Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Drastil fragt: KESt - wie ist das mit der Besteuerung von Alt-, Übergangs- und Neubestand bei österreichischen Privatpersonen?

Magazine aktuell


#gabb aktuell



03.04.2012, 4042 Zeichen



Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Heute, weil gerade so heiss, erneut ein KESt-Thema. Die Frage, wie das mit der Besteuerung von Alt-, Übergangs- und Neubestand bei österreichischen Privatpersonen, beantwortet Nora Engel-Kazemi von Deloitte.

"Zuletzt habe ich dargelegt, dass es neben der Wertpapierkategorie (Topf 1: Aktien und Fondsanteile) und Topf 2 (alle übrigen Finanzanlagen, wie zB Anleihen, Zertifikate und verbriefte Derivate) auch auf die Qualifikation als Alt- Übergangs- oder Neubestand ankommt. Die drei Kategorien unterscheiden sich innerhalb eines Topfes auf Grund der Anschaffungsdaten. In der heutigen Steuerkolumne sollen diese drei Kategorien und die Steuerfolgen bei der Besteuerung von Gewinnen bei Privatpersonen näher erörtert werden. 

Besteuerung von Gewinnen aus Altbestand 

Topf 1 Finanzanlagen sind Anteile an Körperschaften (zB Aktien) und an Investment- und Immobilienfonds. Wurden Topf 1 Finanzanlagen vom Privatinvestor vor dem 1.1.2011 entgeltlich angeschafft gelten sie als Altbestand. Werden Altbestandsanteile später verkauft, so ist ein Gewinn nur dann steuerpflichtig, wenn die Aktien oder Fondsanteile kürzer als ein Jahr vom Investor gehalten wurden. Der Gewinn gilt dann als Spekulationsgewinn, der im Rahmen der Steuererklärung mit dem Einkommensteuertarifsatz (bis zu 50%) zu besteuern ist. Wird der Altbestand länger als ein Jahr vor dem Verkauf gehalten, ist der Gewinn steuerfrei, also bei Verkauf ab 1.1.2012. Verluste, die innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erzielt werden, gelten als Spekulationsverluste, die nur mit anderen im selben Kalenderjahr erzielten Spekulationsgewinnen ausgleichsfähig sind, nicht aber mit anderen Einkünften des Privatinvestors. Verluste nach Ablauf der Spekulationsfrist können hingegen steuerlich gar nicht ausgeglichen werden.

Bei Topf 2 Anlagen (zB Anleihen, Zertifikate und verbriefte Derivate) gelten Käufe vor dem 1.10.2011 als Altbestand. Ebenso wie bei Topf 1 Anlagen sind Gewinne innerhalb der einjährigen Behaltefrist als Spekulationsgewinn tarifsatzsteuerpflichtig und Gewinne, die nach Ablauf der einjährigen Behaltefrist erzielt werden, steuerfrei.

Besteuerung von Gewinnen aus Übergangsbestand 

Bei der Besteuerung von Übergangsbestandsfinanzanlagen gelten grundsätzlich dieselben Besteuerungsregeln wie beim Altbestand, allerdings entfällt die Möglichkeit des Erzielens eines steuerfreien Gewinnes.

Als Übergangsbestand bei Topf 1 Finanzanlagen gelten Käufe ab dem 1.1.2011 in Verbindung mit Verkäufen bis 31.3.2012. Für Gewinne, die innerhalb dieses Zeitraumes erzielt werden, wird die Spekulationsfrist vom Steuergesetzgeber auf 15 Monate ausgedehnt, was zur Folge hat, dass jeder Gewinn als Spekulationsgewinn gilt und somit tarifsatzsteuerpflichtig ist.

Bei Topf 2 Finanzanlagen gelten Käufe zwischen dem 1.10.2011 und dem 31.3.2012 als Übergangsbestand. Bei den Verkäufen ist im Hinblick auf den Steuersatz zu unterscheiden, ob diese vor oder ab dem 1.4.2012 erfolgen, sie gelten aber steuerlich immer als Spekulationsgewinn. Gewinne aus Verkäufen bis 31.3.2012 sind mit dem Tarifsatz zu besteuern, Gewinne aus Verkäufen ab dem 1.4.2012 mit 25% Sondereinkommensteuer.

Besteuerung von Gewinnen aus Neubestand 

Topf 1 Finanzanlagen gelten als Neubestand, wenn Käufe nach dem 31.12.2010 erfolgt sind, bei Top 2 Anlagen muss das Kaufdatum nach dem 31.3.2012 liegen. Gewinne aus Verkäufen von Neubestand ab dem 1.4.2012 unterliegen der KESt-Neu. Verluste aus Neubestandsanteilen können mit Gewinnen aus Neubestandsanteilen, Dividenden aus Alt-, Übergangs- und Neubestandsaktien sowie Zinsen aus Neubestandsforderungswertpapieren (insbesondere Anleihen und Zertifikaten) ausgeglichen werden. Der Verlustausgleich wird grundsätzlich von der inländischen Bank durchgeführt, ab 1.1.2013 auf täglicher Basis, für das Rumpfjahr 2012 (1.4. bis 31.12.2012) im  nachhinein bis spätestens 30.4.2012 durch Aufrollung des Jahres 2012."
Mehr “Drastil fragt” HIER. Täglich ein neuer Beitrag.


BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Wiener Börse Party #1062: ATX nach Weihnachten etwas leichter, wichtige Hinweise für Handel & Party morgen, Opening Bell Robert Gillinger




 

Bildnachweis

1. Nora Engel-Kazemi

Aktien auf dem Radar:UBM, Agrana, Zumtobel, Austriacard Holdings AG, OMV, Flughafen Wien, ATX, ATX Prime, ATX TR, ATX NTR, Bawag, Mayr-Melnhof, RBI, Warimpex, Österreichische Post, Frequentis, Heid AG, Lenzing, Pierer Mobility, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Amag, CPI Europe AG, SBO, Deutsche Telekom, Infineon, Merck KGaA, Fresenius Medical Care, Deutsche Boerse, Porsche Automobil Holding, Scout24.


Random Partner

AT&S
Austria Technologie & Systemtechnik AG (AT&S) ist europäischer Marktführer und weltweit einer der führenden Hersteller von Leiterplatten und IC-Substraten. Mit 9.526 Mitarbeitern entwickelt und produziert AT&S an sechs Produktionsstandorten in Österreich, Indien, China und Korea und ist mit einem Vertriebsnetzwerk in Europa, Asien und Nordamerika präsent. (Stand 06/17)

>> Besuchen Sie 62 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 12-13: Uniqa(1), Wienerberger(1)
    Star der Stunde: SBO 0.93%, Rutsch der Stunde: Zumtobel -1.99%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 11-12: CA Immo(1), Agrana(1), VIG(1), UBM(1)
    Star der Stunde: Frequentis 2.81%, Rutsch der Stunde: RHI Magnesita -3.69%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 10-11: Kontron(4), Verbund(2), VIG(1)
    Star der Stunde: Austriacard Holdings AG 2.08%, Rutsch der Stunde: RHI Magnesita -3.08%
    Star der Stunde: Austriacard Holdings AG 2.08%, Rutsch der Stunde: RHI Magnesita -3.08%
    #gabb #2008

    Featured Partner Video

    Hauptworkout 2 von 3 für den Valencia Marathon! #laufheld #marathon

    Unsere kostenlose Laufheld Community (Trainingspläne & Lauftipps): https://www.skool.com/laufheld-community Meine Top 3 Trainings für den Valencia Marathon in 3 Videos!

    Books josefchladek.com

    Erich Einhorn
    Im Flug nach Moskau
    1959
    Artia

    Thonet
    Stahlrohrmöbel (Catalogue 1934)
    1934
    Selbstverlag

    Tenmei Kanoh
    New York 1969
    2014
    Ishi Inc.

    Niko Havranek
    Fleisch #74 „Ganz Wien“
    2025
    Self published

    Konrad Werner Schulze
    Der Stahlskelettbau
    1928
    Wissenschaftl. Verlag Dr. Zaugg & Co.

    Drastil fragt: KESt - wie ist das mit der Besteuerung von Alt-, Übergangs- und Neubestand bei österreichischen Privatpersonen?


    03.04.2012, 4042 Zeichen

    Warum selbst die Infos zusammentragen, wenn man viele AuskennerInnen unter den FreundInnen hat? Eben. Heute, weil gerade so heiss, erneut ein KESt-Thema. Die Frage, wie das mit der Besteuerung von Alt-, Übergangs- und Neubestand bei österreichischen Privatpersonen, beantwortet Nora Engel-Kazemi von Deloitte.

    "Zuletzt habe ich dargelegt, dass es neben der Wertpapierkategorie (Topf 1: Aktien und Fondsanteile) und Topf 2 (alle übrigen Finanzanlagen, wie zB Anleihen, Zertifikate und verbriefte Derivate) auch auf die Qualifikation als Alt- Übergangs- oder Neubestand ankommt. Die drei Kategorien unterscheiden sich innerhalb eines Topfes auf Grund der Anschaffungsdaten. In der heutigen Steuerkolumne sollen diese drei Kategorien und die Steuerfolgen bei der Besteuerung von Gewinnen bei Privatpersonen näher erörtert werden. 

    Besteuerung von Gewinnen aus Altbestand 

    Topf 1 Finanzanlagen sind Anteile an Körperschaften (zB Aktien) und an Investment- und Immobilienfonds. Wurden Topf 1 Finanzanlagen vom Privatinvestor vor dem 1.1.2011 entgeltlich angeschafft gelten sie als Altbestand. Werden Altbestandsanteile später verkauft, so ist ein Gewinn nur dann steuerpflichtig, wenn die Aktien oder Fondsanteile kürzer als ein Jahr vom Investor gehalten wurden. Der Gewinn gilt dann als Spekulationsgewinn, der im Rahmen der Steuererklärung mit dem Einkommensteuertarifsatz (bis zu 50%) zu besteuern ist. Wird der Altbestand länger als ein Jahr vor dem Verkauf gehalten, ist der Gewinn steuerfrei, also bei Verkauf ab 1.1.2012. Verluste, die innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist erzielt werden, gelten als Spekulationsverluste, die nur mit anderen im selben Kalenderjahr erzielten Spekulationsgewinnen ausgleichsfähig sind, nicht aber mit anderen Einkünften des Privatinvestors. Verluste nach Ablauf der Spekulationsfrist können hingegen steuerlich gar nicht ausgeglichen werden.

    Bei Topf 2 Anlagen (zB Anleihen, Zertifikate und verbriefte Derivate) gelten Käufe vor dem 1.10.2011 als Altbestand. Ebenso wie bei Topf 1 Anlagen sind Gewinne innerhalb der einjährigen Behaltefrist als Spekulationsgewinn tarifsatzsteuerpflichtig und Gewinne, die nach Ablauf der einjährigen Behaltefrist erzielt werden, steuerfrei.

    Besteuerung von Gewinnen aus Übergangsbestand 

    Bei der Besteuerung von Übergangsbestandsfinanzanlagen gelten grundsätzlich dieselben Besteuerungsregeln wie beim Altbestand, allerdings entfällt die Möglichkeit des Erzielens eines steuerfreien Gewinnes.

    Als Übergangsbestand bei Topf 1 Finanzanlagen gelten Käufe ab dem 1.1.2011 in Verbindung mit Verkäufen bis 31.3.2012. Für Gewinne, die innerhalb dieses Zeitraumes erzielt werden, wird die Spekulationsfrist vom Steuergesetzgeber auf 15 Monate ausgedehnt, was zur Folge hat, dass jeder Gewinn als Spekulationsgewinn gilt und somit tarifsatzsteuerpflichtig ist.

    Bei Topf 2 Finanzanlagen gelten Käufe zwischen dem 1.10.2011 und dem 31.3.2012 als Übergangsbestand. Bei den Verkäufen ist im Hinblick auf den Steuersatz zu unterscheiden, ob diese vor oder ab dem 1.4.2012 erfolgen, sie gelten aber steuerlich immer als Spekulationsgewinn. Gewinne aus Verkäufen bis 31.3.2012 sind mit dem Tarifsatz zu besteuern, Gewinne aus Verkäufen ab dem 1.4.2012 mit 25% Sondereinkommensteuer.

    Besteuerung von Gewinnen aus Neubestand 

    Topf 1 Finanzanlagen gelten als Neubestand, wenn Käufe nach dem 31.12.2010 erfolgt sind, bei Top 2 Anlagen muss das Kaufdatum nach dem 31.3.2012 liegen. Gewinne aus Verkäufen von Neubestand ab dem 1.4.2012 unterliegen der KESt-Neu. Verluste aus Neubestandsanteilen können mit Gewinnen aus Neubestandsanteilen, Dividenden aus Alt-, Übergangs- und Neubestandsaktien sowie Zinsen aus Neubestandsforderungswertpapieren (insbesondere Anleihen und Zertifikaten) ausgeglichen werden. Der Verlustausgleich wird grundsätzlich von der inländischen Bank durchgeführt, ab 1.1.2013 auf täglicher Basis, für das Rumpfjahr 2012 (1.4. bis 31.12.2012) im  nachhinein bis spätestens 30.4.2012 durch Aufrollung des Jahres 2012."
    Mehr “Drastil fragt” HIER. Täglich ein neuer Beitrag.


    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Wiener Börse Party #1062: ATX nach Weihnachten etwas leichter, wichtige Hinweise für Handel & Party morgen, Opening Bell Robert Gillinger




     

    Bildnachweis

    1. Nora Engel-Kazemi

    Aktien auf dem Radar:UBM, Agrana, Zumtobel, Austriacard Holdings AG, OMV, Flughafen Wien, ATX, ATX Prime, ATX TR, ATX NTR, Bawag, Mayr-Melnhof, RBI, Warimpex, Österreichische Post, Frequentis, Heid AG, Lenzing, Pierer Mobility, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Amag, CPI Europe AG, SBO, Deutsche Telekom, Infineon, Merck KGaA, Fresenius Medical Care, Deutsche Boerse, Porsche Automobil Holding, Scout24.


    Random Partner

    AT&S
    Austria Technologie & Systemtechnik AG (AT&S) ist europäischer Marktführer und weltweit einer der führenden Hersteller von Leiterplatten und IC-Substraten. Mit 9.526 Mitarbeitern entwickelt und produziert AT&S an sechs Produktionsstandorten in Österreich, Indien, China und Korea und ist mit einem Vertriebsnetzwerk in Europa, Asien und Nordamerika präsent. (Stand 06/17)

    >> Besuchen Sie 62 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 12-13: Uniqa(1), Wienerberger(1)
      Star der Stunde: SBO 0.93%, Rutsch der Stunde: Zumtobel -1.99%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 11-12: CA Immo(1), Agrana(1), VIG(1), UBM(1)
      Star der Stunde: Frequentis 2.81%, Rutsch der Stunde: RHI Magnesita -3.69%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 10-11: Kontron(4), Verbund(2), VIG(1)
      Star der Stunde: Austriacard Holdings AG 2.08%, Rutsch der Stunde: RHI Magnesita -3.08%
      Star der Stunde: Austriacard Holdings AG 2.08%, Rutsch der Stunde: RHI Magnesita -3.08%
      #gabb #2008

      Featured Partner Video

      Hauptworkout 2 von 3 für den Valencia Marathon! #laufheld #marathon

      Unsere kostenlose Laufheld Community (Trainingspläne & Lauftipps): https://www.skool.com/laufheld-community Meine Top 3 Trainings für den Valencia Marathon in 3 Videos!

      Books josefchladek.com

      Marjolein Martinot
      Riverland
      2025
      Stanley / Barker

      Robert Frank
      Os Americanos (first Brazilian edition)
      2017
      Instituto Moreira Salles

      Daniele Torriglia
      Il senso della presenza
      2025
      Self published

      Thonet
      Stahlrohrmöbel (Catalogue 1934)
      1934
      Selbstverlag

      JH Engström
      Dimma Brume Mist
      2025
      Void