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13.11.2012, 4225 Zeichen

Am vorigen Donnerstag hat der Bundestag eine Überlebenshilfe für die Lebensversicherer beschlossen, die vor allem Kunden hart trifft, die schon lange in ihren Vertrag einzahlen. Die Neuregelung wird die Grundprobleme von Deutschlands liebstem Anlageprodukt aber nur aufschieben, jedoch nicht lösen.

Ab dem 21. Dezember 2012, zeitgleich mit der Einführung der Unisex-Tarife, müssen Versicherer ihren Kunden, deren Vertrag abläuft oder die vorzeitig kündigen, deutlich weniger auszahlen als bisher. Das liegt vor allem daran, dass die Bewertungsreserven aus festverzinslichen Papieren nicht mehr zu 50 Prozent an die Sparer ausgeschüttet werden müssen, sondern eine wesentlich kleinerer Anteil, der sich nach einer komplizierten Berechnung ergibt. Bei Aktien und Immobilien bleibt dagegen, anders als in vielen Medien berichtet, alles beim Alten.

Diese Bewertungsreserven entstehen dadurch, dass der Kurs von alten Anleihen steigt, wenn die aktuellen Renditen fallen. Und dieser Kursanstieg ist um so größer, je längere die Laufzeit ist. Eine 10-Jahres-Anleihe gewinnt beispielsweise um rund acht Prozent, wenn die Marktrendite um einen Prozentpunkt fällt. Und da die Marktrendite immer tiefer gefallen ist, müssen die Versicherer noch bis zum 21. Dezember erhebliche Gewinne zur Hälfte an die Versicherten weitergeben. Das Problem ist nur, das die Assekuranz die Papiere meistens bis zur Fälligkeit hält, und da bekommt sie nur 100 Prozent zurück und nicht beispielsweise 108 Prozent, wenn sie die Anleihe jetzt verkaufen würde. Künftige Verluste sind damit programmiert. Durch die Neuregelung werden nun "alte" Kunden deutlich schlechter gestellt, neue dagegen besser als bisher.

Ähnliches gilt für die zweite Neuregelung, nach der Kunden, die ihren Vertrag vor dem 1. Juli 1994 abgeschlossen haben, ebenfalls bluten müssen. Bisher gab es unterschiedliche Töpfe für die Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB), mit denen Schwankungen der Kapitalerträge ausgeglichen werden. Dank des Zinseszinseffekts füllten sich die Alttöpfe wesentlich stärker als die neuen, weshalb auch hier die langjährigen Versicherten einen Vorteil hatten. Aber das ist ja eigentlich Sinn der Sache. Denn der Zinseszinseffekt ist bei einem langfristigen Sparvertrag wie der Lebensversicherung nun einmal eine entscheidende Größe.

Die vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung führt dazu, dass Anleger, deren Verträge kurze Zeit nach Inkrafttreten auslaufen oder die kündigen, sehr viel weniger Geld ausbezahlt bekommen. Experten rechnen damit, dass dies bis zu zehn Prozent ausmachen kann. Das "ersparte" Geld verbleibt in der Versicherung und hilft dabei, für neuere Kunden die Probleme abzufedern, denen sich die Versicherer zunehmend gegenübersehen: Dass sie die Versprechungen vom Vertragsabschluss, sprich den Garantiezins von bis zu vier Prozent (in den Jahren bis 2000) nicht einhalten kann. Da, wie vorige Woche auch bekannt geworden ist, die Regierung besorgt über die Lage der Versicherungsunternehmen ist und ab 2018 bei einigen Gesellschaften Schwierigkeiten voraussieht, hat sie der Branche wieder einmal aus der Patsche geholfen. In der jetzigen Rentendebatte kann sie eine Krise der Lebensversicherung nun wirklich nicht brauchen. Schließlich gibt es in Deutschland mehr Lebensversicherungspolicen als Einwohner. Übrigens: Auch eine Rot-Grüne Regierung hat die Branche schon einmal gerettet: 2001, als sie die Bilanzierungsregeln verändert und damit so manche Gesellschaft vor dem Kollaps bewahrt hat.

Nun stellt sich für Versicherte, deren Verträge bald auslaufen, die Frage, ob sie vor dem 21. Dezember kündigen sollen. Möglicherweise bekommen sie dann mehr Geld - manche Experten meinen deutlich mehr - heraus als bei Ablauf. Allerdings ist das von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden - und vieles hängt von der künftigen Zinsentwicklung ab.

Mit der neuen Gesetzgebung hat sich Branche jedenfalls erst einmal Luft verschafft. Aber da die Grundprobleme bleiben - zu viele Zinsanlagen und zu wenig Sachwerte, dazu hohe Abschlußkosten und laufende Aufwendungen - wird die Lebensversicherung weiter in die Krise schlittern. Allerdings in zeitweise verlangsamtem Tempo.

Mehr unter http://finanzjournalisten.blogspot.co.at/



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    Am vorigen Donnerstag hat der Bundestag eine Überlebenshilfe für die Lebensversicherer beschlossen, die vor allem Kunden hart trifft, die schon lange in ihren Vertrag einzahlen. Die Neuregelung wird die Grundprobleme von Deutschlands liebstem Anlageprodukt aber nur aufschieben, jedoch nicht lösen.

    Ab dem 21. Dezember 2012, zeitgleich mit der Einführung der Unisex-Tarife, müssen Versicherer ihren Kunden, deren Vertrag abläuft oder die vorzeitig kündigen, deutlich weniger auszahlen als bisher. Das liegt vor allem daran, dass die Bewertungsreserven aus festverzinslichen Papieren nicht mehr zu 50 Prozent an die Sparer ausgeschüttet werden müssen, sondern eine wesentlich kleinerer Anteil, der sich nach einer komplizierten Berechnung ergibt. Bei Aktien und Immobilien bleibt dagegen, anders als in vielen Medien berichtet, alles beim Alten.

    Diese Bewertungsreserven entstehen dadurch, dass der Kurs von alten Anleihen steigt, wenn die aktuellen Renditen fallen. Und dieser Kursanstieg ist um so größer, je längere die Laufzeit ist. Eine 10-Jahres-Anleihe gewinnt beispielsweise um rund acht Prozent, wenn die Marktrendite um einen Prozentpunkt fällt. Und da die Marktrendite immer tiefer gefallen ist, müssen die Versicherer noch bis zum 21. Dezember erhebliche Gewinne zur Hälfte an die Versicherten weitergeben. Das Problem ist nur, das die Assekuranz die Papiere meistens bis zur Fälligkeit hält, und da bekommt sie nur 100 Prozent zurück und nicht beispielsweise 108 Prozent, wenn sie die Anleihe jetzt verkaufen würde. Künftige Verluste sind damit programmiert. Durch die Neuregelung werden nun "alte" Kunden deutlich schlechter gestellt, neue dagegen besser als bisher.

    Ähnliches gilt für die zweite Neuregelung, nach der Kunden, die ihren Vertrag vor dem 1. Juli 1994 abgeschlossen haben, ebenfalls bluten müssen. Bisher gab es unterschiedliche Töpfe für die Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB), mit denen Schwankungen der Kapitalerträge ausgeglichen werden. Dank des Zinseszinseffekts füllten sich die Alttöpfe wesentlich stärker als die neuen, weshalb auch hier die langjährigen Versicherten einen Vorteil hatten. Aber das ist ja eigentlich Sinn der Sache. Denn der Zinseszinseffekt ist bei einem langfristigen Sparvertrag wie der Lebensversicherung nun einmal eine entscheidende Größe.

    Die vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung führt dazu, dass Anleger, deren Verträge kurze Zeit nach Inkrafttreten auslaufen oder die kündigen, sehr viel weniger Geld ausbezahlt bekommen. Experten rechnen damit, dass dies bis zu zehn Prozent ausmachen kann. Das "ersparte" Geld verbleibt in der Versicherung und hilft dabei, für neuere Kunden die Probleme abzufedern, denen sich die Versicherer zunehmend gegenübersehen: Dass sie die Versprechungen vom Vertragsabschluss, sprich den Garantiezins von bis zu vier Prozent (in den Jahren bis 2000) nicht einhalten kann. Da, wie vorige Woche auch bekannt geworden ist, die Regierung besorgt über die Lage der Versicherungsunternehmen ist und ab 2018 bei einigen Gesellschaften Schwierigkeiten voraussieht, hat sie der Branche wieder einmal aus der Patsche geholfen. In der jetzigen Rentendebatte kann sie eine Krise der Lebensversicherung nun wirklich nicht brauchen. Schließlich gibt es in Deutschland mehr Lebensversicherungspolicen als Einwohner. Übrigens: Auch eine Rot-Grüne Regierung hat die Branche schon einmal gerettet: 2001, als sie die Bilanzierungsregeln verändert und damit so manche Gesellschaft vor dem Kollaps bewahrt hat.

    Nun stellt sich für Versicherte, deren Verträge bald auslaufen, die Frage, ob sie vor dem 21. Dezember kündigen sollen. Möglicherweise bekommen sie dann mehr Geld - manche Experten meinen deutlich mehr - heraus als bei Ablauf. Allerdings ist das von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden - und vieles hängt von der künftigen Zinsentwicklung ab.

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