20.05.2016,
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Veröffentlichung des Beschlusses der 24. ordentlichen Hauptversammlung zur
Ermächtigung des Vorstandes (Top 7) a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1
Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch
außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter
Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb
einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) gem § 65 Abs 1b AktG
für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter
sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der
Aktionäre zu beschließen, c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen
Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, unter Aufhebung
der zuletzt erteilten Ermächtigung des Vorstands gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Mai 2014 zum 8. Punkt der Tagesordnung
Die 24. ordentlichen Hauptversammlung der Rosenbauer International AG vom 20.
Mai 2016 hat beschlossen: Der Vorstand wird gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie
Abs 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der
Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft
während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 20. Mai 2016 sowohl über die
Börse als auch außerbörslich zu erwerben, wobei der niedrigste Gegenwert nicht
mehr als 20 % unter und der höchste Gegenwert nicht mehr als 10 % über dem
durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 3 Börsetage vor Erwerb der
Aktien liegen darf. Der Handel in eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung
der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Den Erwerb über die Börse kann
der Vorstand der Rosenbauer International AG beschließen, doch muss der
Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der
außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.
Im Falle des außerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des
quotenmäßigen Veräußerungsrechts durchgeführt werden (umgekehrter
Bezugsrechtsausschluss). Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab 20.
Mai 2016 gem § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für
die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung
als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter sinngemäßer
Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre, zu
beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann
ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines
oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§
228 Abs 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden,
insbesondere (i) zum Zweck der Durchführung eines Programms für
Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und
leitenden Angestellten oder eines Aktienoptionsplans für Mitarbeiter
einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und leitenden Angestellten jeweils
der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unternehmen oder (ii) als
Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder
Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland. Der
Vorstand wird ferner ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats
erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien
ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gem § 65 Abs 1 Z 8 letzter Satz iVm §
122 AktG herabzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt Änderungen der Satzung,
die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. All dies
unter Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung des Vorstands gemäß
Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Mai 2014 zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Leonding, im Mai 2016
Der Vorstand
Emittent: Rosenbauer International AG
Paschingerstrasse 90
A-4060 Leonding
Telefon: +43(0)732 6794 568
FAX: +43(0)732 6794 89
Email: ir@rosenbauer.com
WWW: www.rosenbauer.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000922554
Indizes: WBI, ATX Prime
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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Bildnachweis
1.
Rosenbauer Quartalsergebnisse 3/2015, Seite 1/3, komplettes Dokument unter http://boerse-social.com/static/uploads/file_484_rosenbauer_quartalsergebnisse_32015.pdf
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