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Sauberer Finanzplatz Österreich:

20.11.2024, 3240 Zeichen

Wien (OTS) - Die Finanzmarktaufsicht übernimmt neue Kompetenzen bei der Überwachung und Durchsetzung von internationalen Finanzsanktionen der EU wie jenen gegen Russland oder den Iran. Der erste Gesetzesbeschluss des neuen Nationalrats [1] am heutigen Mittwoch überträgt entsprechende Aufgaben ab 1. Jänner 2026 von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) an die FMA. Da die FMA bereits für die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zuständig ist, erwartet der Gesetzgeber durch die Zusammenlegung der Kompetenzen unter einem Dach eine effizientere Überwachung.
„Die Zusammenlegung der Überwachung von Geldwäscheprävention und der Kontrolle der Durchsetzung von Finanzsanktionen unter dem Dach der FMA ist ein Meilenstein unserer Null-Toleranz-Politik für einen sauberen Finanzplatz Österreich“, begrüßen die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller den Beschluss des Nationalrats. „Die Reform bündelt die Aufsicht in diesem Bereich in einer Behörde und stärkt Transparenz und Durchsetzungskraft. Bei Nichteinhaltung oder Umgehung von Finanzsanktionen drohen ernstzunehmende Konsequenzen wie etwa Aufsichtsmaßnahmen und spürbare Verwaltungsstrafen samt deren Veröffentlichung“, so Ettl und Müller.
Das vom Nationalrat mit Verfassungsmehrheit verabschiedete Gesetzespaket setzt zum Teil schon seit Jahren anhängige Empfehlungen der internationalen Geldwäsche-Experten der Financial Action Task Force (FATF) und regulatorische Vorgaben der EU um. Gewinnen werden jene Marktteilnehmer, die sich an die Regeln und den internationalen Verhaltenskodex halten. Für jene, die Vermögen aus kriminellen Aktivitäten durch das österreichische Finanzsystem schleusen wollen, für Oligarchen und Kriminelle wird es noch schwieriger werden, auf dem Finanzmarkt Österreich Fuß zu fassen.
Weitere Bestimmungen
Die FMA wird nach der Kundmachung des Sanktionengesetzes 2024 auch für die Überwachung der Proliferationsfinanzierung zuständig sein. Proliferation ist die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Trägersystemen (z.B. Raketen) sowie der zu deren Herstellung verwendeten Produkte (z.B. bestimmte Rohstoffe, Rohprodukte), einschließlich des dazu erforderlichen Know-hows (z.B. zur Produktion).
Die FMA wird mit der OeNB bei der Überwachung von Finanzsanktionen bei Kredit- und Finanzinstituten sowie Zahlungsdienstleistern schon im kommenden Jahr eng kooperieren und diese Aufgaben ab dem 1. Jänner 2026 vollständig übernehmen. Der Kreis der Beaufsichtigten wird dabei auf Versicherungen, Wertpapierfirmen und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ausgeweitet, um eine umfassende Einhaltung von Finanzsanktionen zu gewährleisten. Ferner werden die Bestimmungen zur Transparenz von wirtschaftlichen Eigentümern genauer normiert, um Umgehungskonstruktionen bei der Geldwäscherei und bei Sanktionen zu verhindern.
Zusätzliche Informationen:
- https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2024/pk1042# XXVIII_A_00001 (Parlamentskorrespondenz vom 14. November 2024)
- https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/I/6/fname_1660... mit der Begründung des Gesetzesentwurfs
- https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/A/2
[1] Sanktionengesetz 2024, FATF-Prüfungsanpassungsgesetz 2024



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