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08.11.2016
Zugemailt von / gefunden bei: Andritz (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Aktienrückkauf
Graz, 8. November 2016. In Ergänzung zur Veröffentlichung vom 13. April 2016 gibt die ANDRITZ AG folgendes bekannt: Der Vorstand der ANDRITZ AG hat beschlossen, von der Ermächtigung gemäß dem Beschluss der 109. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30.03.2016 zum Aktienrückerwerb gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG Gebrauch zu machen. Demnach ist der Vorstand ermächtigt worden, höchstens 10% des Grundkapitals der ANDRITZ AG unter Anrechnung der bereits von der Gesellschaft erworbenen Aktien zu erwerben.
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG:
30. März 2016
- Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 30. März 2016 über "euro adhoc" und auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.andritz.com
- Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms: 11.11.2016 bis 30.09.2018
- Aktiengattung, auf die sich das Rückerwerbsprogramm bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG
- Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs: bis zu 2.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil von 1,92% am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft.
- Niedrigster und höchster zu leistender Gegenwert je Aktie: Der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den anteiligen Betrag pro Aktie am Grundkapital nicht unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen.
- Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse, wobei ein Übernahmeangebot anlässlich des Rückkaufs nicht unterbreitet wird
- Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30.03.2016, insbesondere Angebots- und Nachfrageverbesserung für die ANDRITZ-Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Aus Anlass des Rückkaufprogramms findet keine Einziehung von Aktien statt. Die Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls auch für Zwecke eines Aktienoptionenprogramms für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden; in diesem Fall wird die Emittentin Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Aktienoptionen gemäß § 6 Abs. 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben. Weiters behält sich die Gesellschaft vor, erworbene eigene Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen einzusetzen. Die Gesellschaft behält sich vor, erworbene eigene Aktien wieder über die Wiener Börse zu verkaufen.
- Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung der Emittentin: keine
- Ausmaß der gegenwärtig in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG eingeräumten oder geplanten Aktienoptionen im Rahmen von Stock Option-Plänen an leitende Angestellte oder Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin: Im Fall der Ausgabe von erworbenen eigenen Aktien wird die Emittentin das Ausmaß der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben.
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 VeröffentlichungsV 2002: Die gemäß § 7 VeröffentlichungsV zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 VeröffentlichungsV zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der ANDRITZ AG www.andritz.com veröffentlicht.
Der Vorstand der ANDRITZ AG
- Ende -
4505
andritz_macht_jetzt_ernst_mit_dem_aktienruckkaufprogramm
Aktien auf dem Radar:Strabag, OMV, Frequentis, Austriacard Holdings AG, Pierer Mobility, Amag, Uniqa, Wienerberger, EVN, ATX, ATX Prime, ATX TR, VIG, voestalpine, FACC, Verbund, Wiener Privatbank, Semperit, Agrana, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Palfinger, Flughafen Wien, Kapsch TrafficCom, Österreichische Post, Telekom Austria, Nike, SAP, Fresenius Medical Care, Beiersdorf, Merck KGaA.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)152176
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08.11.2016
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Ergebnis 3. Quartal 2016
Corporate News
Der Umsatz des RHI Konzerns reduzierte sich in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 gegenüber der Vergleichsperiode 2015 um 6,5% auf € 1.227,3 Mio. Die Umsatzerlöse der Division Stahl reduzierten sich aufgrund einer schwächeren Geschäftsentwicklung in Südamerika, Europa und China sowie der Öffnung des Produktportfolios für niedriger performante Produkte um 4,6%. Diese unterstützen die Absatz- und Margenentwicklung führen jedoch aufgrund des geringeren Preisniveaus zu niedrigeren Umsatzerlösen. Der Umsatzrückgang der Division Industrial in Höhe von 11,3% gegenüber der Vergleichsperiode 2015 lässt sich unter anderem auf geringere Auslieferungen in den Geschäftsbereichen Zement/Kalk und Umwelt, Energie, Chemie zurückführen.
Das operative Ergebnis erhöhte sich trotz des Umsatzrückganges von € 91,4 Mio in den ersten neun Monaten des Jahres 2015 um 7,2% auf € 98,0 Mio im laufenden Geschäftsjahr. Diese Entwicklung lässt sich insbesondere auf eine erfreuliche Ergebnissituation der Division Stahl aufgrund positiver Produktmixeffekte sowie eine bessere Auslastung der Produktionskapazitäten infolge des Absatzanstieges zurückführen. Zudem verbesserte sich das operative Ergebnis der Division Rohstoffe infolge einer guten Auslastungssituation der österreichischen Rohstoffwerke, die hauptsächlich basische Massen für die Stahlindustrie, insbesondere zum Einsatz im Elektrolichtbogenofen produzieren. Ebenso unterstützten erzielte Einsparungen auf der Gemeinkostenseite die Ergebnisentwicklung. Das operative Ergebnis der Division Industrial blieb hingegen aufgrund rückläufiger Umsätze hinter jenem des Vorjahres zurück. Die operative Ergebnis-Marge des RHI Konzerns konnte von 7,0% in den ersten neun Monaten des Jahres 2015 auf 8,0% im laufenden Geschäftsjahr gesteigert werden.
Das EBIT belief sich in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 auf € 101,1 Mio und beinhaltet negative Ergebniseffekte in Höhe von € 4,6 Mio aus der Entkonsolidierung des US-amerikanischen Tochterunternehmens RHI Monofrax, LLC infolge des Verkaufes an den deutschen Private Equity Fonds Callista und € 3,6 Mio im Zusammenhang mit dem Sozialplan für den Mitarbeiterabbau und der Umstellung des Produktionsportfolios am norwegischen Standort Porsgrunn. Hingegen wurde aus der Bewertung des Stromliefervertrages in Norwegen ein positiver Effekt in Höhe von € 11,3 Mio erzielt.
Der Free Cashflow betrug in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 € 75,5 Mio nach € 74,8 Mio der Vergleichsperiode 2015. Die Nettoverschuldung verringerte sich von € 397,9 Mio zu Ende des Geschäftsjahres 2015 auf € 364,0 Mio zum 30.09.2016. Der Mitarbeiterstand reduzierte sich gegenüber dem Jahresende 2015 von 7.898 auf 7.568.
Q3/2016
Im 3. Quartal 2016 reduzierte sich der Umsatz gegenüber dem starken 2. Quartal 2016 um 9,9% auf
€ 397,1 Mio. Dies lässt sich auf ein saisonal bedingt schwächeres Geschäft in Europa während der Sommermonate und eine schwächere Geschäftsentwicklung im Nahen Osten in der Division Stahl sowie auf geringere Projektauslieferungen der Geschäftsbereiche Umwelt, Energie, Chemie und Nichteisenmetalle zurückführen.
Das operative Ergebnis reduzierte sich infolge rückläufiger Umsätze von € 39,9 Mio im 2. Quartal 2016 auf € 27,8 Mio im abgelaufenen Quartal. Zusätzlich belasteten im 3. Quartal 2016 angefallene externe Aufwendungen in Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss von RHI und Magnesita in Höhe von € 3,7 Mio die Ergebnisentwicklung. Diese betrugen in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres € 3,9 Mio.
Das EBIT belief sich im 3. Quartal 2016 auf € 32,5 Mio und beinhaltet Kosten für den Sozialplan und die Umstellung des Produktionsportfolios in Höhe von € 3,6 Mio sowie positive Nettoeffekte aus dem Stromliefervertrag in Norwegen. Hier konnten durch den Eigenverbrauch, den Verkauf zu Marktpreisen sowie gestiegene Strom-Futurepreise € 8,3 Mio an finanziellen Verbindlichkeiten aufgelöst werden. Der Ertragsteueraufwand des abgelaufenen Quartals ist mit € 6,3 Mio durch die Auflösung einer Rückstellung im Zusammenhang mit der Steuerprüfung in der Türkei positiv beeinflusst.
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Ausblick
Für das Gesamtjahr 2016 erwartet der Vorstand des RHI Konzerns in einem stabil bleibenden makroökonomischen Umfeld und bei gleichbleibenden Fremdwährungskursen einen Umsatz unter jenem des Geschäftsjahres 2015. Hinsichtlich der operativen Ergebnis-Marge wird bereinigt um externe Aufwendungen in Zusammenhang mit dem geplanten Zusammenschluss von RHI und Magnesita ein Wert von rund 8% erwartet, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von rund einem Prozentpunkt entspricht.
Sofern die derzeitige Evaluierung zur Optimierung der Werksstruktur im 4. Quartal 2016 erste entscheidungsrelevante Ergebnisse liefern sollte, könnte dies zu nicht zahlungswirksamen Wertminderungsaufwendungen von maximal € 10 Mio führen. Die geplante Fortführung des Working Capital-Abbaus sowie diverse Kostenmaßnahmen in den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungsbereichen sollten die Free Cashflow-Generierung unterstützen und zu einer weiteren Reduktion der Nettoverschuldung führen.
Der Bericht zum 3. Quartal 2016 steht ab sofort auf der Homepage www.rhi-ag.com unter Investor Relations / Finanzberichte als Download zur Verfügung.
4503
rhi_erwartet_weniger_umsatz_aber_bessere_marge
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Aktienrückkauf
Graz, 8. November 2016. In Ergänzung zur Veröffentlichung vom 13. April 2016 gibt die ANDRITZ AG folgendes bekannt: Der Vorstand der ANDRITZ AG hat beschlossen, von der Ermächtigung gemäß dem Beschluss der 109. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30.03.2016 zum Aktienrückerwerb gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG Gebrauch zu machen. Demnach ist der Vorstand ermächtigt worden, höchstens 10% des Grundkapitals der ANDRITZ AG unter Anrechnung der bereits von der Gesellschaft erworbenen Aktien zu erwerben.
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG:
30. März 2016
- Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 30. März 2016 über "euro adhoc" und auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.andritz.com
- Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückerwerbsprogramms: 11.11.2016 bis 30.09.2018
- Aktiengattung, auf die sich das Rückerwerbsprogramm bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der ANDRITZ AG
- Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückerwerbs: bis zu 2.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil von 1,92% am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft.
- Niedrigster und höchster zu leistender Gegenwert je Aktie: Der niedrigste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den anteiligen Betrag pro Aktie am Grundkapital nicht unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen.
- Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse, wobei ein Übernahmeangebot anlässlich des Rückkaufs nicht unterbreitet wird
- Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 30.03.2016, insbesondere Angebots- und Nachfrageverbesserung für die ANDRITZ-Aktie an der Wiener Börse, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist. Aus Anlass des Rückkaufprogramms findet keine Einziehung von Aktien statt. Die Gesellschaft behält sich vor, die erworbenen eigenen Aktien gegebenenfalls auch für Zwecke eines Aktienoptionenprogramms für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu verwenden; in diesem Fall wird die Emittentin Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden Aktienoptionen gemäß § 6 Abs. 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben. Weiters behält sich die Gesellschaft vor, erworbene eigene Aktien als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen einzusetzen. Die Gesellschaft behält sich vor, erworbene eigene Aktien wieder über die Wiener Börse zu verkaufen.
- Allfällige Auswirkungen des Rückerwerbsprogramms auf die Börsenzulassung der Emittentin: keine
- Ausmaß der gegenwärtig in der Frist des § 65 Abs. 1 Z 8 AktG eingeräumten oder geplanten Aktienoptionen im Rahmen von Stock Option-Plänen an leitende Angestellte oder Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin: Im Fall der Ausgabe von erworbenen eigenen Aktien wird die Emittentin das Ausmaß der Aktienoptionen gemäß § 6 Abs 1 VeröffentlichungsV unverzüglich bekannt geben.
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 VeröffentlichungsV 2002: Die gemäß § 7 VeröffentlichungsV zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 VeröffentlichungsV zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der ANDRITZ AG www.andritz.com veröffentlicht.
Der Vorstand der ANDRITZ AG
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