Der Status der WP-KESt (Christian Drastil)
09.11.2011, 2985 Zeichen
Liebe Leser! Unser Depotpartner brokerjet informiert heute auf der Einstiegsseite über den Status zur WP-KESt.
"Wie bereits mehrfach berichtet, wird mit 1. April 2012 die „Kursgewinnsteuer“ in vollem Umfang in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt werden – abhängig von der jeweiligen Anlagekategorie und dem konkreten Erwerbsdatum – 25% der Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen vom abzugsverpflichteten Kreditinstitut in Abzug gebracht und an das für das Kreditinstitut zuständige Finanzamt abgeführt.
Ein möglicher Verlustausgleich* ist im Rahmen des BBG 2011 (in Fassung des AbgÄG 2011) bisher ausschließlich über den Veranlagungsweg (Steuererklärung des Kunden) vorgesehen. D.h. Kursgewinne würden unmittelbar mit 25% besteuert und von der abzugsverpflichteten depotführenden Bank abgeführt werden. Etwaige realisierte Verluste hätten aber erst im darauffolgenden Kalenderjahr im Rahmen der steuerlichen Veranlagung (Steuererklärung beim für den Kunden zuständigen Finanzamt) geltend gemacht werden können.
Eine Änderung hinsichtlich des Verlustausgleichs (Verlustverrechnung) sieht das derzeit im Begutachtungsverfahren und mittlerweile im Rahmen der parlamentarischen Beschlussfassung befindliche Budgetbegleitgesetz 2012 (BBG 2012) vor. Hier ist eine automatische Verlustverrechnung im Wege der depotführenden Banken vorgesehen. Das gesetzliche Inkrafttreten der dafür relevanten Bestimmungen vorausgesetzt, ist von einem Inkrafttreten eines automatisierten Verlustausgleichs durch die depotführende Bank auszugehen.
Diese Bestimmungen erlauben es, Gewinne und Verluste aus Wertpapiertransaktionen, die bei ein und derselben depotführenden Bank durchgeführt werden, gegenzurechnen. D.h. die Steuerlast aus KESt-pflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen eines Kalenderjahres wird damit automatisch um die realisierten Verluste vermindert. Ein „bankenübergreifender“ Verlustausgleich ist nicht vorgesehen. Eine Verlustverrechnung von Depots bei verschiedenen Banken wird weiterhin „nur“ im Wege Veranlagung (Steuererklärung) möglich sein.
WICHTIG: Der parlamentarische Gesetzwerdungsprozess bleibt abzuwarten. Nach Beschlussfassung soll der automatisierte Verlustausgleich mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten. Für den Übergangszeitraum 1. April – 31. Dezember 2012 soll eine nachträgliche Verlustverrechnung im Rahmen einer Endabrechnung („Aufrollung“) erfolgen.
ACHTUNG: Die Möglichkeit eines Verlustvortrages im Privatvermögen besteht weiterhin nicht. D.h. bleibt nach Ausgleich von Gewinnen und Verlusten innerhalb eines Kalenderjahres ein Verlust über, geht dieser endgültig verloren und kann steuerlich nicht verwertet werden (keine Mitnahme in das nächste Kalenderjahr). Als mögliche Gegenmaßnahme könnte sich anbieten, das Depot am Jahresende zu sichten und Gewinne rechtzeitig zu realisieren um Verluste steuerlich nicht verfallen zu lassen. *Verlustausgleich = Verluste können gegen Gewinne aus Wertpapierverkäufen gegengerechnet werden und damit die Steuerschuld reduzieren."
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