10.11.2016, 3837 Zeichen
Soviel direkt vorab, damit keine Missverständnisse aufkommen: Es geht in diesem Beitrag nicht um den „großen“ Solarworld -Prozess, bei dem es um die Schadensersatzforderung von Hemlock von zuletzt gut 793 Mio. Dollar inkl. Zinsen geht.
Dazu läuft noch das Verfahren in der zweiten Instanz. Aber es gab noch ein kleines weiteres Verfahren: Und zwar hatte Hemlock zusätzlich von Solarworld (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2) laut dem mir vorliegenden Urteil 3.625.343,85 Dollar als Ersatz für Auslagen gefordert. Da soll es im Wesentlichen um die Anwaltskosten gehen, die Hemlock von Solarworld zusätzlich zur Schadensersatzforderung erstattet bekommen möchte. Solarworld hatte sich dem Schreiben zufolge nicht grundsätzlich geweigert, Hemlock diese Auslagen zu erstatten, doch sei die Höhe dieser Forderung überzogen. Man biete 573.484,00 Dollar für die Anwaltskosten sowie 52.793,00 Dollar für weiteren Kosten, also rund 3 Milliönchen weniger. Und genau in Bezug auf diese Forderung von Hemlock hat der zuständige Richter nun das Urteil gefällt. Und, wie ist dieses Urteil ausgefallen?
Dazu möchte ich anmerken, dass es sich um denselben Richter handelt, der auch das erstinstanzliche Urteil in Bezug auf die „große“ (= gut 793 Mio. Dollar) Forderung von Hemlock an Solarworld gesprochen hatte. Das hatte ich ausführlich kommentiert, siehe das frei zugängliche „Archiv“ auf meiner Seite www.vaupels-boersenwelt.de. Zurück zum Richter:
Der Mann gefällt mir. Denn er hat sich die Mühe gemacht, die Forderung von 3.625.343,85 Dollar akribisch im Hinblick auf mögliche „Überzogenheit“ zu untersuchen. Dabei habe ich u.a. gelernt, was Top-Rechtsanwälte in den USA verdienen. So soll einer der beiden Partner der zuständigen Rechtsanwaltskanzlei 955 bis 1.095 Dollar pro Stunde in Rechnung gestellt haben. Der andere war da ja regelrecht bescheiden mit Stundensätzen von 750 bis 885 Dollar. Das mir vorliegende Urteil ist insgesamt 27 Seiten lang und geht die Angemessenheit der genannten Kosten systematisch durch.
Ein Beispiel: Solarworld verweist auf eine Besprechung in London. Dort habe ein Rechtsanwalt von Hemlock gesprochen – doch zwei weitere seien anwesend gewesen und alle hätten ihren Stundensatz berechnet. Der Richter meint da im Urteil zunächst, da wäre das Gericht auch skeptisch. Und die Stärke des Richters zeigt sich hier: Wieviele Anwälte habe denn Solarworld vor Ort gehabt? Aha, auch drei? Dann seien die Kosten für die drei Anwälte der Gegenseite wohl genau deshalb doch angemessen.
Das Urteil lautet schließlich so: Solarworld muss Hemlock Kosten in Höhe von 3,572,663.60 Dollar erstatten. Das sind exakt 52.680,25 Dollar weniger als von Hemlock gefordert. Ob sich der ganze Aufwand für Solarworld gelohnt hat? Ich denke gerade über diesen Aspekt nach: Wenn ich mit jemandem verhandle, der 793 Mio. Dollar fordert, und eine Einigung erzielen möchte…ist es dann sehr hilfreich, wenn ich mich wegen einigen Zehntausend Dollar streite? Schön und gut, Solarworld hat nun 52.680,25 Dollar weniger zahlen müssen. Doch nicht, dass es am Ende so läuft wie in diesem alten deutschen Sprichwort: Den Pfennig haben wir sicher – die Mark geht den Bach runter. Ich bin mir bewusst, dass ich über den derzeitigen Stand der Verhandlungen im „großen“ Prozess nichts weiß. Ich weise darauf hin, dass ich bei Solarworld investiert bin.
![Solarworld-Chart: finanztreff.de](http://dieboersenblogger.de/wp-content/uploads/2016/11/chA1YCMM_20161110.png)
Solarworld-Chart: finanztreff.de
Ein Beitrag von Michael Vaupel
Michael Vaupel, diplomierter Volkswirt und Historiker (M.A.), Vollblut-Börsianer. Nach dem Studium Volontariat und Leitender Redakteur und Analyst diverser Börsenbriefe (Emerging Markets, Internet, Derivate, Rohstoffe). Er ist gefragter Interview- und Chatpartner (N24, CortalConsors). Ethisch korrektes Investieren ist ihm wichtig.
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