Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





EANS-Hauptversammlung: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG / Einladung zur Hauptversammlung

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
Magazine aktuell


#gabb aktuell



25.03.2014, 11388 Zeichen



SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft Ternitz, FN 102999 w, (die "Gesellschaft"), Homepage: www.sbo.at
EINLADUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Mittwoch dem 23. April 2014 um 10 Uhr in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2, ("Stadthalle"), stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
mit folgender Tagesordnung:
1)
Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses samt Anhang und Lagebericht,
des Corporate Governance-Berichts, des IFRS-Konzernabschlusses samt
Konzernanhang und -lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstandes,
jeweils zum 31.12.2013 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2013.

2) Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2013 ausgewiesenen Bilanzergebnisses.
3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013.
4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013.
5) Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014.
6) Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung.
7) Wahlen in den Aufsichtsrat.
8) a) Beschlussfassung über den Widerruf der in der Hauptversammlung am 25. April 2012 beschlossenen Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG.
b) Beschlussfassung über die für die Dauer von höchstens 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gültige Ermächtigung an den Vorstand gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft bis zu maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, der Festsetzung des niedrigsten und höchsten Gegenwertes gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG, sowie zur Festsetzung der Rückkaufbedingungen.
c) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, erworbene eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG einzuziehen, und die Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen, oder wieder zu veräußern sowie die Veräußerungsbedingungen hiefür festzusetzen. Der Handel mit eigenen Aktien ist jedenfalls als Zweck des Erwerbs gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG ausgeschlossen.
9) Beschlussfassung über
a) die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 Aktiengesetz, das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch, allenfalls in mehreren Tranchen, um bis zu höchstens Nominale EUR 1.600.000,-- durch Ausgabe von bis zu höchstens 1.600.000 Stück neue auf den Inhaber lautende Aktien im Nominale von je EUR 1,--, dies entspricht 10 % des aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft, zum Mindestausgabepreis von 100 %, zu erhöhen, und zwar auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Absatz 6 Aktiengesetz sowie gegebenenfalls auch unter vollständigem oder teilweisem Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechtes (i) im Falle der Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage und/oder (ii) im Falle der Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlage, und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen;
b) die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen;
c) die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Aktien) Abs. 1 zur Anpassung an die unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschlüsse.

Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG): Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs. 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 13. April 2014, 24.00 Uhr. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 17. April 2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
per Post: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG, Hauptstraße 2, 2630 Ternitz, oder
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 65
per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc)
per SWIFT: GIBAATWGGMS, Message Type MT 598; unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen, hat die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten und sich auf den genannten Nachweisstichtag zu beziehen. Depotbestätigungen werden ausschließlich in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen.
Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG): Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen (§§ 113, 114 AktG). Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht muss in Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls der Textform. Die Vollmacht bzw deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können bis spätestens 22. April 2014, 16.00 Uhr per Post an die Gesellschaft, 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, per Telefax (+43 (0)1 8900 500 65) oder per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at übermittelt werden. Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist das auf der Homepage (www.sbo.at) der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3 AktG). Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen auch per Post zugesandt.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG): Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen, steht gem. § 109 AktG das Recht zu, schriftlich zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 2. April 2014, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, zugehen.
Weiters steht Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen eins von Hundert des Grundkapitals erreichen, gem. § 110 AktG das Recht zu, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung zu übermitteln und zu verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 11. April 2014, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, oder per Telefax unter +43 (0)2630 315501 zugeht.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist (§ 118 AktG).
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechende Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Weitgehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sbo.at) zugänglich.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG): Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung das Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.000.000,-- beträgt und in 16.000.000 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,- unterteilt ist. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 24. März 2014) 87.761 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 65 Abs. 5 AktG nicht ausgeübt werden kann. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (Stichtag 24. März 2014) 15.912.239.
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 2. April 2014 auf der Homepage der Gesellschaft (www.sbo.at/Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
- UGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 samt Anhang und Lagebericht;
- Corporate Governance-Bericht;
- IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 samt Konzernanhang und -lagebericht;
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands (Tagesordnungspunkt 2);
- Bericht des Aufsichtsrats;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9;
- Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG.
- Bericht des Vorstandes gem. § 170 Abs 2 in Verb. mit § 153 Abs. 4 AktG zu TOP 9
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zB Reisepass oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.
Ternitz, im März 2014
Der Vorstand


Emittent: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG Hauptstrasse 2 A-2630 Ternitz Telefon: 02630/315110 FAX: 02630/315101 Email: sboe@sbo.co.at WWW: http://www.sbo.at Branche: Öl und Gas Exploration ISIN: AT0000946652 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch


BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

kapitalmarkt-stimme.at daily voice 15/365: zertifikateforum.at als Fundus für Wissensinhalte, heute zb neu "EU & Kapitalmarkt"




SBO
Akt. Indikation:  32.70 / 32.85
Uhrzeit:  23:00:16
Veränderung zu letztem SK:  0.08%
Letzter SK:  32.75 ( -1.65%)



 

Bildnachweis

1. SBO: Stammdaten der Aktie per März-Verfall 2013 - Name, ISIN, Gründung, Erstnotiz, im ATX seit ... , Specialist, Market Cap, Free Float Market Cap, Aktienanzahl, Tagesumsatz, Dividende - Teil des Post   >> Öffnen auf photaq.com

Aktien auf dem Radar:Lenzing, Austriacard Holdings AG, Kapsch TrafficCom, Pierer Mobility, AT&S, Agrana, Erste Group, ATX, ATX Prime, ATX TR, Bawag, voestalpine, Frequentis, Andritz, EVN, Semperit, Polytec Group, Gurktaler AG Stamm, Stadlauer Malzfabrik AG, Wienerberger, Warimpex, UBM, Oberbank AG Stamm, Palfinger, Flughafen Wien, Amag, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, VIG.


Random Partner

Erste Asset Management
Die Erste Asset Management versteht sich als internationaler Vermögensverwalter und Asset Manager mit einer starken Position in Zentral- und Osteuropa. Hinter der Erste Asset Management steht die Finanzkraft der Erste Group Bank AG. Den Kunden wird ein breit gefächertes Spektrum an Investmentfonds und Vermögensverwaltungslösungen geboten.

>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER

Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
AT0000A38NH3
AT0000A2QMD1
AT0000A3FFF1
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 22-23: Kontron(2)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 21-22: Kontron(1), Strabag(1), VIG(1)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 20-21: Uniqa(1)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 19-20: Porr(2)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 18-19: Fabasoft(1), Österreichische Post(1)
    BSN Vola-Event Zalando
    Star der Stunde: Addiko Bank 1.6%, Rutsch der Stunde: Porr -1.38%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: Fabasoft(6), Kontron(4), RBI(2)
    Star der Stunde: Zumtobel 0.98%, Rutsch der Stunde: SBO -0.76%

    Featured Partner Video

    Inside Umbrella powered by wikifolio 01/25: Anpassungen Jahresbeginn, grösste Neuaufnahme Moderna, weitere Details zur Strategie

    Folge 1 des Podcasts Inside Umbrella by wikifolio. Die Umbrella-Strategie, die steht für Richard Dobetsberger aka Ritschy, der auf Europas grösster Social Trading Plattform 2024 die häufigste Nr. 1...

    Books josefchladek.com

    Angela Boehm
    Minus Thirty
    2024
    Hartmann Projects

    Aaron McElroy
    No time
    2015
    Edition Bessard

    Matthew Genitempo
    Jasper
    2018/2024
    Twin Palms Publishers

    Meinrad Schade
    War Without War
    2015
    Scheidegger & Spiess

    Matthew Genitempo
    Mother of Dogs
    2022
    Trespasser

    EANS-Hauptversammlung: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG / Einladung zur Hauptversammlung


    25.03.2014, 11388 Zeichen

    SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft Ternitz, FN 102999 w, (die "Gesellschaft"), Homepage: www.sbo.at
    EINLADUNG
    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Mittwoch dem 23. April 2014 um 10 Uhr in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2, ("Stadthalle"), stattfindenden
    ordentlichen Hauptversammlung
    mit folgender Tagesordnung:
    1)
    Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses samt Anhang und Lagebericht,
    des Corporate Governance-Berichts, des IFRS-Konzernabschlusses samt
    Konzernanhang und -lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstandes,
    jeweils zum 31.12.2013 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
    Geschäftsjahr 2013.
    
    2) Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2013 ausgewiesenen Bilanzergebnisses.
    3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013.
    4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013.
    5) Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014.
    6) Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung.
    7) Wahlen in den Aufsichtsrat.
    8) a) Beschlussfassung über den Widerruf der in der Hauptversammlung am 25. April 2012 beschlossenen Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG.
    b) Beschlussfassung über die für die Dauer von höchstens 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gültige Ermächtigung an den Vorstand gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft bis zu maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, der Festsetzung des niedrigsten und höchsten Gegenwertes gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG, sowie zur Festsetzung der Rückkaufbedingungen.
    c) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, erworbene eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG einzuziehen, und die Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen, oder wieder zu veräußern sowie die Veräußerungsbedingungen hiefür festzusetzen. Der Handel mit eigenen Aktien ist jedenfalls als Zweck des Erwerbs gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG ausgeschlossen.
    9) Beschlussfassung über
    a) die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 Aktiengesetz, das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Firmenbuch, allenfalls in mehreren Tranchen, um bis zu höchstens Nominale EUR 1.600.000,-- durch Ausgabe von bis zu höchstens 1.600.000 Stück neue auf den Inhaber lautende Aktien im Nominale von je EUR 1,--, dies entspricht 10 % des aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft, zum Mindestausgabepreis von 100 %, zu erhöhen, und zwar auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Absatz 6 Aktiengesetz sowie gegebenenfalls auch unter vollständigem oder teilweisem Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechtes (i) im Falle der Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage und/oder (ii) im Falle der Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlage, und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen;
    b) die Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen;
    c) die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital und Aktien) Abs. 1 zur Anpassung an die unter diesem Tagesordnungspunkt gefassten Beschlüsse.

    Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG): Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs. 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 13. April 2014, 24.00 Uhr. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 17. April 2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
    per Post: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG, Hauptstraße 2, 2630 Ternitz, oder
    per Telefax: +43 (0)1 8900 500 65
    per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc)
    per SWIFT: GIBAATWGGMS, Message Type MT 598; unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben
    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen, hat die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten und sich auf den genannten Nachweisstichtag zu beziehen. Depotbestätigungen werden ausschließlich in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen.
    Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG): Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen (§§ 113, 114 AktG). Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht muss in Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls der Textform. Die Vollmacht bzw deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können bis spätestens 22. April 2014, 16.00 Uhr per Post an die Gesellschaft, 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, per Telefax (+43 (0)1 8900 500 65) oder per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at übermittelt werden. Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist das auf der Homepage (www.sbo.at) der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3 AktG). Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen auch per Post zugesandt.
    Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
    Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG): Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen, steht gem. § 109 AktG das Recht zu, schriftlich zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 2. April 2014, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, zugehen.
    Weiters steht Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen eins von Hundert des Grundkapitals erreichen, gem. § 110 AktG das Recht zu, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung zu übermitteln und zu verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 11. April 2014, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, oder per Telefax unter +43 (0)2630 315501 zugeht.
    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist (§ 118 AktG).
    Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechende Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
    Weitgehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sbo.at) zugänglich.
    Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG): Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung das Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.000.000,-- beträgt und in 16.000.000 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,- unterteilt ist. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 24. März 2014) 87.761 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 65 Abs. 5 AktG nicht ausgeübt werden kann. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (Stichtag 24. März 2014) 15.912.239.
    Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 2. April 2014 auf der Homepage der Gesellschaft (www.sbo.at/Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
    - UGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 samt Anhang und Lagebericht;
    - Corporate Governance-Bericht;
    - IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 samt Konzernanhang und -lagebericht;
    - Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands (Tagesordnungspunkt 2);
    - Bericht des Aufsichtsrats;
    - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9;
    - Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG.
    - Bericht des Vorstandes gem. § 170 Abs 2 in Verb. mit § 153 Abs. 4 AktG zu TOP 9
    Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zB Reisepass oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.
    Ternitz, im März 2014
    Der Vorstand


    Emittent: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG Hauptstrasse 2 A-2630 Ternitz Telefon: 02630/315110 FAX: 02630/315101 Email: sboe@sbo.co.at WWW: http://www.sbo.at Branche: Öl und Gas Exploration ISIN: AT0000946652 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch


    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    kapitalmarkt-stimme.at daily voice 15/365: zertifikateforum.at als Fundus für Wissensinhalte, heute zb neu "EU & Kapitalmarkt"




    SBO
    Akt. Indikation:  32.70 / 32.85
    Uhrzeit:  23:00:16
    Veränderung zu letztem SK:  0.08%
    Letzter SK:  32.75 ( -1.65%)



     

    Bildnachweis

    1. SBO: Stammdaten der Aktie per März-Verfall 2013 - Name, ISIN, Gründung, Erstnotiz, im ATX seit ... , Specialist, Market Cap, Free Float Market Cap, Aktienanzahl, Tagesumsatz, Dividende - Teil des Post   >> Öffnen auf photaq.com

    Aktien auf dem Radar:Lenzing, Austriacard Holdings AG, Kapsch TrafficCom, Pierer Mobility, AT&S, Agrana, Erste Group, ATX, ATX Prime, ATX TR, Bawag, voestalpine, Frequentis, Andritz, EVN, Semperit, Polytec Group, Gurktaler AG Stamm, Stadlauer Malzfabrik AG, Wienerberger, Warimpex, UBM, Oberbank AG Stamm, Palfinger, Flughafen Wien, Amag, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, VIG.


    Random Partner

    Erste Asset Management
    Die Erste Asset Management versteht sich als internationaler Vermögensverwalter und Asset Manager mit einer starken Position in Zentral- und Osteuropa. Hinter der Erste Asset Management steht die Finanzkraft der Erste Group Bank AG. Den Kunden wird ein breit gefächertes Spektrum an Investmentfonds und Vermögensverwaltungslösungen geboten.

    >> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER

    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    AT0000A38NH3
    AT0000A2QMD1
    AT0000A3FFF1
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 22-23: Kontron(2)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 21-22: Kontron(1), Strabag(1), VIG(1)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 20-21: Uniqa(1)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 19-20: Porr(2)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 18-19: Fabasoft(1), Österreichische Post(1)
      BSN Vola-Event Zalando
      Star der Stunde: Addiko Bank 1.6%, Rutsch der Stunde: Porr -1.38%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: Fabasoft(6), Kontron(4), RBI(2)
      Star der Stunde: Zumtobel 0.98%, Rutsch der Stunde: SBO -0.76%

      Featured Partner Video

      Inside Umbrella powered by wikifolio 01/25: Anpassungen Jahresbeginn, grösste Neuaufnahme Moderna, weitere Details zur Strategie

      Folge 1 des Podcasts Inside Umbrella by wikifolio. Die Umbrella-Strategie, die steht für Richard Dobetsberger aka Ritschy, der auf Europas grösster Social Trading Plattform 2024 die häufigste Nr. 1...

      Books josefchladek.com

      Angela Boehm
      Minus Thirty
      2024
      Hartmann Projects

      Charlie Simokaitis
      The Crisis Tapes
      2024
      TIS Books

      Miyako Ishiuchi
      Yokosuka again 1980-1990 (石内 都)
      1998
      Sokyu-sha

      Meinrad Schade
      Unresolved
      2018
      Scheidegger & Spiess

      Peter Coeln
      Ren Hang
      2024
      dienacht