05.08.2015, 2585 Zeichen
Die geänderten Rahmenbedingungen zeigen bereits Wirkung: Fremdkapital ist günstig wie noch nie, die Kosten für die Börsenotierung sind infolge vermehrter Regulierung und Überwachung gestiegen, Anleger wurden durch Steuergesetzgebung, Skandale und ungeschickte Politikeräußerungen frustriert.
o Die ATB, die die schwierige Zeit mit Mirko Kovats überstanden hat und in chinesischem Mehrheitsbesitz ist, möchte sich vom Streubesitz trennen - rund 100.000 Aktien von 11 Millionen Stück insgesamt, somit einen Anteil von circa einem Prozent.
o Die MIBA AG, ein Paradeunternehmen aus Oberösterreich, das in den letzten Jahren den Aktionären mit konstant guten Ergebnissen viel Freude gemacht hat, sieht keinen Mehrwert in einer weiteren Börsenotierung.
o Raffiniert möchte sich Andreas Weissenbacher mit der BWT zurückziehen, indem er auf der nächsten Hauptversammlung die Fusion mit einer nicht börsenotierten Holding vorschlägt.
o Bei bene will das Sanierer -Duo Grossnig/Bartenstein die Früchte der Restrukturierung allein für sich lukrieren und entledigt sich zu dem für den Streubesitz ungünstigsten Zeitpunkt der Minderheitsaktionäre, die in der Vergangenheit nützlich als Risikoträger und Verlustabsorber waren.
Die Verfahren für den Börserückzug sind kostenintensiv. Rechtsanwälte und Gutachter reiben sich die Hände. Besonders anziehend ist es für darauf spezialisierte Kurzzeitinvestoren, die sich einen höheren Abfindungspreis im Zuge eines Überprüfungsverfahren erhoffen und manche von ihnen, vorwiegend Rechtsanwälte, einen Sondervorteil dadurch lukrieren, dass die Kosten des Verfahrens vom Squeeze-Out-Werber zu bezahlen sind und somit attraktive Honorare verrechnet werden können.
Es ist dringend geboten, dass einerseits das Delisting gesetzlich geregelt wird und andrerseits das Überprüfungsverfahren auf Basis der bisherigen Praxiserfahrungen neu strukturiert wird. Ziel muss ein Verfahren sein, das in angemessener Zeit zu einer fairen Lösung bei geringen Kosten führt. Leider sind die zuständigen Ministerien für Justiz und Finanzen mit anderen Dingen beschäftigt. Es ist aber auch zu befürchten, dass durch Lobbying seitens der Wirtschaftskammer bzw. Industriellenvereinigung, die einseitig nur die Interessen ihrer Mitglieder vertreten, Änderungen vorgenommen werden, die Interessen des Streubesitzes nur sehr einseitig berücksichtigen. Typisches Beispiel war etwa die verunglückte Novelle des Übernahmerechts. Vielleicht lernen die verantwortlichen Politiker und Interessenvertreter aus Fehlern. Der ohnehin schon angeschlagene Finanzplatz Österreich würde es ihnen danken.
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