Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.







Magazine aktuell


#gabb aktuell



20.04.2012, 4337 Zeichen

Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Heute geht es um die Geschichte mit dem Steuerabkommen Österreich / Schweiz. Die Frage, was zu beachten ist, beantwortet Alexander Lang, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Deloitte. Ich gebe das geschriebene Wort weiter ...

"Steuerabkommen Österreich – Schweiz unterzeichnet

Am 13. April 2012 wurde das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (Steuerabkommen Österreich-Schweiz) unterfertigt. 

Anwendungsbereich des Abkommens

Vom Abkommen betroffen sind in Österreich ansässige natürliche Personen, die bei Inkrafttreten des Abkommens (voraussichtlich am 1.1.2013) bei einer Schweizer Bank ein Konto oder Depot haben oder als nutzungsberechtigte Personen von Vermögenswerten gelten, die von einer Sitzgesellschaft, einer Lebensversicherungsgesellschaft im Zusammenhang mit einem Lebensversicherungsmantel oder von einer anderen natürlichen Person (Treuhänder) gehalten werden. Österreichische Personen-/Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen, Vereine und sonstige Körperschaften sind vom Abkommen nicht betroffen.

Für in der Vergangenheit hinterzogene Abgaben ist eine Abgeltungssteuer vorgesehen, zusätzlich werden sämtliche Steuern auf Kapitalerträge in der Zukunft in der Schweiz eingehoben. Die eingehobenen Steuern werden an Österreich weitergeleitet.

Abgeltung für die Vergangenheit

Die Abgeltung kann anonym oder durch freiwillige Meldung erfolgen. Bei der anonymen Abgeltung wird auf Basis einer Berechnungsformel ein Steuersatz von 15 bis 30 % (bei größeren Vermögen über EUR 2 Mio erhöht sich der Maximalsatz schrittweise auf bis zu 38 %) des Vermögens von der Schweizer Bank eingehoben. Damit sind sämtliche Steuerschulden betreffend Einkommensteuer, Umsatzsteuer und die ehemalige Erbschafts- und Schenkungssteuer (bis 1.8.2008) abgegolten und straffrei gestellt.

Im Falle einer freiwilligen Meldung wird die Schweizer Bank den österreichischen Behörden die Kundendaten des Steuerpflichtigen übermitteln. Die Meldung gilt als strafbefreiende Selbstanzeige, die vom Steuerpflichtigen in der Folge noch gegenüber den österreichischen Steuerbehörden zu ergänzen ist, indem die für die Feststellung der Verkürzung bedeutsamen Umstände offengelegt werden müssen. Die Besteuerung erfolgt dann anhand der konkreten Umstände zurück bis zum Jahr 2003.

Die anonyme Abgeltung sowie die freiwillige Meldung führen jedoch dann zu keiner Straffreiheit, wenn die Vermögenswerte aus einer Straftat resultieren, die im Katalog der Vortaten zur Geldwäsche aufgelistet sind (§ 165 StGB). Ferner tritt die strafbefreiende Wirkung nicht ein, wenn die Abgabenhinterziehung zum 13. April 2012 bereits entdeckt wurde und die dem Steuerpflichtigen bekannt ist bzw. bereits finanzstrafrechtliche Verfolgungshandlungen gesetzt wurden.

Der Steuerpflichtige hat bis zum 31. Mai 2013 der Schweizer Bank mitzuteilen, welche Methode er zur Abgeltung wählt, erfolgt keine Mitteilung, kommt die anonyme Abgeltung zur Anwendung.

Künftige Besteuerung der Kapitalerträge

Für die Besteuerung zukünftiger Kapitalerträge hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht, ob eine anonyme Abgeltung iHv 25 %, entsprechend der österreichischen Kapitalertragsteuer, erfolgt oder ob die Erträge und Gewinne gegenüber der österreichischen Finanzverwaltung offengelegt werden. 

Das bestehende System der Schweizer Verrechnungssteuer für bestimmte Zinserträge (Steuersatz 35 %) wird nicht verändert. Vereinfachungen bei der Beantragung von Rückerstattung und die Anrechnung von ausländischen Quellensteuern sind jedoch vorgesehen.

Geplantes Inkrafttreten am 1.1.2013

Wenngleich das Steuerabkommen von den Vertragsparteien bereits unterzeichnet wurde, sind für die Gültigkeit noch die jeweiligen nationalen Ratifizierungsprozesse zu durchlaufen. Sollten diese wie geplant erfolgen, würde das Abkommen am 1.1.2013 in Kraft treten. Ziehen Steuerpflichtige ihre Vermögenswerte aus der Schweiz vor dem Inkrafttreten des Abkommens ab, werden diese der österreichischen Finanzverwaltung nicht gemeldet, bleiben aber weiterhin strafbar. Die Schweiz wird überdies den österreichischen Behörden statistische Informationen über die wichtigsten Destinationsländer zur Verfügung stellen."



BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Zertifikate Party Österreich: Thomas Rainer über die Rolle von Zertifikaten an der Wiener Börse (noch 9 Tage bis zum 20. Zertifikate Award 2026)




 

Bildnachweis

1. Alexander Lang, Deloitte

Aktien auf dem Radar:Mayr-Melnhof, Bajaj Mobility AG, Semperit, Amag, Austriacard Holdings AG, Agrana, Flughafen Wien, OMV, Uniqa, UBM, Rosgix, Rosenbauer, Addiko Bank, Athos Immobilien, AT&S, FACC, Heid AG, Reploid Group AG, Marinomed Biotech, Wolford, Warimpex, Zumtobel, EuroTeleSites AG, Polytec Group, BKS Bank Stamm, CPI Europe AG, Österreichische Post, Telekom Austria.


Random Partner

Raiffeisen Zertifikate
Raiffeisen Zertifikate ist der führende österreichische Anbieter, der mit über 5.000 Anlage- und Hebelprodukten seit mehr als 20 Jahren in der DACH-Region genauso wie in vielen Märkten Zentral- und Osteuropas zu Hause ist. Einfach kompetent und schnell Marktentwicklungen handelbar zu machen, dafür steht Raiffeisen Zertifikate - Egal ob auf Aktien, Aktien-Indizes, Rohstoffe oder einzelne Themen basierend. Raiffeisen Zertifikate ist eine Marke der Raiffeisen Bank International AG.

>> Besuchen Sie 55 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Ausgewählte Jobs von PIR-Partnern


Ausgewählte Events von BSN-Partnern


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 22-23: Frequentis(1), Strabag(1)
    Star der Stunde: Zumtobel 1.1%, Rutsch der Stunde: Bajaj Mobility AG -1.21%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: CPI Europe AG(2), AT&S(1)
    Star der Stunde: Zumtobel 3.4%, Rutsch der Stunde: Bajaj Mobility AG -1.34%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 16-17: CPI Europe AG(1), Palfinger(1)
    BSN Vola-Event AT&S
    Star der Stunde: FACC 1.6%, Rutsch der Stunde: Bajaj Mobility AG -0.73%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 15-16: Kontron(6)
    Star der Stunde: Mayr-Melnhof 1.27%, Rutsch der Stunde: Bajaj Mobility AG -1.32%

    Featured Partner Video

    Wiener Börse Party #1165: ATX leicht im Minus, aber Supertag für die Porr-Aktie, bei Alex Schütz im Boxwood gibt es die Argentinien-Chance

    Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm.. Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse. Inh...

    Books josefchladek.com

    Dimitri Bogachuk
    Atlantic
    2025
    form.

    Larry Clark
    Tulsa (first edition)
    1971
    Lustrum Press

    Daido Moriyama
    Ligh and Shadow (English Version
    2019
    Getsuyosha, bookshop M

    Yusuf Sevinçli
    Oculus
    2018
    Galerist & Galerie Filles du Calvaire

    Richard Avedon
    Nothing Personal
    1964
    Atheneum Publishers