Pensionskonten gaukeln Guthaben vor, die niemals vorhanden sein werden ... (Andreas Dolezal)

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07.02.2013, 3683 Zeichen

Unser Pensionssystem leidet Not, diese Tatsache ist unbestritten. Das aktuelle FORMAT schreibt über den großen Rentenklau, im WIRTSCHAFTSBLATT lautet eine Überschrift „Sparbuch für Pensionsansprüche“. Thematisiert wird in beiden Artikeln das neue Pensionskonto. Schon der Name ist eine Farce …

Alle Jahrgänge ab 1955 werden mit weniger Pension ihr Auslangen finden müssen. Immer wieder lese ich, dass u.a. gerade mein Jahrgang (1970) besonders von den zahlreichen Pensionsreformen betroffen sein wird. Also habe ich mir vergangenes Jahr meinen persönlichen Pensionskontoauszug erstellen und zusenden lassen.
Nach aktueller gesetzlicher Regelung kann ich im Jahr 2035 meine Alterspension antreten. Bis dahin muss ich höchstwahrscheinlich noch das eine oder andere „Reförmchen“ über mich ergehen lassen. Aber darauf nimmt mein Pensionskontoauszug keine Rücksicht. Er geht von der aktuellen Situation aus und bestätigt mir wie folgt:


Pensionskontogutschrift zum [Datum]
Die Gesamtgutschrift auf ihrem Pensionskonto beträgt: EUR [Betrag](Hervorhebungen stammen nicht von mir, sondern aus dem Original.)

Gutschrift in einem Umlageverfahren?
Der Begriff „Gutschrift“ machte mich skeptisch. Gutschrift am Pensionskonto? Unser Pensionssystem ist doch ein Umlageverfahren. Was wir heute einzahlen, wird morgen schon wieder an unsere Pensionisten ausbezahlt. Also habe ich der Pensionsversicherung geschrieben und gefragt, ob ich irgendetwas falsch verstanden habe.
Schriftlich - so vermute ich - hat sich die Pensionsversicherungsanstalt nicht getraut mir zu antworten. Telefonisch bestätigte mir eine freundliche Dame aber sinngemäß, dass ich richtig liege. Es gibt kein echtes Guthaben am Pensionskonto. Woher sollte das in einem Umlageverfahren auch kommen!?
Verschleierungs- und/oder Beruhigungstaktik?


Die Pensionsversicherungsanstalt spricht auf ihrer Internetseite trotzdem von Gutschriften auf das Pensionskonto: „Die derzeit für die Berechnung der Pensionenmaßgebliche Parallelrechnung wird durch die Kontoerstgutschrift abgelöst. Dabei wird für bis 31. Dezember 2013 vorliegende Versicherungsmonate eine Kontoerstgutschrift berechnet und als Gesamtgutschrift in das Pensionskonto eingetragen.“
(Quelle: Internetseite Pensionsversicherungsanstalt)


Genauso irreführend finde ich die Aussage des stellvertretenden Obmanns der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA), Peter McDonald, im WIRTSCHAFTSBLATT. Er vergleicht das Pensionskonto mit einem Sparbuch, mit dessen Hilfe man sich einen Überblick über die jährlichen Pensionsansprüche verschaffen könne.
(Quelle: „Sparbuch für Pensionsansprüche“, Wirtschaftsblatt, 31.01.2013)


Jetzt mal im Ernst, liebe Betragszahlerinnen und Beitragszahler!
Unser Pensionssystem ist ein Umlageverfahren. Daran haben auch all die Reformen, Harmonisierungen und Stabilitätsgesetzte nichts geändert. Was wir heute einbezahlen wird morgen schon wieder ausbezahlt. Niemand von uns sammelt auch nur einen einzigen Euro echtes Guthaben auf seinem Pensionskonto an.
Es als Sparbuch zu bezeichnen, auf dem Gutschriften erfolgen, gaukelt uns ein Guthaben vor, das niemals vorhanden sein wird. Für mich sieht es danach aus, als ob die Verantwortlichen die Beitragszahler bewusst in trügerische Sicherheit wiegen wollen, damit nur ja keine Diskussion darüber aufkommt.
Ziemlich sicher ist jedenfalls, dass sich diese Verantwortlichen um die Einlösung ihrer heutigen Versprechen nicht mehr kümmern müssen. Denn bis dahin sind sie alle im wohl verdienten und vermutlich gut bezahlten Ruhestand. Die Rechnung bezahlen werden andere – nämlich wir!


Euer für seine Pension privat vorsorgender
Andreas Dolezal (Schiketanz Capital Advisors GmbH & anlegerakademie.at )


 



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