20.04.2016,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Rosenbauer International AG / Leonding, FN 78543 f / ISIN AT0000922554
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 24. ordentlichen
Hauptversammlung der Rosenbauer International AG am Freitag, dem 20. Mai 2016,
um 10.00 Uhr, im Palais Kaufmännischer Verein, Bismarckstraße 1-3/Landstraße
49, 4020 Linz ein.
1.Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung, des Corporate-Governance-Berichts, des Konzernabschlusses
samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2015 2.Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015 4.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 5.Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 6.Wahl eines Mitglieds in
den Aufsichtsrat 7.Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes a)zum
Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG
sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des
Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das
mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b)gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c)das Grundkapital durch
Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
herabzusetzen, unter Aufhebung der zuletzt erteilten Ermächtigung des Vorstands
gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Mai 2014 zum 8. Punkt der Tagesordnung
8.Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 12
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind
spätestens ab 29. April 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rosenbauer.com zugänglich:
Jahresabschluss mit Lagebericht,\nCorporate-Governance-Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrats,\n jeweils für das Geschäftsjahr 2015;
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8,\nErklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6\n gem § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, - Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b
AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 7 -
Bezugsrechtsausschluss bzw. umgekehrter Bezugsrechtsausschluss, Erwerb eigener
Aktien,
Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht,\nvollständiger Text dieser Einberufung.\n HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile zusammen
5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 29.
April 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4060 Leonding,
Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag.
Gerda Königstorfer,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre, deren
Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 10. Mai 2016 der Gesellschaft entweder per Telefax an
Telefax an +43 (0)732 6794 - 89 oder an 4060 Leonding, Paschinger Straße 90,
Abteilung Investor Relations, Mag. Gerda Königstorfer, oder per E- Mail
ir@rosenbauer.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem
E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per
Post an 4060 Leonding, Paschinger Straße 90, Abteilung Investor Relations, Mag.
Gerda Königstorfer, oder per E-Mail ir@rosenbauer.com übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem
bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung
eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen
mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 10. Mai 2016 in der oben angeführten Weise
der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs
2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese
Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf
der Internetseite der Gesellschaft www.rosenbauer.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der
übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz und bei
Namensaktien nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 10. Mai 2016
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,
wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 17. Mai
2016 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss,
nachzuweisen.
Per Post oder Boten
Rosenbauer International AG
Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Paschinger Straße 90
4060 Leonding
Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Per E-Mail: ir@rosenbauer.com; wobei die Depotbestätigung in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS -
Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000922554 im Text angeben
Bei Namensaktien bedarf es zur Teilnahme an der Hauptversammlung seitens der
im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre keiner Anmeldung vor der
Hauptversammlung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat
folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
(BIC), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000922554,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\n Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 10. Mai
2016 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in
englischer Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in
Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden
können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der
nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post oder Boten
Rosenbauer International AG
Investor Relations
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Paschinger Straße 90
4060 Leonding
Per Telefax: +43 (0)732 6794 - 89
z.Hd. Frau Mag. Gerda Königstorfer
Per E-Mail: ir@rosenbauer.com; wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.rosenbauer.com abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die
Vollmacht spätestens am 19. Mai 2016 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft
einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht
gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Als besonderer Service steht
den Aktionären Dr. Johannes Freiler-Waldburger, General Counsel and Group
Compliance Officer, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung.
Für die Bevollmächtigung von Dr. Johannes Freiler-Waldburger ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.rosenbauer.com ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer
der oben genannten Adressen (Telefax, E- Mail, Post) für die Übermittlung von
Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme mit Dr. Johannes Freiler- Waldburger, General Counsel and Group
Compliance Officer, unter Tel. +43 (732) 6794-5316 oder E-Mail
Johannes.Freiler-Waldburger@rosenbauer.com.
Der Aktionär hat Dr. Johannes Freiler-Waldburger Weisungen zu erteilen, wie
dieser (oder allenfalls ein von Dr. Johannes Freiler-Waldburger
bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Dr. Johannes
Freiler-Waldburger übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom
Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von EUR
13.600.000,-- eingeteilt in 6.800.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 6.800.000.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden und bei der Registrierung einen gültigen, amtlichen
Lichtbildausweis zur Identifikation bereit zu halten.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9.30 Uhr.
Leonding, im April 2016
Der Vorstand
Emittent: Rosenbauer International AG
Paschingerstrasse 90
A-4060 Leonding
Telefon: +43(0)732 6794 568
FAX: +43(0)732 6794 89
Email: ir@rosenbauer.com
WWW: www.rosenbauer.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000922554
Indizes: WBI, ATX Prime
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Amtlicher Handel: Wien Sprache:
Deutsch
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Bildnachweis
1.
Rosenbauer auf der Interschutz, Seite 3/3, komplettes Dokument unter http://boerse-social.com/static/uploads/file_87_rosenbauer_interschutz.pdf
>> Öffnen auf photaq.com
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