31.10.2016
Zugemailt von / gefunden bei: BKS Bank (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Die BKS Bank AG gibt gemäß § 93 Abs. 2 iVm § 91 Abs. 1 BörseG Folgendes bekannt:
Die UniCredit Bank Austria AG hat der BKS Bank AG gemäß § 91 Abs 1 BörseG folgendes mitgeteilt:
Im Rahmen der durchgeführten Kapitalerhöhung der BKS Bank AG hat die CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. ("CABO"), eine 100%ige Tochter der UniCredit Bank Austria AG, ihre Bezugsrechte auf die neuen Stamm-Stückaktien nicht ausgeübt. Die Stimmrechtsanteile an der BKS Bank AG ("BKS") stellen sich daher wie folgt dar:
Vor der Kapitalerhöhung:
Die CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. hat 26,81% der Stimmrechte an der BKS Bank AG gehalten.
Nach der Kapitalerhöhung (mit Wirksamkeit 28.10.2016 - Eintragung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch):
Die CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. hat 24,25% der Stimmrechte an der BKS Bank AG (9.177.210 Stamm-Stückaktien).
Die CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. hält somit seit 28.10.2016 unmittelbar 24,25% Stimmrechte an der BKS Bank AG und es wurde somit durch die anteilsmäßige Verwässerung der unmittelbare Anteil an Stimmrechten von 25% gemäß § 91 (1) BörseG unterschritten.
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(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)151290
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31.10.2016, 1532 Zeichen
31.10.2016
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Vor der Kapitalerhöhung:
Die CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. hat 26,81% der Stimmrechte an der BKS Bank AG gehalten.
Nach der Kapitalerhöhung (mit Wirksamkeit 28.10.2016 - Eintragung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch):
Die CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. hat 24,25% der Stimmrechte an der BKS Bank AG (9.177.210 Stamm-Stückaktien).
Die CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. hält somit seit 28.10.2016 unmittelbar 24,25% Stimmrechte an der BKS Bank AG und es wurde somit durch die anteilsmäßige Verwässerung der unmittelbare Anteil an Stimmrechten von 25% gemäß § 91 (1) BörseG unterschritten.
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Herta Stockbauer (Vorstand BKS-Bank)
, (© Martina Draper/photaq) >> Öffnen auf photaq.com
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