01.03.2016,
15426 Zeichen
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Mittwoch, dem 30. März 2016, um 10:30 Uhr,
im Steiermarksaal/Grazer Congress,
8010 Graz, Schmiedgasse 2
stattfindenden 109. ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG mit dem
Sitz in Graz, FN 50935 f, ein.
A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Corporate
Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2015
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember
2015 ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2016
7. Wahl von zwei Personen in den Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit dem
Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien
Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG im Zusammenhang mit eigenen
Aktien und Beschlussfassungen zur Ermächtigung des Vorstands, nach den
Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von dreißig Monaten ab 1.
April 2016 eigene Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen des
Aktiengesetzes und des Börsegesetzes zu erwerben und gegebenenfalls
einzuziehen, sowie Ermächtigung des Vorstands für die Dauer von fünf Jahren ab
Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der
eigenen Aktien auch eine andere Art als über die Börse oder durch öffentliches
Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen
9. Beschlussfassung über ein Aktienoptionsprogramm
B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)
Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 21. Tag vor der ordentlichen
Hauptversammlung, somit spätestens ab dem 9. März 2016, gemäß § 108 AktG auf
der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.andritz.com)
veröffentlicht und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
Einberufung\nBeschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den einzelnen Tagesordnungspunkten\nJahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 mit Lagebericht\nKonzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 mit Konzernlagebericht\nCorporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2015\nBericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG\nErklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7\nBericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 8. der Tagesordnung (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien)\nEntwurf des Aktienoptionsprogrammes 2016\nFormulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht.\n C. HINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE (§ 106 Z 5 AKTG)
1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung
enthalten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt
werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung
die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen
sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. Der schriftliche
Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft
samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der
ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 9. März 2016, an ihrer
Geschäftsanschrift AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor
Relations, Dr. Michael Buchbauer, zugehen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Aktionäre, deren Anteile
einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist
nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.andritz.com) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären,
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre
auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderlichen
Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
(Punkt D) verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 18. März 2016,
per E-Mail an die Adresse: michael.buchbauer@andritz.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist\nper Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder\nper Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (316) 6902 425\n zugehen.
3. Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich
ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im
Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
(schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die Gesellschaft
übermittelt werden.
Die Fragen können an die Gesellschaft
per E-Mail an die Adresse: michael.buchbauer@andritz.com\nper Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, oder\nper Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (316) 6902 425\n übermittelt werden.
D. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 20. März 2016 (Sonntag), 24:00
Uhr MEZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist für den Nachweis des Anteilsbesitzes
am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie
muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung\nDie Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 20. März 2016 um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit Wien) bezieht.\n Die Depotbestätigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt
werden. Die Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 24. März 2016, um 24:00 Uhr MEZ (Ortszeit
Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege einlangen:
als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel\nper Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1 8900 500 DW 94\nper E-Mail an die Adresse: anmeldung.andritz@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung dem E-Mail im PDF-Format anzuschließen ist, oder\nper SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000730007).\n Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.
Zutritt zur Hauptversammlung Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt
gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw. ihre
Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur
Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass,
Personalausweis) vorzulegen. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu
erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen
Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ist ab 9:00 Uhr.
E. Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische
Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs
an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er
vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der
Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in
deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein
Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur
ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten sowie
deren Widerruf haben in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht
erforderlich) zu erfolgen.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit
diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut
zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe
oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die
Gesellschaft übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf
wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen über
die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschließlich auf einem
der folgenden Wege übermittelt werden:
per Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel\nper Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0)1 8900 500 DW 94\nper E-Mail an die Adresse anmeldung.andritz@hauptversammlung.at,wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist\ndurch persönliche Vorlage am Eingang zur HV oder\nvon Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000730007).\n Die Vollmacht bzw. ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr MEZ
(Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 29. März 2016)
zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw. ein Widerruf persönlich am Tag
der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
Die Gesellschaft hat für die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer
Website (www.andritz.com) zur Verfügung gestellt. Um die Administration der
Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur Verfügung
gestellten Formulare zu verwenden.
Als besonderer Service besteht für Aktionärinnen und Aktionäre, die an der
Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, die Möglichkeit, ihr
Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen unabhängigen und ausschließlich
an die Weisungen des/der jeweiligen Aktionärin bzw. Aktionärs gebundenen
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Aktionärinnen und Aktionäre, die diesen
für sie kostenfreien Service in Anspruch nehmen wollen, werden ersucht,
diesbezüglich direkt mit Herrn Dr. Michael Buchbauer, ANDRITZ AG, Tel. +43
(316) 6902 2979, Telefax +43 (316) 6902 425, oder E-Mail:
michael.buchbauer@andritz.com, Kontakt aufzunehmen.
F. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 104.000.000,-- und ist eingeteilt in 104.000.000
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 1.924.699 eigene Aktien. Hieraus stehen
ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
102.075.301.
Graz, im März 2016
Der Vorstand
Emittent: Andritz AG
Stattegger Straße 18
A-8045 Graz
Telefon: +43 (0)316 6902-0
FAX: +43 (0)316 6902-415
Email: welcome@andritz.com
WWW: www.andritz.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
Wiener Börse Party #791: Mundart-Folge mit Wolfgang Fellner, Rudi Fußi, Wien+Bund vs. alle, KÖSt- & KTM-Idee, ausverkauftes Wien-IPO
Andritz
Akt. Indikation: 53.55 / 53.65
Uhrzeit: 15:38:50
Veränderung zu letztem SK: 1.04%
Letzter SK: 53.05 ( 0.38%)
Bildnachweis
1.
ATX Beobachtungliste 3/2014 - die jüngsten Änderungen im 20er-Index bestätigen sich, beim ATXFive ist Nicht-ATXFive-Wert Andritz auf Rang 4 (c) Wiener Börse
>> Öffnen auf photaq.com
Aktien auf dem Radar:Pierer Mobility, voestalpine, Warimpex, Immofinanz, CA Immo, Addiko Bank, Andritz, Frequentis, AT&S, Zumtobel, OMV, FACC, Uniqa, Strabag, Austriacard Holdings AG, Amag, Cleen Energy, DO&CO, Marinomed Biotech, UBM, Wolford, Oberbank AG Stamm, Kapsch TrafficCom, Agrana, Erste Group, EVN, Flughafen Wien, Palfinger, Österreichische Post, S Immo, Telekom Austria.
VARTA AG
Die VARTA AG produziert und vermarktet ein umfassendes Batterie-Portfolio von Mikrobatterien, Haushaltsbatterien, Energiespeichersystemen bis zu kundenspezifischen Batterielösungen für eine Vielzahl von Anwendungen, und setzt als Technologieführer in wichtigen Bereichen die Industriestandards.
>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner
Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER