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ams AG / Einladung zur Hauptversammlung

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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03.05.2016, 11938 Zeichen





Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
ams AG FN 34109 k ISIN AT0000A18XM4 Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der ams AG am Donnerstag, dem 02. Juni 2016, um 10.00 Uhr, in 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30, in den Räumen der Ge¬sellschaft.
Tagesordnung 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwen-dung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für

das Geschäftsjahr 2015 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäfts-jahr 2015
5. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das

Geschäftsjahr 2016
7. Wahl von bis zu zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat 8. Beschlussfassung über

a) die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 24.05.2012 [Genehmigtes Kapital 2012], b) die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals [Genehmigtes Kapital 2016] i) unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Be-zugsrechts gem § 153 Abs 6 AktG, ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, iii) mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen, und c) die Änderung der Satzung in § 3 Abs 4 9. Bericht über den Bestand, Erwerb und Veräußerung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 12. Mai 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com zugänglich:
Jahresabschluss mit Lagebericht,\nCorporate-Governance-Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten,\nErklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß\n§ 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, - Bericht des Vorstands gem § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 S 2 AktG - Bezugsrechts-ausschluss Genehmigtes Kapital TOP 8
Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht,\nvollständiger Text dieser Einberufung.\nHINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindes-tens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlan-gen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 12. Mai 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstät-ten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, zugeht. Jedem so beantragten Tagesord-nungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigen-schaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestäti-gung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 23. Mai 2016 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 3136 500 92100 oder an ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, oder per E-Mail agm@ams.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begrün-dung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nach-zuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Aus-führungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunk-tes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beur-teilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erhebli-chen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Mag. Moritz Gmeiner,
Investor Relations, oder per E-Mail an investor@ams.com übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hie-für ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Ein Aktionärsan-trag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermitt-lung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Auf-sichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden.
Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 23. Mai 2016 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könn-ten, anzuschließen.
Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.ams.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimm-rechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 23. Mai 2016, 24.00 Uhr Wie-ner Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 30. Mai 2016, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder per Boten ams AG Tobelbader Straße 30 8141 Premstätten Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86

Per E-Mail anmeldung.ams@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestäti-gung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu¬schlie-ßen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Perso-nen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4,
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nDarüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten, Schweiz, akzeptiert. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver-sammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 23. Mai 2016 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenom-men.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil¬nimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden kön¬nen.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zu-gehen: Per Post oder per Boten ams AG Tobelbader Straße 30 8141 Premstätten Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86

Per E-Mail anmeldung.ams@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben. Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Vollmachtsformulare und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Ver-langen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com abruf-bar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 1. Juni 2016, 16 Uhr, bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein unabhängiger Stimm-rechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Notar Dr. Walter Pisk, 8010 Graz, Raubergasse 20; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com ein spezielles Vollmachtsformular abruf-bar.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von EUR 73.408.545,-- eingeteilt in 73.408.545 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält per 25.04.2016 4.994.116 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 68.464.429.
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktio-närinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr.
Premstätten, im April 2016
Der Vorstand



Unternehmen: ams AG Tobelbader Strasse 30 A-8141 Unterpremstaetten Telefon: +43 3136 500-0 FAX: +43 3136 500-931211 Email: investor@ams.com WWW: www.ams.com Branche: Technologie ISIN: AT0000A18XM4 Indizes:

Börsen: Amtlicher Markt: SIX Swiss Exchange Sprache: Deutsch

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AMS
Akt. Indikation:  1.05 / 1.06
Uhrzeit:  10:15:33
Veränderung zu letztem SK:  6.97%
Letzter SK:  0.99 ( 1.90%)



 

Bildnachweis

1. ams-Q2 am oberen Ende der Erwartungen, Seite 2/6, komplettes Dokument unter http://boerse-social.com/static/uploads/file_253_ams-q2_am_oberen_ende_der_erwartungen.pdf   >> Öffnen auf photaq.com

Aktien auf dem Radar:Immofinanz, Addiko Bank, Wienerberger, Flughafen Wien, S Immo, DO&CO, EVN, Erste Group, Semperit, Pierer Mobility, UBM, Cleen Energy, Frequentis, Gurktaler AG Stamm, Mayr-Melnhof, RBI, Warimpex, Zumtobel, SW Umwelttechnik, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag, CA Immo, Kapsch TrafficCom, OMV, Österreichische Post, Strabag, Telekom Austria, Uniqa, VIG, SAP.


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    ams AG / Einladung zur Hauptversammlung


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    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der ams AG am Donnerstag, dem 02. Juni 2016, um 10.00 Uhr, in 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30, in den Räumen der Ge¬sellschaft.
    Tagesordnung 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwen-dung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für

    das Geschäftsjahr 2015 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäfts-jahr 2015
    5. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das

    Geschäftsjahr 2016
    7. Wahl von bis zu zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat 8. Beschlussfassung über

    a) die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 24.05.2012 [Genehmigtes Kapital 2012], b) die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals [Genehmigtes Kapital 2016] i) unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Be-zugsrechts gem § 153 Abs 6 AktG, ii) mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, iii) mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen, und c) die Änderung der Satzung in § 3 Abs 4 9. Bericht über den Bestand, Erwerb und Veräußerung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG
    UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 12. Mai 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com zugänglich:
    Jahresabschluss mit Lagebericht,\nCorporate-Governance-Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten,\nErklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß\n§ 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, - Bericht des Vorstands gem § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 S 2 AktG - Bezugsrechts-ausschluss Genehmigtes Kapital TOP 8
    Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht,\nvollständiger Text dieser Einberufung.\nHINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindes-tens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlan-gen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 12. Mai 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstät-ten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, zugeht. Jedem so beantragten Tagesord-nungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigen-schaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestäti-gung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 23. Mai 2016 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 3136 500 92100 oder an ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, oder per E-Mail agm@ams.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begrün-dung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nach-zuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Aus-führungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunk-tes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beur-teilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erhebli-chen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Mag. Moritz Gmeiner,
    Investor Relations, oder per E-Mail an investor@ams.com übermittelt werden.

    Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hie-für ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Ein Aktionärsan-trag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermitt-lung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Auf-sichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden.
    Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 23. Mai 2016 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könn-ten, anzuschließen.
    Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.ams.com zugänglich.
    NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimm-rechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 23. Mai 2016, 24.00 Uhr Wie-ner Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 30. Mai 2016, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
    Per Post oder per Boten ams AG Tobelbader Straße 30 8141 Premstätten Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 86

    Per E-Mail anmeldung.ams@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestäti-gung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu¬schlie-ßen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben.
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Perso-nen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
    - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4,
    Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nDarüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten, Schweiz, akzeptiert. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver-sammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 23. Mai 2016 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenom-men.
    VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil¬nimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden kön¬nen.
    Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
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    Per E-Mail anmeldung.ams@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben. Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
    Vollmachtsformulare und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Ver-langen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com abruf-bar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 1. Juni 2016, 16 Uhr, bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
    Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein unabhängiger Stimm-rechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Notar Dr. Walter Pisk, 8010 Graz, Raubergasse 20; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com ein spezielles Vollmachtsformular abruf-bar.
    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von EUR 73.408.545,-- eingeteilt in 73.408.545 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält per 25.04.2016 4.994.116 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 68.464.429.
    Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktio-närinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
    Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr.
    Premstätten, im April 2016
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    AMS
    Akt. Indikation:  1.05 / 1.06
    Uhrzeit:  10:15:33
    Veränderung zu letztem SK:  6.97%
    Letzter SK:  0.99 ( 1.90%)



     

    Bildnachweis

    1. ams-Q2 am oberen Ende der Erwartungen, Seite 2/6, komplettes Dokument unter http://boerse-social.com/static/uploads/file_253_ams-q2_am_oberen_ende_der_erwartungen.pdf   >> Öffnen auf photaq.com

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