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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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03.06.2015, 15687 Zeichen

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

voestalpine AG Linz, FN 66209 t ISIN AT0000937503
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 23. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG am Mittwoch, dem 01. Juli 2015, um 10.00 Uhr, im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.
Tagesordnung
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der voestalpine AG, des mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichtes, des Vorschlages für die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses, des Corporate Governance-Berichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2014/2015 2) Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014/2015 3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014/2015 4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/2015 5) Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2015/2016 6) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes der voestalpine AG a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und Ziffer 8 sowie Absatz 1a und Absatz 1b Aktiengesetz sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) gemäß § 65 Absatz 1b Aktiengesetz für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

Unterlagen zur Hauptversammlung
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 10. Juni 2015 im Internet unter www.voestalpine.com zugänglich:
· Jahresabschluss, · Corporate Governance-Bericht, · Konzernabschluss, · Lagebericht (mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst), · Vorschlag für die Gewinnverwendung, · Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2014/2015; · Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, · Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1b iVm § 170 Absatz 2 und § 153 Absatz 4 AktG zum Tagesordnungspunkt 6, · Formular für die Erteilung einer Vollmacht, · Formular für den Widerruf einer Vollmacht, · vollständiger Text dieser Einberufung.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 10. Juni 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, zH Herrn Dr. Christian Kaufmann, Leiter Recht, Beteiligungen und Compliance, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt dem Namen der betreffenden Aktionäre, der Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 22. Juni 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 50304 15 5872 oder an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, zH Herrn Dr. Christian Kaufmann, Leiter Recht, Beteiligungen und Compliance, oder per E-Mail christian.kaufmann@voestalpine.com zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand gestellt werden. Derartige Fragen können an die Gesellschaft per Post an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, Abteilung Investor Relations, Herrn DI (FH) Peter Fleischer, per E-Mail an IR@voestalpine.com oder per Telefax an +43 (0) 50304 55 5581 übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung gem. § 119 AktG Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.voestalpine.com zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richten sich gemäß § 111 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 21. Juni 2015 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 26. Juni 2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.
Per Post voestalpine AG (in Schriftform) Recht, Beteiligungen und Compliance zH Herrn Dr. Christian Kaufmann voestalpine-Straße 1 4020 Linz Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 57 Per E-Mail: anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at; jedoch ausschließlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4 Absatz 1 SignaturG Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben

Depotbestätigunggem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT0000937503, · Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 21. Juni 2015 (Ende dieses Tages) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht daran gehindert, weiterhin frei über ihre Aktien zu verfügen. Teilnahmeberechtigt ist auch im Falle einer Übertragung der Aktien nur die Person, die zum Nachweisstichtag die Aktionärsstellung innehatte.
Kraftloserklärung effektiver Aktienurkunden
In der 21. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG wurde darüber berichtet, dass die voestalpine AG verpflichtet ist, alle im Umlauf befindlichen Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch eine Sammelurkunde zu ersetzen und diese bei der OeKB zu hinterlegen. Aufgrund einer entsprechenden Genehmigung des Landesgerichts Linz vom 19. April 2013 wurden durch dreimalige Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung alle Aktionäre der Gesellschaft, welche auf Inhaber lautende Stammaktien in effektiven Aktienurkunden halten, aufgefordert die Aktienurkunden bis spätestens zum 23. Oktober 2013 einzureichen und hat der Vorstand mit Beschluss vom 4. November 2013 die nicht eingereichten effektiven auf Inhaber lautenden Aktienurkunden nach § 67 AktG iVm § 262 Absatz 29 AktG für kraftlos erklärt; die entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 8. November 2013.
Mit der Kraftloserklärung haben diese effektiven Aktienurkunden ihre Wertpapiereigenschaft verloren und vermitteln kein Recht zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der voestalpine AG. Betroffene Aktionäre, die noch über effektive Aktienurkunden verfügen, können bei der UniCredit Bank Austria AG, 1010 Wien, Schottengasse 6-8, als Einreichstelle oder im Wege der depotführenden Kreditinstitute während der üblichen Geschäftsstunden unter Einreichung der für kraftlos erklärten Aktienurkunden, die Buchung einer Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot verlangen, die der Anzahl der jeweils eingereichten Aktien entspricht. Dies ist vom Aktionär - zur Wahrung seines Teilnahmerechts an der kommenden Hauptversammlung - so rechtzeitig zu veranlassen, dass die Depotgutschrift spätestens am Nachweisstichtag, 21. Juni 2015, durchgeführt ist.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post voestalpine AG Recht, Beteiligungen und Compliance zH Herrn Dr. Christian Kaufmann voestalpine-Straße 1 4020 Linz Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 57 Per E-Mail: anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at; wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 30. Juni 2015 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22/4, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Wilhelm Rasinger bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Dr. Wilhelm Rasinger ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA unter Tel. +43 (0)1 8763343 30, Fax +43 (0)1 8763343 39 oder E- Mail rasinger@iva.or.at. Der Aktionär hat Herrn Dr. Wilhelm Rasinger Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Wilhelm Rasinger bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Wilhelm Rasinger übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen wird Herr Dr. Wilhelm Rasinger aufgrund der erteilten Vollmacht kein Stimmrecht ausüben.
Gesamtzahl der Aktien
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 317.851.287,79 eingeteilt in 174.949.163 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung unmittelbar bzw. mittelbar 28.597 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 8.975 Aktien wurden gemäß § 67 Absatz 2 iVm § 262 Absatz 29 AktG für kraftlos erklärt, wovon zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 8.631 Aktien noch nicht eingereicht und auf ein Wertpapierdepot gutgeschrieben wurden. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 174.911.935 Stückaktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9.00 Uhr.
Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden gebeten, zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 01. Juli 2015 ab ca. 10.00 Uhr live im Internet unter www.voestalpine.com verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
Linz, im Juni 2015
Der Vorstand

Emittent: voestalpine AG voestalpine-Straße 1 A-4020 Linz Telefon: +43 50304/15-9949 FAX: +43 50304/55-5581 Email: IR@voestalpine.com WWW: www.voestalpine.com Branche: Metallindustrie ISIN: AT0000937503 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch

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voestalpine
Akt. Indikation:  21.76 / 21.96
Uhrzeit:  22:59:24
Veränderung zu letztem SK:  0.18%
Letzter SK:  21.82 ( 0.74%)



 

Bildnachweis

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    EANS-Hauptversammlung: voestalpine AG / Einladung zur Hauptversammlung


    03.06.2015, 15687 Zeichen

    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

    voestalpine AG Linz, FN 66209 t ISIN AT0000937503
    Einladung
    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 23. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG am Mittwoch, dem 01. Juli 2015, um 10.00 Uhr, im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.
    Tagesordnung
    1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der voestalpine AG, des mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichtes, des Vorschlages für die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses, des Corporate Governance-Berichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2014/2015 2) Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014/2015 3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014/2015 4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014/2015 5) Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2015/2016 6) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes der voestalpine AG a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und Ziffer 8 sowie Absatz 1a und Absatz 1b Aktiengesetz sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) gemäß § 65 Absatz 1b Aktiengesetz für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

    Unterlagen zur Hauptversammlung
    Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 10. Juni 2015 im Internet unter www.voestalpine.com zugänglich:
    · Jahresabschluss, · Corporate Governance-Bericht, · Konzernabschluss, · Lagebericht (mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst), · Vorschlag für die Gewinnverwendung, · Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2014/2015; · Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6, · Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1b iVm § 170 Absatz 2 und § 153 Absatz 4 AktG zum Tagesordnungspunkt 6, · Formular für die Erteilung einer Vollmacht, · Formular für den Widerruf einer Vollmacht, · vollständiger Text dieser Einberufung.
    Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG

    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 10. Juni 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, zH Herrn Dr. Christian Kaufmann, Leiter Recht, Beteiligungen und Compliance, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt dem Namen der betreffenden Aktionäre, der Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 22. Juni 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 50304 15 5872 oder an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, zH Herrn Dr. Christian Kaufmann, Leiter Recht, Beteiligungen und Compliance, oder per E-Mail christian.kaufmann@voestalpine.com zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
    Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand gestellt werden. Derartige Fragen können an die Gesellschaft per Post an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, Abteilung Investor Relations, Herrn DI (FH) Peter Fleischer, per E-Mail an IR@voestalpine.com oder per Telefax an +43 (0) 50304 55 5581 übermittelt werden.
    Anträge in der Hauptversammlung gem. § 119 AktG Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
    Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.voestalpine.com zugänglich.
    Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richten sich gemäß § 111 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 21. Juni 2015 (Nachweisstichtag).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 26. Juni 2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.
    Per Post voestalpine AG (in Schriftform) Recht, Beteiligungen und Compliance zH Herrn Dr. Christian Kaufmann voestalpine-Straße 1 4020 Linz Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 57 Per E-Mail: anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at; jedoch ausschließlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4 Absatz 1 SignaturG Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben

    Depotbestätigunggem. § 10a AktG
    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
    · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT0000937503, · Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

    Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 21. Juni 2015 (Ende dieses Tages) beziehen.
    Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht daran gehindert, weiterhin frei über ihre Aktien zu verfügen. Teilnahmeberechtigt ist auch im Falle einer Übertragung der Aktien nur die Person, die zum Nachweisstichtag die Aktionärsstellung innehatte.
    Kraftloserklärung effektiver Aktienurkunden
    In der 21. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG wurde darüber berichtet, dass die voestalpine AG verpflichtet ist, alle im Umlauf befindlichen Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch eine Sammelurkunde zu ersetzen und diese bei der OeKB zu hinterlegen. Aufgrund einer entsprechenden Genehmigung des Landesgerichts Linz vom 19. April 2013 wurden durch dreimalige Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung alle Aktionäre der Gesellschaft, welche auf Inhaber lautende Stammaktien in effektiven Aktienurkunden halten, aufgefordert die Aktienurkunden bis spätestens zum 23. Oktober 2013 einzureichen und hat der Vorstand mit Beschluss vom 4. November 2013 die nicht eingereichten effektiven auf Inhaber lautenden Aktienurkunden nach § 67 AktG iVm § 262 Absatz 29 AktG für kraftlos erklärt; die entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 8. November 2013.
    Mit der Kraftloserklärung haben diese effektiven Aktienurkunden ihre Wertpapiereigenschaft verloren und vermitteln kein Recht zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der voestalpine AG. Betroffene Aktionäre, die noch über effektive Aktienurkunden verfügen, können bei der UniCredit Bank Austria AG, 1010 Wien, Schottengasse 6-8, als Einreichstelle oder im Wege der depotführenden Kreditinstitute während der üblichen Geschäftsstunden unter Einreichung der für kraftlos erklärten Aktienurkunden, die Buchung einer Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot verlangen, die der Anzahl der jeweils eingereichten Aktien entspricht. Dies ist vom Aktionär - zur Wahrung seines Teilnahmerechts an der kommenden Hauptversammlung - so rechtzeitig zu veranlassen, dass die Depotgutschrift spätestens am Nachweisstichtag, 21. Juni 2015, durchgeführt ist.
    Vertretung durch Bevollmächtigte
    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
    Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
    Per Post voestalpine AG Recht, Beteiligungen und Compliance zH Herrn Dr. Christian Kaufmann voestalpine-Straße 1 4020 Linz Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 57 Per E-Mail: anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at; wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

    Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com abrufbar.
    Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 30. Juni 2015 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
    Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
    Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22/4, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Wilhelm Rasinger bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Dr. Wilhelm Rasinger ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA unter Tel. +43 (0)1 8763343 30, Fax +43 (0)1 8763343 39 oder E- Mail rasinger@iva.or.at. Der Aktionär hat Herrn Dr. Wilhelm Rasinger Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Wilhelm Rasinger bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Wilhelm Rasinger übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen wird Herr Dr. Wilhelm Rasinger aufgrund der erteilten Vollmacht kein Stimmrecht ausüben.
    Gesamtzahl der Aktien
    Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 317.851.287,79 eingeteilt in 174.949.163 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung unmittelbar bzw. mittelbar 28.597 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 8.975 Aktien wurden gemäß § 67 Absatz 2 iVm § 262 Absatz 29 AktG für kraftlos erklärt, wovon zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 8.631 Aktien noch nicht eingereicht und auf ein Wertpapierdepot gutgeschrieben wurden. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 174.911.935 Stückaktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
    Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9.00 Uhr.
    Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden gebeten, zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
    Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
    Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 01. Juli 2015 ab ca. 10.00 Uhr live im Internet unter www.voestalpine.com verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
    Linz, im Juni 2015
    Der Vorstand

    Emittent: voestalpine AG voestalpine-Straße 1 A-4020 Linz Telefon: +43 50304/15-9949 FAX: +43 50304/55-5581 Email: IR@voestalpine.com WWW: www.voestalpine.com Branche: Metallindustrie ISIN: AT0000937503 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch

    BSN Podcasts
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