05.05.2025, 1658 Zeichen
Wien (OTS) - „Wir Grüne haben von Anfang an darauf bestanden, dass
die Frist für
eine dauerhafte Entschuldung nicht nur für Unternehmer:innen, sondern
auch für Privatpersonen auf drei Jahre verkürzt werden muss. Das ist
uns auch gelungen. Es zeigt sich auch, dass entgegen der Befürchtung
der ÖVP diese Regelung gut funktioniert. Menschen können so rasch neu
starten. Das ist gerade in dieser wirtschaftlich schweren Situation
besonders wichtig. Das Gesetz würde 2026 auslaufen und die
Bundesregierung ist nun gefordert, die dreijährige Entschuldungsfrist
für Privatpersonen dauerhaft gesetzlich zu verankern“, betont Alma
Zadić, Justizsprecherin der Grünen. „Es muss der Grundsatz gelten:
Redlichen Schuldnerinnen und Schuldnern eine zweite Chance geben,
aber mit harter Hand gegen Bilanz-Tricksereien vorgehen.“
Im heutigen Schuldenreport, der vom Dachverband der staatlich
anerkannten Schuldenberatungsstellen veröffentlicht wurde, fordern
Expert:innen, die im Jahr 2021 eingeführte befristete Möglichkeit für
Privatpersonen, sich innerhalb von drei Jahren zu entschulden, zu
verlängern.
Der Schuldenreport hat zudem auch die Wirksamkeit der
Schuldenberatung geprüft. Die Ergebnisse unterstreichen die
entscheidende Rolle, die Schuldenberatungsstellen bei der
Unterstützung von Menschen in finanziellen Schwierigkeiten spielen.
„Der Bericht zeigt klar, dass die Schuldenberatung funktioniert. Wir
müssen sicherstellen, dass alle Menschen Zugang zu professioneller
und kostenloser Beratung haben. Wenn die Regierung und die Länder
hier sparen, wäre das der falsche Weg“, warnt Zadić. „Niemand sollte
in der Schuldenfalle allein gelassen werden“, so Zadić abschließend.
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