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Was MiFID II für Finanzdienstleister bedeutet (Philipp H. Bohrn)

Magazine aktuell


#gabb aktuell



16.01.2014, 2662 Zeichen



Ein guter Überblick von Philipp H. Bohrn, Geschäftsführer Fachverband Finanzdienstleister.

"Politisch wurde die MiFID II im letzten Trilog beschlossen. Die wichtigsten bisher bekannten Key-Features sind:

  • Kein generelles Verbot von indirekten Vergütungen (Provisionen).
  • Wer seine Dienstleistung als „unabhängige“ Dienstleistung anbietet, muss eine umfassende Beratung anbieten und darf keine indirekten Vergütungen (wie Provisionen) annehmen. Wichtige Details sind den nationalen Gesetzgebern überlassen, dazu auch die Möglichkeit, strengere Regelungen zu erlassen.
  • WPDLU werden weiterhin die Dienstleistungen „Annahme und Übermittlung“ und „Beratung“ getrennt und einzeln anbieten dürfen. (Dies war von der Kommission in Frage gestellt worden).
  • Eine Verpflichtung zur Schaffung einer firmeninternen Produktleitlinie wird eingeführt. Dies betrifft jedoch nur „Hersteller/Emittenten“ von Produkten. Vermittler müssen diese Leitlinie kennen und berücksichtigen. Inhalt der Leitlinie ist insbesondere, welche Anleger generell durch das Produkt angesprochen werden sollen/dürfen.
  • Die Pflicht zur Aufzeichnung von Telefongesprächen wird eingeführt. Allerdings ist diese wahrscheinlich nicht notwendig, wenn Kundenorders nicht über das Telefon geführt werden. Hier gibt es noch Unklarheiten die vom nationalen Gesetzgeber zu klären sind.
  • Die Versicherungsprodukte werden nicht in der MiFID II geregelt. Diese Änderungen sollen in der Überarbeitung der IMD II eingefügt werden. Dabei sollen jedoch möglichst ähnliche Regelungen für Versicherungsveranlagungsprodukte erlassen werden. Die Verhandlungen dazu werden in den nächsten Wochen stattfinden.
  • Das Inkrafttreten der MiFID II ist für 2017 angedacht, wird jedoch noch von den formellen Beschlüssen abhängen. Die Verhandlung in Österreich über die Umsetzung ist ab 2015 zu erwarten.

Diese wesentlichen Punkte sind jedoch noch nicht im Detail bekannt, da noch keine offiziellen Texte verfügbar sind. Daher könnten sich auch noch andere Auslegungen ergeben. Der Fachverband Finanzdienstleister wird die in den nächsten Wochen erhältlichen vollständigen Texte genau untersuchen und im Frühjahr für die Wertpapierunternehmen Workshops anbieten.

Obmann KR Göltl zu dem Verhandlungsergebnis: „Dies ist kein Wunschergebnis, jedoch auch bei Weitem nicht die vor einigen Jahren erwartete Tragödie. Zusätzlich gibt es viele Optionen für die Mitgliedsstaaten. Wir werden uns rasch auf die Verhandlungen in Österreich vorbereiten. Ich bin jedenfalls stolz, dass wir gemeinsam mit BIPAR, dem MiFID Themenführer Mag. Norbert Eglmayr und unseren Vertreten in den Ministerien und im europäischen Parlament ein lebbares Ergebnis erreichen konnten.“

Beste Grüße,

Philipp H. Bohrn"



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    16.01.2014, 2662 Zeichen

    Ein guter Überblick von Philipp H. Bohrn, Geschäftsführer Fachverband Finanzdienstleister.

    "Politisch wurde die MiFID II im letzten Trilog beschlossen. Die wichtigsten bisher bekannten Key-Features sind:

    • Kein generelles Verbot von indirekten Vergütungen (Provisionen).
    • Wer seine Dienstleistung als „unabhängige“ Dienstleistung anbietet, muss eine umfassende Beratung anbieten und darf keine indirekten Vergütungen (wie Provisionen) annehmen. Wichtige Details sind den nationalen Gesetzgebern überlassen, dazu auch die Möglichkeit, strengere Regelungen zu erlassen.
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