09.08.2016,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt
ist der Emittent verantwortlich.
Kapsch TrafficCom AG
Wien, FN 223805 a
ISIN AT000KAPSCH9
EINBERUFUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG
am Mittwoch, dem 07. September 2016, um 10.00 Uhr, Konferenzzentrum im Hause
der Kapsch TrafficCom AG, 1120 Wien, Am Europlatz 2.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2015/2016
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015/2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015/2016
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016/2017
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 17. August 2016auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.net/de/ktc/
investor_relationszugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
Jahresabschluss mit Lagebericht,\nCorporate Governance-Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrats,jeweils für das Geschäftsjahr 2015/2016;\nBeschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6,\nFormulare für die Erteilung einer Vollmacht,\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht,\nvollständiger Text dieser Einberufung.\nHINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 17. August 2016 der Gesellschaft ausschließlich an
der Adresse 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Hans
Lang, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 29. August 2016 der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43 (0)50811 1709 oder an 1120 Wien, Am Europlatz 2, Abteilung
Investor Relations, Mag.
Hans Lang, oder per E-Mail
ir.kapschtraffic@kapsch.net, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gem § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an Herrn Mag. Hans Lang übermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft per E- Mail an ir.kapschtraffic@kapsch.net, oder per Telefax an
+43 (0) 50811 1709, übermittelt werden.
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung
eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus. Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, deren
Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 29. August 2016 in der oben angeführten
Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gem § 87
Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 28.
August 2016 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 02.
September 2016 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen
muss, nachzuweisen.
Per Post oder Boten:
Kapsch TrafficCom AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Hans Lang
Am Europlatz 2
1120 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68
Per E-Mail: anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN
AT000KAPSCH9 im Text angeben.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000KAPSCH9,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nDie Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 28. August 2016 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 06. September 2016, 16.00
Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten:
Kapsch TrafficCom AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Hans Lang
Am Europlatz 2
1120 Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68
Per E-Mail: anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur
Hauptversammlung am Versammlungsort
Danach ist die Vollmacht oder Widerruf der Vollmacht persönlich am Tag der
Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für
die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43-1-
8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 oder E-mail michael.knap@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 13.000.000,00 eingeteilt in 13.000.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch
mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 13.000.000 Stück. _ Um
den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.
Wien, im August 2016
Der Vorstand
Emittent: Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
A-1121 Wien
Telefon: +43 1 50811 1122
FAX: +43 1 50811 99 1122
Email: ir.kapschtraffic@kapsch.net
WWW: www.kapschtraffic.com
Branche: Technologie
ISIN: AT000KAPSCH9
Indizes: Prime Market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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Kapsch TrafficCom
Akt. Indikation: 6.40 / 6.54
Uhrzeit: 21:55:46
Veränderung zu letztem SK: -0.46%
Letzter SK: 6.50 ( -1.52%)
Bildnachweis
1.
Metro in Rio de Janeiro : Kapsch CarrierCom errichtet Funknetz für U-Bahn-Linie in Rio de Janeiro zeitgerecht vor den Olympischen Spielen 2016 : Fotocredit: Kapsch AG
, (© Aussendung) >> Öffnen auf photaq.com
Aktien auf dem Radar:Pierer Mobility, voestalpine, Amag, Immofinanz, CA Immo, EuroTeleSites AG, Frequentis, Rosgix, Warimpex, Wienerberger, Kapsch TrafficCom, AT&S, Frauenthal, Gurktaler AG Stamm, Polytec Group, Wolftank-Adisa, Porr, Oberbank AG Stamm, UBM, Palfinger, Zumtobel, Addiko Bank, Agrana, Erste Group, EVN, Flughafen Wien, OMV, Österreichische Post, S Immo, Telekom Austria, Uniqa.
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