31.10.2024, 912 Zeichen
Wien (OTS) - Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über den
Revisionsrekurs
gegen den Beschluss des OLG Wien, mit welchem dem von den Gläubigern
angenommenen Treuhandsanierungsplan der SIGNA Prime Selection AG die
Bestätigung versagt wurde, liegt vor:
Der Oberste Gerichtshof übernimmt hinsichtlich des Fehlens des
Erlages bzw. des Sicherstellungserfordernisses der Verfahrenskosten
die rechtliche Beurteilung des OLG Wien. Damit ist dem
Treuhandsanierungsplan der SIGNA Prime Selection AG vom 18.03.2024
die Bestätigung rechtskräftig versagt. Das Sanierungsverfahren wird
nunmehr auf ein Konkursverfahren abgeändert. Die von der der SIGNA
Prime Selection AG angestrebte Sanierung ist daher nicht gelungen.
Das Unternehmen der SIGNA Prime Selection AG wird von ABEL
Rechtsanwälte als Insolvenzverwalterin in Abstimmung mit den
Insolvenzorganen bis auf Weiteres fortgeführt und das gesamte
Vermögen verwertet.
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