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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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08.05.2014, 12293 Zeichen

VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe FN 75687 f ISIN: AT0000908504 Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien
EINLADUNG zu der am Freitag, dem 6. Juni 2014, um 11:00 Uhr (MESZ) in der Wiener Stadthalle Hütteldorfer Straße 2F, Halle F, 1150 Wien stattfindenden 23. ordentlichen Hauptversammlung
T A G E S O R D N U N G
1. Vorlage des Konzernabschlusses 2013 samt dem Konzernlagebericht, Vorlage des
   festgestellten Jahresabschlusses 2013 samt dem Lagebericht, dem Bericht des
   Aufsichtsrates und dem Corporate Governance Bericht.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2013
   ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr
   2013.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
   2013.
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
   2015.
6. Wahlen in den Aufsichtsrat.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die folgenden gemäß § 108 AktG aufzulegenden Unterlagen liegen spätestens ab 16. Mai 2014 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010 Wien, auf: · Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013, · Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013, · Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013, · Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2013, · Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2013, · Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6, · Unterlagen für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind spätestens ab 16. Mai 2014 auch im Internet unter www.vig.com/hauptversammlung zugänglich und werden in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110 UND 118 AktG SOWIE §119 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 16. Mai 2014 der Gesellschaft in Schriftform an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 27. Mai 2014 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 89 00 500-60 oder an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Über einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in der Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn spätestens am 27. Mai 2014 ein entsprechender Beschlussvorschlag von Aktionären, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zugegangen ist. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen für das Einbringen von Vorschlägen zur Beschlussfassung wird auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS §111 AktG Depotverwahrte Inhaberaktien Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 27. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 3. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:
- per Post:    VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
               Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
               Schottenring 30, 1010 Wien
- per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60
- per E-Mail:  anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang -
               TIF, PDF etc.)
- per SWIFT:   GIBAATWGGMS Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000908504
               im Text angeben

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs, · Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung. · Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 27. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ) beziehen.
Im Sinne des § 10a Abs. 1 letzter Satz AktG wird die Gesellschaft auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AktG Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der folgenden Adressen zugehen:
- per Post:    VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
               Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
               Schottenring 30, 1010 Wien
- per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60
- per E-Mail:  anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang -
               TIF, PDF, etc.)
- per SWIFT:   GIBAATWGGMS Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000908504
               im Text angeben
- persönlich:  bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 5. Juni 2014, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
STIMMRECHTSVERTRETUNG Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbands für Anleger (Austrian Shareholder Association), IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der Telefonnummer +43 (0)1 8763343-30, unter der Telefaxnummer +43 (0)1 8763343-39 oder per E-Mail michael.knap@iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG) Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten Zeitpunkt 128.000.000.
ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum gültigen amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr (MESZ).
Wien, im Mai 2014 Der Vorstand


Nina Higatzberger Leiterin Investor Relations Tel.: +43 (0)50 390-21920 Fax: +43 (0)50 390 99-21920 E-Mail: nina.higatzberger@vig.com
Emittent:    Vienna Insurance Group
             Schottenring 30
             A-1010 Wien
Telefon:     +43(0)50 390-21919
FAX:         +43(0)50 390 99-23303
Email:       investor.relations@vig.com
WWW:         www.vig.com
Branche:     Versicherungen
ISIN:        AT0000908504
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien, Börse: Prague Stock Exchange
Sprache:     Deutsch



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VIG
Akt. Indikation:  30.00 / 30.20
Uhrzeit:  23:00:26
Veränderung zu letztem SK:  0.00%
Letzter SK:  30.10 ( 0.00%)



 

Bildnachweis

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    EANS-Hauptversammlung: Vienna Insurance Group / Einladung zur Hauptversammlung


    08.05.2014, 12293 Zeichen

    VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe FN 75687 f ISIN: AT0000908504 Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien
    EINLADUNG zu der am Freitag, dem 6. Juni 2014, um 11:00 Uhr (MESZ) in der Wiener Stadthalle Hütteldorfer Straße 2F, Halle F, 1150 Wien stattfindenden 23. ordentlichen Hauptversammlung
    T A G E S O R D N U N G
    1. Vorlage des Konzernabschlusses 2013 samt dem Konzernlagebericht, Vorlage des
       festgestellten Jahresabschlusses 2013 samt dem Lagebericht, dem Bericht des
       Aufsichtsrates und dem Corporate Governance Bericht.
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2013
       ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
    3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr
       2013.
    4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
       2013.
    5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
       2015.
    6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
    

    UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die folgenden gemäß § 108 AktG aufzulegenden Unterlagen liegen spätestens ab 16. Mai 2014 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010 Wien, auf: · Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013, · Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013, · Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013, · Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2013, · Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2013, · Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6, · Unterlagen für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
    Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind spätestens ab 16. Mai 2014 auch im Internet unter www.vig.com/hauptversammlung zugänglich und werden in der Hauptversammlung aufliegen.
    HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110 UND 118 AktG SOWIE §119 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 16. Mai 2014 der Gesellschaft in Schriftform an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
    Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 27. Mai 2014 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 89 00 500-60 oder an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.
    Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
    Über einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in der Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn spätestens am 27. Mai 2014 ein entsprechender Beschlussvorschlag von Aktionären, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zugegangen ist. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen für das Einbringen von Vorschlägen zur Beschlussfassung wird auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.
    NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS §111 AktG Depotverwahrte Inhaberaktien Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 27. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 3. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:
    - per Post:    VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
                   Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
                   Schottenring 30, 1010 Wien
    - per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60
    - per E-Mail:  anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang -
                   TIF, PDF etc.)
    - per SWIFT:   GIBAATWGGMS Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000908504
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    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs, · Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung. · Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 27. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ) beziehen.
    Im Sinne des § 10a Abs. 1 letzter Satz AktG wird die Gesellschaft auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.
    Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
    VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AktG Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der folgenden Adressen zugehen:
    - per Post:    VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
                   Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
                   Schottenring 30, 1010 Wien
    - per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60
    - per E-Mail:  anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang -
                   TIF, PDF, etc.)
    - per SWIFT:   GIBAATWGGMS Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000908504
                   im Text angeben
    - persönlich:  bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
    

    Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung abrufbar.
    Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 5. Juni 2014, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.
    Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
    STIMMRECHTSVERTRETUNG Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbands für Anleger (Austrian Shareholder Association), IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der Telefonnummer +43 (0)1 8763343-30, unter der Telefaxnummer +43 (0)1 8763343-39 oder per E-Mail michael.knap@iva.or.at.
    GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG) Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten Zeitpunkt 128.000.000.
    ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum gültigen amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
    Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
    Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr (MESZ).
    Wien, im Mai 2014 Der Vorstand


    Nina Higatzberger Leiterin Investor Relations Tel.: +43 (0)50 390-21920 Fax: +43 (0)50 390 99-21920 E-Mail: nina.higatzberger@vig.com
    Emittent:    Vienna Insurance Group
                 Schottenring 30
                 A-1010 Wien
    Telefon:     +43(0)50 390-21919
    FAX:         +43(0)50 390 99-23303
    Email:       investor.relations@vig.com
    WWW:         www.vig.com
    Branche:     Versicherungen
    ISIN:        AT0000908504
    Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX
    Börsen:      Amtlicher Handel: Wien, Börse: Prague Stock Exchange
    Sprache:     Deutsch
    



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