29.05.2015,
12639 Zeichen
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
C.A.T. oil AG
FN 69011 m
ISIN: AT0000A00Y78
Widerruf der Einladung vom 22.5.2015 zur
10. ordentlichen Hauptversammlung
Die C.A.T. oil AG widerruft hiermit ihre Einberufung vom 22.5.2015 zur 10.
ordentlichen Hauptversammlung am 19.6.2015 aufgrund der nicht fristgerecht
erfolgten ad-hoc Veröffentlichung dieser Einberufung.
Einladung zur
10. ordentlichen Hauptversammlung
der C.A.T. oil AG, am 29.6.2015, 11:00 Uhr, Austria trend Hotel Savoyen Vienna,
Rennweg 16, 1030 Wien (Raum Olympia Mancini 2).
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31.12.2014
endende Geschäftsjahr samt Lagebericht, des Konzernabschlusses für das am
31.12.2014 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht, des Corporate
Governance-Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des
Aufsichtsratsberichtes für das am 31.12.2014 endende Geschäftsjahr;
2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das am 31.12.2014 endende
Geschäftsjahr;
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
am 31.12.2014 endende Geschäftsjahr;
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das am 31.12.2014 endende Geschäftsjahr;
5. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das am 31.12.2014
endende Geschäftsjahr;
6. Wahlen in den Aufsichtsrat;
7. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das am
31.12.2015 endende Geschäftsjahr;
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung betreffend die Bestimmung §
13.
Unterlagen:
Folgende Unterlagen sind spätestens am 8.6.2015 auf der Internetseite der C.A.T.
oil AG unter www.catoilag.com unter Investor Relations abrufbar:
- Einladung und Tagesordnung (Einberufung);
- Beschlussvorschläge des Vorstands und Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2-8;
- Jahresabschluss für das am 31.12.2014 endende Geschäftsjahr samt Lagebericht
und Corporate Governance-Bericht;
- Konzernabschluss für das am 31.12.2014 endende Geschäftsjahr samt
Konzernlagebericht;
- Aufsichtsratsbericht für das am 31.12.2014 endende Geschäftsjahr;
- Neue Satzung in einer Vergleichs-Version;
- Formular für Erteilung und Widerruf einer Vollmacht.
Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung
durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.
Hinweis zu den Rechten der Aktionäre:
Beantragung von zusätzlichen Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG):
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass weitere Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss
vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass
die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung ununterbrochen
Inhaber der Aktien sind.
Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der
Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung)
spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am
8.6.2015, per Post oder Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13,
A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) oder via SWIFT
GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben)
zugehen.
Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG):
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (daher durch Erklärung
in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in
Schriftzeichen geeigneten Weise mit Nennung der Person des Erklärenden und
Erkennbarmachung des Abschlusses der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder auf andere Weise) Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.catoilag.com) zugänglich (bekannt) gemacht werden. Bei einem
Beschlussvorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds hat an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG zu
treten. In dieser Erklärung hat die vorgeschlagene Person ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle
Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss
vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Zum erforderlichen Inhalt der
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis
zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am siebten Werktag vor der
ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 18.6.2015, per Post oder
Boten an ihrer Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über
Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer
+43(0)1890050062, als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail
unter anmeldung.catoil@hauptversammlung.at oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message
Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen.
Antragsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG):
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung
bedürfen (Ausnahme: Vorschlag von Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat;
diesbezüglich siehe auch die Ausführungen zu § 110 AktG oben). Über einen
Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt
bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden. Zur Beschlussfassung
über den in der Versammlung gestellten Antrag auf Einberufung einer
Hauptversammlung und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es keiner
Bekanntmachung. Über einen Beschlussvorschlag von Aktionären, der gemäß § 110
AktG bekannt gemacht wurde, (siehe oben) ist nur dann abzustimmen, wenn er in
der Versammlung als Antrag wiederholt wird.
Auskunftsrecht (§ 118 AktG):
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
- sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
- ihre Erteilung strafbar wäre.
Nachweisstichtag und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind,
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist somit der
19.6.2015. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende
des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
- Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code;
- Angaben über den Aktionär: Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN:
AT0000A00Y78;
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und
- den Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 19.6.2015
beziehen. Sie kann daher nicht vor dem 20.6.2015 ausgestellt werden! Die
Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.
Die Depotbestätigung bedarf der Schriftform (Unterschrift, firmenmäßige
Zeichnung) und muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 24.6.2015, an die Geschäftsanschrift der
Gesellschaft Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12,
Stiege 5, A-1010 Wien) per Post oder Boten, per Telefax unter der Nummer
+43(0)1890050062, als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail
unter anmeldung.catoil@hauptversammlung.at oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message
Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen.
Bestellung eines Vertreters
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter
zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht
muss einer bestimmten Person in Textform erteilt und der Gesellschaft per Post
oder Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang
über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer
+43(0)1890050062 oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail
unteranmeldung.catoil@hauptversammlung.at übermittelt werden und wird von der
Gesellschaft gemäß § 114 AktG zurückbehalten.
Auch der Widerruf einer Vollmacht ist an die vorgenannte Anschrift, Telefax-
Nummer oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format an die vorgenannte
E-Mail Adresse vorzunehmen.
Ein Formular für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht ist auf der
Internetseite der Gesellschaft (www.catoilag.com) unter Investor Relations
abrufbar. Bei depotverwahrten Inhaberaktien sind zur Identifizierbarkeit des
Aktionärs der Name des depotführenden Kreditinstituts sowie die Depotnummer
anzugeben.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung übergeben wird, hat die Vollmacht der
Gesellschaft bis spätestens 26.6.2015 zuzugehen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte:
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 48.850.000 und ist eingeteilt in 48.850.000 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung somit 48.850.000 Stimmrechte.
Wien, im Juni 2015
Der Vorstand
Emittent: C.A.T. oil AG
Kärntner Ring 11-13
A-1010 Wien
Telefon: +43(0) 1 535 23 20 - 0
FAX: +43(0) 1 535 23 20 - 20
Email: ir@catoilag.com
WWW:
http://www.catoilag.com
Branche: Öl und Gas Exploration
ISIN: AT0000A00Y78
Indizes: SDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch
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