04.06.2014, 17538 Zeichen
voestalpine AG Linz, FN 66209 t ISIN AT0000937503
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 22. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG am Mittwoch, dem 02. Juli 2014, um 10.00 Uhr, im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.
Tagesordnung
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der voestalpine AG, des mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Corporate Governance-Berichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2013/2014 2) Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013/2014 3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013/2014 4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014 5) Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2014/2015 6) Neuwahl des Aufsichtsrats 7) Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals im Ausmaß von 40 % des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Absatz 6 AktG [Genehmigtes Kapital 2014/I] und entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Absatz 2 8) Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals im Ausmaß von 10 % des Grundkapitals gegen Sacheinlagen und/oder zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmens mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts [Genehmigtes Kapital 2014/ II] und entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Absatz 2 9) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können, auszugeben, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf die Finanzinstrumente 10) Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals gemäß § 159 Absatz 2 Z 1 AktG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 01.07.2009, die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Absatz 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten im Ausmaß von 10 % des Grundkapitals [Bedingtes Kapital 2014] und entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Absatz 6
Unterlagen zur Hauptversammlung
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 11. Juni 2014 im Internet unter www.voestalpine.com zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
· Jahresabschluss, · Corporate Governance-Bericht, · Konzernabschluss, · Lagebericht (mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst), · Vorschlag für die Gewinnverwendung, · Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013/2014; · Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10, · Bericht des Vorstands gemäß § 170 Absatz 2 AktG iVm § 153 Absatz 4 AktG zum Tagesordnungspunkt 8, · Bericht des Vorstands gemäß § 174 Absatz 4 AktG iVm § 153 Absatz 4 AktG zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10, · Satzung mit den vorgeschlagenen Satzungsänderungen im Änderungsmodus, · Formular für die Erteilung einer Vollmacht, · Formular für den Widerruf einer Vollmacht, · vollständiger Text dieser Einberufung.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 11. Juni 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, z.Hd. Herrn Dr. Christian Kaufmann, Leiter Recht und Beteiligungen, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt dem Namen der betreffenden Aktionäre, der Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 23. Juni 2014 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 50304 55 5872 oder an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, z.Hd. Herrn Dr. Christian Kaufmann, Leiter Recht und Beteiligungen oder per E-Mail christian.kaufmann@voestalpine.com zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Absatz 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand gestellt werden. Derartige Fragen können an die Gesellschaft per Post an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, Abteilung Investor Relations, Herrn DI (FH) Peter Fleischer, per E-Mail an IR@voestalpine.com oder per Telefax an +43 (0) 50304 55 5581 übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 23. Juni 2014 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Absatz 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.voestalpine.com zugänglich.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 22. Juni 2014 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 27. Juni 2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.
Per Post voestalpine AG (in Schriftform) Recht und Beteiligungen z.Hd. Herrn Dr. Christian Kaufmann voestalpine-Straße 1 4020 Linz Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 57 Per E-Mail: anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at; jedoch ausschließlich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 4 Absatz 1 SignaturG Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT0000937503, · Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 22. Juni 2014 (Ende dieses Tages) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht daran gehindert, weiterhin frei über ihre Aktien zu verfügen. Teilnahmeberechtigt ist auch im Falle einer Übertragung der Aktien nur die Person, die zum Nachweisstichtag die Aktionärsstellung innehatte.
Kraftloserklärung effektiver Aktienurkunden
In der 21. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG wurde darüber berichtet, dass die voestalpine AG verpflichtet ist, alle im Umlauf befindlichen Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch eine Sammelurkunde zu ersetzen und diese bei der OeKB zu hinterlegen. Aufgrund einer entsprechenden Genehmigung des Landesgerichts Linz vom 19. April 2013 wurden durch dreimalige Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung alle Aktionäre der Gesellschaft, welche auf Inhaber lautende Stammaktien in effektiven Aktienurkunden halten, aufgefordert die Aktienurkunden bis spätestens zum 23. Oktober 2013 einzureichen und hat der Vorstand mit Beschluss vom 4. November 2013 die nicht eingereichten effektiven auf Inhaber lautenden Aktienurkunden nach § 67 AktG iVm § 262 Absatz 29 AktG für kraftlos erklärt; die entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 8. November 2013.
Mit der Kraftloserklärung haben diese effektiven Aktienurkunden ihre Wertpapiereigenschaft verloren und vermitteln kein Recht zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der voestalpine AG. Betroffene Aktionäre, die noch über effektive Aktienurkunden verfügen, können bei der UniCredit Bank Austria AG, 1010 Wien, Schottengasse 6-8, als Einreichstelle oder im Wege der depotführenden Kreditinstitute während der üblichen Geschäftsstunden unter Einreichung der für kraftlos erklärten Aktienurkunden, die Buchung einer Gutschrift auf ihrem Wertpapierdepot verlangen, die der Anzahl der jeweils eingereichten Aktien entspricht. Dies ist vom Aktionär - zur Wahrung seines Teilnahmerechts an der kommenden Hauptversammlung - so rechtzeitig zu veranlassen, dass die Depotgutschrift spätestens am Nachweisstichtag, 22. Juni 2014, durchgeführt ist.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post voestalpine AG Recht und Beteiligungen z.Hd. Herrn Dr. Christian Kaufmann voestalpine-Straße 1 4020 Linz Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 57 Per E-Mail: anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at; wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF,dem E-Mail anzuschließen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 01. Juli 2014bis 16.00 Uhrbei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22/4, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Wilhelm Rasinger bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Dr. Wilhelm Rasinger ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA unter Tel. +43 1 8763343 30, Fax +43 1 8763343 39 oder E-Mail rasinger@iva.or.at. Der Aktionär hat Herrn Dr. Wilhelm Rasinger Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Wilhelm Rasinger bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Wilhelm Rasinger übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen wird Herr Dr. Wilhelm Rasinger aufgrund der erteilten Vollmacht kein Stimmrecht ausüben.
Gesamtzahl der Aktien
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 313.309.235,65 eingeteilt in 172.449.163 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 28.597 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 8.975 Aktien wurden gemäß § 67 Absatz 2 iVm § 262 Absatz 29 AktG für kraftlos erklärt, wovon zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 8.675 Aktien noch nicht eingereicht und auf ein Wertpapierdepot gutgeschrieben wurden. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 172.411.891 Stückaktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09.00 Uhr.
Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden, werden gebeten, zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 02. Juli 2014 ab ca. 10.00 Uhr live im Internet unter www.voestalpine.com verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
Linz, im Juni 2014
Der Vorstand
Emittent: voestalpine AG voestalpine-Straße 1 A-4020 Linz Telefon: +43 50304/15-9949 FAX: +43 50304/55-5581 Email: IR@voestalpine.com WWW: www.voestalpine.com Branche: Metallindustrie ISIN: AT0000937503 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
Wiener Börse Party #813: ATX am Dreikönigstag nach Polit-Beben im Plus, doch mit Neos? Fokus RBI, Strabag, Polytec, Kapsch
Aktien auf dem Radar:Warimpex, Kapsch TrafficCom, Amag, Frequentis, Austriacard Holdings AG, Rosenbauer, EVN, FACC, OMV, SBO, AT&S, Telekom Austria, Athos Immobilien, Cleen Energy, Gurktaler AG VZ, Josef Manner & Comp. AG, Marinomed Biotech, Wolford, Polytec Group, Semperit, Porr, Zumtobel, RHI Magnesita, EuroTeleSites AG, Flughafen Wien, Kostad, Oberbank AG Stamm, BKS Bank Stamm, Pierer Mobility, UBM, Strabag.
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