besser verstehen kann, dass alles verschlankt wird. Der Gesetzgeber soll sich fragen, was sind die für den Anleger wirklich wichtigen Informationen. Entscheidend ist, dass für den Kapitalmarkt Rechtssicherheit besteht und alle wissen, wie so ein Prospekt zu machen ist.  

Was würden Sie einem Anleger raten, worauf soll er bei so einem Prospekt achten?

Ich würde sagen, dass er, bevor er den Prospekt ansieht, sich über das Unternehmen informieren und nicht nur die Werbung anschauen soll. Es ist wichtig, sich mit dem Emittenten nicht nur auf Basis eines Prospekts auseinanderzusetzen. Einem mündigen Anleger kann man zumuten, dass er sich über die Branche und das Geschäftsmodell des Emittenten entsprechend informiert. Wenn er das nicht versteht, sollte er die Finger von dem Investment lassen. In einem Prospekt zentral sind sicher die Risikofaktoren, die sollte sich jeder Anleger jedenfalls durchlesen.  

Aus dem Fachheft 48-50, "Ausblicke".



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Wiener Börse Party #699: DAX ändert Eröffnung vs. ATX bleibt wie gehabt, Tausch bei der Addiko Bank, Einbrecher blieben aus




 

Bildnachweis

1. Christoph Moser (Weber & Co) , (© Martina Draper/photaq)   >> Öffnen auf photaq.com

2. Angelika Kramer, Christoph Moser (Weber & Co) , (© Martina Draper/photaq)   >> Öffnen auf photaq.com

3. Christoph Moser (Weber & Co) , (© Martina Draper/photaq)   >> Öffnen auf photaq.com

4. Christoph Moser (Weber & Co) , (© Martina Draper/photaq)   >> Öffnen auf photaq.com

5. Interview Weber & Co , (© Martina Draper/photaq)   >> Öffnen auf photaq.com

6. Christoph Moser (Weber & Co) , (© Martina Draper/photaq)   >> Öffnen auf photaq.com

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Angelika Kramer, Christoph Moser (Weber & Co), (© Martina Draper/photaq)


Christoph Moser (Weber & Co), (© Martina Draper/photaq)


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Interview Weber & Co, (© Martina Draper/photaq)


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    Warum lässt ein Emittent einen Basisprospekt erstellen?

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    Was ist denn bei der Erstellung eines Prospekts am aufwendigsten?

    In der Regel ist das Fact Finding bei der Gesellschaft am umfangreichsten. Da passiert es schon öfter, dass man gefragt wird: Wozu braucht ihr das überhaupt? Ich verstehe mich aber als Rechtsberater, der den Prospekt nicht bloß sehr allgemein formulieren möchte, sondern der sehr viel Zeit für die Erstellung der Risikofaktoren aufbringt. Das kann dann schon einmal etwas aufwendiger werden.

    Sie haben ja den Prospekt der Wienwert-Anleihe in Luxemburg billigen lassen. Warum tut man das?

    Sehr viele österreichische Unternehmen, auch sehr große Emittenten, gehen nach Luxemburg, weil die dortige Behörde sich über Jahre den Ruf erarbeitet hat, besonders schnell und serviceorientiert zu sein. Ehrlicherweise muss man aber sagen, dass die FMA in den letzten Jahren hier aber auch aufgeholt hat. 

    Warum also dann noch immer Luxemburg?

    In dem gegenständlichen Fall auch deshalb, weil der Prospekt nach deutschem Recht erstellt wurde. Das deutsche Recht ist nämlich bei Anleiheemissionen viel moderner als das österreichische. Das österreichische Gesetz stammt noch aus den Jahren 1874 und 1877 und spiegelt die wirtschaftliche Realitität nicht wider. Und deshalb geht man mit so einem Prospekt typischerweise nach Luxemburg – wo auch alle in der Behörde Deutsch sprechen – oder alternativ zur BaFin nach Deutschland. Diese Option habe ich aber nur bei einer Fremdkapitalemission, wenn es um  Eigenkapital geht, kann ich mir die Behörde als Emittent nicht aussuchen. 

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    Nein, denn die Prospekte werden ja überall dort notifiziert, wo ein Vertrieb stattfindet. 

    Wie genau funktioniert so eine Notifizierung, was genau macht die Behörde? 

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    Aber wenn es jetzt zu einer Unrichtigkeit im Prospekt kommt, wo kann ich dann als Anleger klagen?

    Das richtet sich nach dem Sitz des Emittenten. Meist habe ich im Prospekt einen Gerichtsstand angeführt. Für Konsumenten, also Kleinanleger, gilt aber ohnehin, dass sie in ihrem Heimatland klagen können. Der Gerichtsstand würde nur für institutionelle Anleger gelten. 

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