24.06.2015, 12465 Zeichen
Rubicon gießt ersten Goldbarren aus dem Goldprojekt Phoenix
TORONTO, Ontario – Rubicon Minerals Corporation (TSX: RMX | NYSE-MKT: RBY) („Rubicon“ oder das „Unternehmen“) ist stolz bekannt geben zu können, dass im Goldprojekt Phoenix („Projekt“) der erste Goldbarren mit rund 741 Unzen gegossen werden konnte. Einen Videoclip des ersten Goldgusses finden Sie auf unserer Website www.rubiconminerals.com.
„Dieser erste Goldguss ist für Rubicon ein bedeutender Meilenstein“, erklärt Michael Lalonde, President und Chief Executive Officer von Rubicon. „Wir möchten dem Team von Rubicon für sein Engagement und seinen Einsatz auf dem Weg zu diesem Meilenstein danken. Auch bei unseren Anlegern und Gesellschaftern möchten wir uns für die loyale Unterstützung bedanken, die sie uns beim Ausbau des Projekts zu einem geplanten Produktionsbetrieb entgegenbringen.“
Die Errichtung der Verarbeitungsanlage ist nunmehr abgeschlossen. Die Inbetriebnahme des Mühlenkreislaufs wird mit der Verarbeitung von geringgradig mineralisiertem Material fortgesetzt. Das Unternehmen erwartet, dass die Phase der Inbetriebnahme bis Anfang Juli abgeschlossen werden kann. Per 5. Juni 2015 wurden, wie geplant, bereits 8.023 Meter an unterirdischen Erschließungsarbeiten abgeschlossen. Das Unternehmen will nach abgeschlossener Inbetriebnahme mit dem Strossenbau auf der 244-Meter- bzw. 305-Meter-Ebene beginnen. Unser Hauptziel ist es, die Strossenbaumethode zu optimieren und hier den Stand der Technik in einem geregelten Umfeld umzusetzen, bevor eine Steigerung der Durchsatzmengen auf die zulässige Verarbeitungskapazität erfolgt. Die Daten aus den ersten errichteten Strossen werden uns eine bessere Planung und Sequenzierung weiterer Strossen ermöglichen.
Über Rubicon Minerals Corporation
Rubicon Minerals ist ein aufstrebender Goldproduzent, der sich darauf konzentriert, den Unternehmenswert durch die Generierung von freiem Cashflow in risikoarmen Rechtssystemen zu steigern. Das Unternehmen handelt in verantwortungsvoller Weise und genießt den Respekt und die Unterstützung der Gemeinden, in denen es betrieblich tätig ist. Rubicon konzentriert sich auf die Fertigstellung und Inbetriebnahme seines Goldprojekts Phoenix in Red Lake (Ontario). Die geplante erste Produktion soll laut aktuellen Prognosen planmäßig Mitte 2015 erfolgen. Das Goldprojekt Phoenix hat alle Genehmigungen erhalten und wurde für eine geplante Erstförderkapazität von 1.250 Tonnen pro Tag zugelassen. Zusätzlich kontrolliert Rubicon eine 100 Quadratmeilen große Liegenschaft in der ertragreichen Goldregion Red Lake, die erstmals erschlossen wird, und ist an einer Mineralkonzession von rund 350 Quadratmeilen Größe in der aufstrebenden Goldregion Long Canyon beteiligt. Diese Goldregion erstreckt sich zu beiden Seiten entlang der Grenze zwischen den US-Bundesstaaten Nevada und Utah. Die Aktien von Rubicon notieren an der New Yorker Börse (NYSE.MKT: RBY) und an der Toronto Stock Exchange (TSX: RMX).
RUBICON MINERALS CORPORATION
„Mike Lalonde“
President & Chief Executive Officer
Vorsorglicher Hinweis bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen und andere vorsorgliche Hinweise
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen (zusammen als „zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet) im Sinne der einschlägigen kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetze. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten, beschränken sich jedoch nicht auf, Aussagen zum Beginn der geplanten ersten Produktion im Projekt Mitte 2015, zum voraussichtlichen Zeitplan für die unterirdische Erschließung des Projekts und zum geplanten Verfahren der Inbetriebnahme des Mühlenbetriebs im Projekt.
Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und Schätzungen der Firmenführung zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Sie repräsentieren deren aktuellen Wissensstand und basieren auf derzeit verfügbaren Daten und Annahmen, die von der Firmenführung als vernünftig erachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren unter anderem auf folgenden Annahmen: dass die Nachfrage nach Gold- und Basismetalllagerstätten sich wie erwartet entwickelt; dass der Goldpreis auf einem Niveau bleibt, auf dem der Goldabbaubetrieb Phoenix wirtschaftlich rentabel ist; dass Betriebs- und Investitionspläne nicht durch betriebliche Probleme, Probleme mit der Stromversorgung, arbeitsrechtliche Streitigkeiten oder ungünstige Witterungsbedingungen vereitelt werden; dass Rubicon seinen Terminplan für die Erschließung des Goldprojekts Phoenix einhalten kann; dass Rubicon weiterhin Facharbeiter einstellen und im Betrieb halten kann; dass die in der mit 25. Juni 2013 datierten und am 28. Februar 2014 veröffentlichten wirtschaftlichen Rahmenstudie („PEA“) enthaltene Mineralressourcenschätzung realisierbar ist; und dass es zu keinen unerwarteten wesentlichen Abweichungen bei den Energie- oder Materialkosten bzw. bei den Investitions- und Betriebskosten im Vorfeld der Produktion, die in der PEA ausgewiesen sind, kommt.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von Rubicon wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden. Solche Faktoren beinhalten unter anderem: mögliche Änderungen der Mineralisierung, des Erzgehalts oder der Gewinnungsraten; die tatsächlichen Ergebnisse der aktuellen Explorationsarbeiten; die tatsächlichen Ergebnisse von Sanierungsarbeiten; Schlussfolgerungen hinsichtlich zukünftiger wirtschaftlicher Bewertungen; Änderungen der Projektparameter aufgrund der laufend verbesserten Planung; technische Gebrechen oder unerwartete Prozessabläufe; Unfälle und andere Risiken im Zusammenhang mit den Bauarbeiten und den betrieblichen Aktivitäten; der zeitgerechte Erhalt der behördlichen Betriebsgenehmigungen; die Einhaltung der behördlichen Auflagen durch Rubicon und andere relevante Parteien; die Finanzierbarkeit der geplanten Transaktionen, Programme und Investitionsauflagen zu vernünftigen Bedingungen; die angemessene und zeitgerechte Durchführung von Arbeiten durch Drittunternehmen; die Marktlage sowie allgemeine geschäftliche, wirtschaftliche, wettbewerbsrelevante, politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen.
Da es sich bei der PEA um eine vorläufige Bewertung handelt, sind auch abgeleitete Mineralressourcen enthalten, die aus geologischer Sicht zu spekulativ sind, um als wirtschaftlich rentable Mineralreserven eingestuft werden zu können. Es ist nicht sicher, ob die Werte der PEA tatsächlich erzielt werden. Mineralressourcen, die keine Mineralreserven darstellen, sind nicht notwendigerweise wirtschaftlich rentabel. Die Mengen und Erzgehalte der in dieser PEA angeführten abgeleiteten Ressourcen sind nicht zuverlässig. Die bisher durchgeführten Explorationen reichen nicht aus, um diese abgeleiteten Ressourcen als angezeigte oder gemessene Ressourcen zu definieren.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Informationen in dieser Pressemeldung vorläufigen Charakter haben. Es ist nicht sicher, ob ein möglicher Abbaubetrieb errichtet werden kann. Eine Produktionsentscheidung, die nicht auf einer Machbarkeitsstudie basiert, aus der die wirtschaftliche und technische Umsetzbarkeit hervorgeht, informiert nicht in angemessener Weise über die größere Unsicherheit und die besonderen Risiken des Scheiterns im Zusammenhang mit einer solchen Produktionsentscheidung.
Die hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen entsprechen dem Stand der Dinge zum Zeitpunkt, als diese Pressemitteilung erstellt wurde. Rubicon ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, weder aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse bzw. Ergebnisse noch aus sonstigen Gründen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass sie sich nicht zu sehr auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen sollten.
Vorsorglicher Hinweis für Leser in den USA zu den Schätzungen von gemessenen, angezeigten und abgeleiteten Ressourcen
In dieser Pressemitteilung werden die Begriffe „gemessene Ressourcen“, „angezeigte Ressourcen“ und „abgeleitete Ressourcen“ verwendet. Das Unternehmen weist US-Anleger darauf hin, dass diese Begriffe von den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden anerkannt und gefordert, von der SEC jedoch nicht anerkannt werden. Die Schätzung von gemessenen und abgeleiteten Mineralressourcen ist hinsichtlich deren Existenz und wirtschaftlicher Förderbarkeit mit größeren Unsicherheiten behaftet als die Schätzung von nachgewiesenen und wahrscheinlichen Reserven. Die Existenz und wirtschaftliche Förderung von Vorkommen der abgeleiteten Kategorie ist mit noch größeren Unsicherheiten behaftet als die Bestimmung der anderen Kategorien. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass alle bzw. Teile der gemessenen, abgeleiteten oder angezeigten Mineralressourcen jemals in eine höhere Kategorie aufgewertet werden.
Gemäß den kanadischen Bestimmungen stellen Schätzungen von abgeleiteten Mineralressourcen nicht notwendigerweise die Grundlage für Machbarkeitsstudien, Vormachbarkeitsstudien oder anderen wirtschaftlichen Studien dar (unter bestimmten Umständen sind PEAs davon ausgenommen). Die SEC erlaubt Emittenten für gewöhnlich nur, über Mineralisierungen zu berichten, bei denen es sich nicht um "Reserven" im Sinne der SEC-Vorschriften handelt, und zwar in Form von Pro-Forma-Mengen und Erzgehalten und ohne Bezugnahme auf Maßeinheiten. Nach US-Maßstäben kann die Mineralisierung nur dann als „Reserve“ eingestuft werden, wenn festgestellt wurde, dass die Mineralisierung zum Zeitpunkt der Reservenbestimmung aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht förderbar ist. Die Investoren dürfen nicht annehmen, dass alle bzw. Teile der gemessenen, angezeigten oder abgeleiteten Mineralressourcen existieren bzw. wirtschaftlich oder rechtlich abbaubar sind. Informationen in dieser Pressemeldung, die sich auf die Beschreibung von Mineralisierungen und Ressourcen beziehen, sind nicht unbedingt mit jenen Daten vergleichbar, zu deren Veröffentlichung US-Firmen im Rahmen der SEC-Berichterstattungsrichtlinien verpflichtet sind.
Mineralressourcen
Mineralressourcen, die keine Mineralreserven darstellen, sind nicht notwendigerweise wirtschaftlich rentabel. Die Schätzung der Mineralressourcen kann von diversen Faktoren, wie z.B. Umweltauflagen, Genehmigungen, Gesetzeslage, Besitzanspruch, Steuern, der gesellschaftspolitischen Situation, Marketing oder anderen wichtigen Faktoren maßgeblich beeinflusst werden. Die Mengen und Erzgehalte der in dieser Schätzung angeführten abgeleiteten Ressourcen sind unzuverlässig. Die bisher durchgeführten Explorationen reichen nicht aus, um diese abgeleiteten Ressourcen als angezeigte oder gemessene Ressourcen zu definieren. Es ist ungewiss, ob im Rahmen von weiteren Explorationsaktivitäten eine Aufwertung zu angezeigten oder gemessenen Mineralressourcen erfolgen kann. Abgeleitete Mineralressourcen gelten aus geologischer Sicht als zu spekulativ, als dass sie den wirtschaftlich rentablen Mineralreserven zugeteilt werden könnten. Die Berichterstattung der in dieser Pressemeldung angeführten Mineralressourcen erfolgte unter Anwendung der CIM-Richtlinien.
Qualifizierter Sachverständiger
Der Inhalt dieser Pressemeldung wurde von Michael A. Lalonde, P.Eng., President und Chief Executive Officer von Rubicon, gelesen und freigegeben. Er ist ein qualifizierter Sachverständiger gemäß der Vorschrift NI 43-101.
Weitere Informationen erhalten Sie über Allan Candelario, Vice President Investor Relations,
unter der Rufnummer +1 (416) 766-2804 | E-Mail: ir@rubiconminerals.com | www.rubiconminerals.com
Rubicon Minerals Corporation
Suite 400–44 Victoria St.
Toronto ON, KANADA M5C 1Y2
Die Toronto Stock Exchange hat diese Meldung nicht geprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Angemessenheit dieser Meldung.
Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!
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