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Schlumberger-Cameron-Fusion durch US-Justizministerium bedingungslos genehmigt

Nachrichtenquelle Business Wire



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19.11.2015, 9590 Zeichen

Schlumberger Limited (NYSE: SLB) und Cameron International Corporation (NYSE: CAM) haben heute gemeinsam bekannt gegeben, dass das US-Justizministerium (U.S. Department of Justice) die geplante Fusion der beiden Unternehmen ohne weitere Bedingungen genehmigt hat. Damit wird eine frühere Beendigung der Wartezeit garantiert, die laut dem Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von 1976 hinsichtlich der geplanten Fusion erforderlich gewesen wäre.

Der Abschluss der geplanten Fusion ist weiterhin vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre von Cameron und der Erfüllung oder des Verzichts auf die Erfüllung der weiteren Bedingungen, die der Fusionsvertrag zwischen Schlumberger und Cameron enthält. Wie bereits von Cameron angekündigt, soll die Sondersitzung der Aktionäre von Cameron am 17. Dezember 2015 stattfinden. Die Aktionäre von Cameron werden die geplante Annahme des Vertrags und des Plans zur Fusion zwischen den Unternehmen prüfen und darüber abstimmen.

Vorbehaltlich der Erteilung einer Genehmigung durch die Aktionäre von Cameron und der Erfüllung oder des Verzichts auf die Erfüllung der weiteren Bedingungen im Fusionsvertrag gehen Schlumberger und Cameron davon aus, dass die Fusion im ersten Quartal 2016 abgeschlossen werden kann. Bis dahin werden Schlumberger und Cameron weiterhin als getrennte und unabhängige Unternehmen operieren und ihre jeweiligen Kunden bedienen.

Über Schlumberger

Schlumberger ist der weltweit führende Anbieter von Lösungen in den Bereichen Technologie, integriertes Projektmanagement und Informationen für Kunden aus der Erdöl- und Erdgasindustrie weltweit. Mit etwa 105.000 Angestellten, die aus über 140 Ländern kommen und in rund 85 Ländern tätig sind, bietet Schlumberger die branchenweit größte Auswahl an Produkten und Dienstleistungen von der Exploration bis hin zur Förderung.

Schlumberger Limited hat seine Hauptgeschäftsstellen in Paris, Houston, London und Den Haag, und hat im Jahr 2014 einen Umsatz in Höhe von 48,58 Milliarden US-Dollar ausgewiesen. Weitere Informationen finden Sie unter www.slb.com.

Über Cameron

Cameron ist ein führender Anbieter von Förderausrüstungen, Systemen und Dienstleistungen für die weltweite Öl- und Gasindustrie.

Weitere Informationen

Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Kauf oder Verkauf und keine Bewerbung für Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder eine Bewerbung für eine Stimme oder Genehmigung dar. Diese Mitteilung bezieht sich auf einen geplanten Geschäftszusammenschluss zwischen Schlumberger und Cameron und kann als Bewerbungsmaterial angesehen werden. In Verbindung mit der geplanten Transaktion hat Schlumberger eine Registrierungserklärung bei der SEC auf Formblatt S-4 eingereicht, inklusive der Vereinbarung Nr. 1 dazu, die von der SEC am 16. November 2015 für gültig erklärt wurde. Cameron hat am 17. November 2015 eine endgültige Bevollmächtigung/Prognose eingereicht und an diesem Tag mit dem Versand der endgültigen Bevollmächtigung/Prognose an seine Aktionäre begonnen. Diese Mitteilung stellt keinen Ersatz für die endgültige Bevollmächtigung/Prognose, die Registrierungserklärung oder irgendein anderes Dokument dar, das Schlumberger oder Cameron in Verbindung mit der geplanten Transaktion bei der SEC einreichen kann.

DIE AKTIONÄRE SIND DRINGEND GEHALTEN, SICH DIE BEVOLLMÄCHTIGUNG/PROGNOSE, DIE REGISTRIERUNGSERKLÄRUNG SOWIE ANDERE DOKUMENTE, DIE HINSICHTLICH DER GEPLANTEN TRANSAKTION BEI DER SEC EINGEREICHT WURDEN ODER WERDEN, GRÜNDLICH UND VOLLSTÄNDIG DURCHZULESEN, WENN SIE VERFÜGBAR WERDEN, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DER GEPLANTEN TRANSAKTION ENTHALTEN ODER ENTHALTEN WERDEN. Diese Materialien werden den Aktionären von Cameron kostenlos zur Verfügung gestellt. Anleger können kostenlose Exemplare dieser und anderer Dokumente, die von Schlumberger und/oder Cameron bei der SEC eingereicht wurden, über die von der SEC unterhaltene Website unter http://www.sec.gov erhalten. Exemplare der von Schlumberger bei der SEC eingereichten Dokumente sind kostenlos auf der Website von Schlumberger unter http://www.slb.com verfügbar. Exemplare der von Cameron bei der SEC eingereichten Dokumente sind kostenlos auf der Website von Cameron unter http://www.c-a-m.com verfügbar. Sämtliche Berichte, Statements oder sonstige von Cameron oder Schlumberger bei der SEC eingereichten Informationen können Sie ebenfalls im öffentlichen Lesesaal der SEC in 100 F Street N.E., Room 1580, Washington, D.C. 20549, lesen und kopieren. Für weitere Informationen zum öffentlichen Referenzraum der SEC wählen Sie (800) 732-0330, oder besuchen Sie die Website der SEC.

Teilnehmer am Verfahren

Cameron, Schlumberger, die jeweiligen Leiter dieser Unternehmen sowie einige der Führungskräfte können nach den Regeln der SEC als Beteiligte beim Ersuchen um Stimmrechtsvollmachten in Verbindung mit der geplanten Transaktion gelten. Informationen über die Vorstände und Führungskräfte von Schlumberger finden Sie im Jahresbericht des Unternehmens auf Formblatt 10-K für das zum 31. Dezember 2014 zu Ende gegangene Jahr, welcher am 29. Januar 2015 bei der SEC eingereicht wurde, sowie in der Bevollmächtigung für das Jahrestreffen der Aktionäre des Unternehmens 2015, die am 19. Februar 2015 bei der SEC eingereicht wurde. Informationen über die Vorstände und Führungskräfte von Cameron finden Sie im Jahresbericht des Unternehmens auf Formblatt 10-K für das zum 31. Dezember 2014 zu Ende gegangene Jahr, welcher am 20. Februar 2015 bei der SEC eingereicht wurde, sowie in der Bevollmächtigung für das Jahrestreffen der Aktionäre des Unternehmens 2015, die am 27. März 2015 bei der SEC eingereicht wurde. Diese Dokumente können über die oben genannten Quellen kostenlos bezogen werden. Zusätzliche Informationen über die Beteiligten beim Ersuchen um Stimmrechtsvollmachten und eine Beschreibung ihrer direkten und indirekten Interessen an der Transaktion anhand von Wertpapierbeständen oder sonstigen Sachverhalten sind in der endgültigen Bevollmächtigung/dem Prospekt und weiteren relevanten Unterlagen enthalten, die bei der SEC eingereicht worden sind.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen” im Sinne von Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 und des Abschnitts 21E des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung. Die Ansichten, Prognosen, Vorhersagen, der erwartete Zeitplan für den Abschluss der geplanten Transaktion, die Vorteile und Synergien der geplanten Transaktion, die zukünftigen Möglichkeiten für das kombinierte Unternehmen und seine Produkte, die zukünftigen Finanzergebnisse und sonstigen Aussagen zu den zukünftigen Erwartungen, Ansichten, Plänen, Zielen, Finanzbedingungen, Annahmen oder zukünftigen Ereignissen oder Ergebnissen von Schlumberger und Cameron, die keine Aussagen zu historischen Tatsachen sind, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Weder Schlumberger noch Cameron kann irgendeine Garantie gewähren, dass diese Erwartungen sich als richtig erweisen. Diese Aussagen sind unter anderem vorbehaltlich der Erfüllung der Abschlussbedingungen der Fusion, des Risikos, dass die vorgesehene Fusion nicht erfolgt, negativer Auswirkungen der Anhängigkeit der Fusion, der Fähigkeit zur erfolgreichen Integration der fusionierten Firmen und zur Umsetzung erwarteter Synergien, der Möglichkeit, dass die erforderlichen Stimmen der Aktionäre von Cameron nicht abgegeben werden, des Zeitrahmens für den Abschluss der geplanten Transaktion, der Fähigkeit zur erfolgreichen Integration der fusionierten Firmen und anderer Risikofaktoren, die in den aktuellen Formblättern 10-K von Schlumberger und Cameron sowie der oben erwähnten Bevollmächtigung/dem Prospekt dargelegt sind, sowie der sonstigen Einreichungen jedes der Unternehmen bei der SEC, die auf der Website der SEC einsehbar sind (http://www.sec.gov). Die tatsächlichen Ergebnisse könnten wesentlich von den erwarteten, geschätzten oder prognostizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten lediglich zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung, und weder Schlumberger noch Cameron übernehmen irgendeine Verpflichtung zu einer öffentlichen Aktualisierung oder Berichtigung solcher Aussagen angesichts neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderer Gegebenheiten.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.



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