03.06.2015,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
voestalpine AG
Linz, FN 66209 t
ISIN AT0000937503
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
23. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG
am Mittwoch, dem 01. Juli 2015, um 10.00 Uhr,
im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.
Tagesordnung
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der voestalpine AG, des mit
dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichtes, des Vorschlages
für die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses, des Corporate
Governance-Berichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates an die
Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2014/2015
2) Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahres 2014/2015
3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr 2014/2015
4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2014/2015
5) Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2015/2016
6) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes der voestalpine AG
a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und Ziffer
8 sowie Absatz 1a und Absatz 1b Aktiengesetz sowohl über die Börse als
auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch
unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem
solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b) gemäß § 65 Absatz 1b Aktiengesetz für die Veräußerung bzw.
Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die
Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der
Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 10. Juni 2015 im Internet
unter www.voestalpine.com zugänglich:
· Jahresabschluss,
· Corporate Governance-Bericht,
· Konzernabschluss,
· Lagebericht (mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst),
· Vorschlag für die Gewinnverwendung,
· Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2014/2015;
· Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6,
· Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1b iVm § 170 Absatz 2 und
§ 153 Absatz 4 AktG zum Tagesordnungspunkt 6,
· Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
· Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
· vollständiger Text dieser Einberufung.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 10. Juni 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, zH Herrn Dr. Christian Kaufmann, Leiter
Recht, Beteiligungen und Compliance, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt dem Namen der
betreffenden Aktionäre, der Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 22.
Juni 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 50304 15 5872 oder an
4020 Linz, voestalpine-Straße 1, zH Herrn Dr. Christian Kaufmann, Leiter Recht,
Beteiligungen und Compliance, oder per E-Mail christian.kaufmann@voestalpine.com
zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand gestellt werden. Derartige Fragen können an die Gesellschaft per Post
an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, Abteilung Investor Relations, Herrn DI (FH)
Peter Fleischer, per E-Mail an IR@voestalpine.com oder per Telefax an +43 (0)
50304 55 5581 übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung gem. § 119 AktG
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.voestalpine.com zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richten sich gemäß § 111 AktG nach dem Anteilsbesitz am
Ende des 21. Juni 2015 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 26. Juni 2015 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.
Per Post voestalpine AG
(in Schriftform) Recht, Beteiligungen und Compliance
zH Herrn Dr. Christian Kaufmann
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 57
Per E-Mail: anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at;
jedoch ausschließlich mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur gemäß § 4 Absatz 1 SignaturG
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt
ISIN AT0000937503 im Text angeben
Depotbestätigunggem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
· Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
· Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN
AT0000937503,
· Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
· Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 21. Juni 2015 (Ende dieses Tages) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht daran gehindert, weiterhin frei über
ihre Aktien zu verfügen. Teilnahmeberechtigt ist auch im Falle einer Übertragung
der Aktien nur die Person, die zum Nachweisstichtag die Aktionärsstellung
innehatte.
Kraftloserklärung effektiver Aktienurkunden
In der 21. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG wurde darüber
berichtet, dass die voestalpine AG verpflichtet ist, alle im Umlauf befindlichen
Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch eine Sammelurkunde zu
ersetzen und diese bei der OeKB zu hinterlegen. Aufgrund einer entsprechenden
Genehmigung des Landesgerichts Linz vom 19. April 2013 wurden durch dreimalige
Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung alle Aktionäre der Gesellschaft,
welche auf Inhaber lautende Stammaktien in effektiven Aktienurkunden halten,
aufgefordert die Aktienurkunden bis spätestens zum 23. Oktober 2013 einzureichen
und hat der Vorstand mit Beschluss vom 4. November 2013 die nicht eingereichten
effektiven auf Inhaber lautenden Aktienurkunden nach § 67 AktG iVm § 262 Absatz
29 AktG für kraftlos erklärt; die entsprechende Bekanntmachung erfolgte im
Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 8. November 2013.
Mit der Kraftloserklärung haben diese effektiven Aktienurkunden ihre
Wertpapiereigenschaft verloren und vermitteln kein Recht zur Teilnahme und
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der voestalpine AG. Betroffene
Aktionäre, die noch über effektive Aktienurkunden verfügen, können bei der
UniCredit Bank Austria AG, 1010 Wien, Schottengasse 6-8, als Einreichstelle oder
im Wege der depotführenden Kreditinstitute während der üblichen Geschäftsstunden
unter Einreichung der für kraftlos erklärten Aktienurkunden, die Buchung einer
Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot verlangen, die der Anzahl der jeweils
eingereichten Aktien entspricht. Dies ist vom Aktionär - zur Wahrung seines
Teilnahmerechts an der kommenden Hauptversammlung - so rechtzeitig zu
veranlassen, dass die Depotgutschrift spätestens am Nachweisstichtag, 21. Juni
2015, durchgeführt ist.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
Per Post voestalpine AG
Recht, Beteiligungen und Compliance
zH Herrn Dr. Christian Kaufmann
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 57
Per E-Mail: anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at; wobei die
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598;
unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.voestalpine.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 30. Juni 2015 bis
16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22/4, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr
Dr.
Wilhelm Rasinger bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird.
Für die Bevollmächtigung von Dr. Wilhelm Rasinger ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.voestalpine.com ein spezielles Vollmachtsformular
abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten
Adressen für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm
Rasinger vom IVA unter Tel. +43 (0)1 8763343 30, Fax +43 (0)1 8763343 39 oder E-
Mail rasinger@iva.or.at.
Der Aktionär hat Herrn Dr. Wilhelm Rasinger Weisungen zu erteilen, wie dieser
(oder allenfalls ein von Herrn Dr. Wilhelm Rasinger bevollmächtigter
Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Wilhelm Rasinger übt das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen
aus. Ohne ausdrückliche Weisungen wird Herr Dr. Wilhelm Rasinger aufgrund der
erteilten Vollmacht kein Stimmrecht ausüben.
Gesamtzahl der Aktien
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 317.851.287,79 eingeteilt in 174.949.163 auf den Inhaber
lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung unmittelbar bzw.
mittelbar 28.597 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 8.975 Aktien
wurden gemäß § 67 Absatz 2 iVm § 262 Absatz 29 AktG für kraftlos erklärt, wovon
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 8.631 Aktien noch nicht
eingereicht und auf ein Wertpapierdepot gutgeschrieben wurden. Die Gesamtzahl
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der
Einberufung 174.911.935 Stückaktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9.00
Uhr.
Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder Eintrittskarten
noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden gebeten, zur
Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können
die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 01. Juli 2015 ab
ca. 10.00 Uhr live im Internet unter www.voestalpine.com verfolgen. Eine darüber
hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
Linz, im Juni 2015
Der Vorstand
Emittent: voestalpine AG
voestalpine-Straße 1
A-4020 Linz
Telefon: +43 50304/15-9949
FAX: +43 50304/55-5581
Email: IR@voestalpine.com
WWW: www.voestalpine.com
Branche: Metallindustrie
ISIN: AT0000937503
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
SportWoche Podcast #142: Being John McEnroe
voestalpine
Akt. Indikation: 17.86 / 17.93
Uhrzeit: 13:03:53
Veränderung zu letztem SK: 0.99%
Letzter SK: 17.72 ( -2.26%)
Bildnachweis
1.
voestalpine
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