02.07.2024,
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Warschau, Polen (ots/PRNewswire) - In einem bahnbrechenden Schritt
zur Stärkung der Rechte des Einzelnen innerhalb der Europäischen
Union hat Robert Szustkowski den Offenen Brief an die Europäische
Kommission veröffentlicht, in dem er sich für die Ausweitung des
EU-Gesetzes "Recht auf Vergessenwerden" ausspricht. Dieser Vorschlag
zielt darauf ab, Nachrichtenmedien als für die Datenverarbeitung
Verantwortliche einzustufen, die für die Verwaltung personenbezogener
Daten zuständig sind. Diese Änderung könnte das digitale Datenschutz-
und Reputationsmanagement verändern.
An die Adresse von Vizepräsidentin Jourova und Kommissar Reynders
gerichtet, betonte Szustkowski die Notwendigkeit aktualisierter
Vorschriften zum Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen
Zeitalter. Das ursprüngliche "Recht auf Vergessenwerden", das 2012
von der ehemaligen EU-Kommissarin Viviane Reding eingeführt wurde,
war ein bahnbrechender Schritt im Datenschutz. Angesichts der raschen
Zunahme des digitalen Informationsaustauschs fordert Herr Szustkowski
jedoch eine Ausweitung des Gesetzes auf Nachrichtenmedien.
Das Hauptziel der Initiative von Herrn Szustkowski ist die Einführung
von Verfahren zum Schutz der Europäischen Union vor Desinformation,
indem Einzelpersonen zusätzliche Instrumente zum Schutz ihres Images
erhalten.
Herr Szustkowski stützt sich auf seine eigenen Erfahrungen als Opfer
der ständigen "Lynchjustiz" der Medien in Polen, die seinen Ruf trotz
mehrerer Gerichtsurteile zu seinen Gunsten schädigen. Diese
unerbittlichen Angriffe machen eine erhebliche Lücke in den geltenden
Vorschriften deutlich, in denen sich die Medien oft hinter der
Behauptung der redaktionellen Unabhängigkeit und der Pressefreiheit
verstecken, um die Veröffentlichung diffamierender Artikel zu
rechtfertigen.
Herr Szustkowski setzt sich für den Schutz der Persönlichkeitsrechte
und der Meinungsfreiheit ein und argumentiert, dass Einzelpersonen
das Recht haben sollten, falsche, nicht dokumentierte oder
irrelevante Informationen, die ihrem Ruf schaden, aus den Medien zu
entfernen. Dies könnte dadurch erreicht werden, dass
Medienunternehmen als für die Datenverarbeitung Verantwortliche
eingestuft werden, so dass sie für die Richtigkeit und Berichtigung
von Informationen im Zusammenhang mit von ihnen veröffentlichten
personenbezogenen Daten verantwortlich sind. Darüber hinaus fordert
die Initiative die Europäische Kommission auf, klare Leitlinien für
Medienverlage festzulegen, die auch die rechtliche Haftung für
Verstöße gegen die Richtlinie umfassen. In diesem Zusammenhang
sollten die Medien dokumentierte Regeln für die Genehmigung sensibler
Artikel aufstellen, um die Richtigkeit zu gewährleisten und die
Schädigung des Rufs von Personen zu verhindern. Schließlich sollten
Informationen über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
weithin zugänglich sein, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und
die Verantwortlichkeit der Medien sicherzustellen.
Die Ausweitung des "Rechts auf Vergessenwerden" auf Nachrichtenmedien
ist wichtig, um Instrumente zum Schutz des Rufs der EU-Bürger zu
schaffen und Desinformation in der gesamten Europäischen Union zu
verhindern, sagt Szustkowski.
Offener Brief:
https://szustkowski.ch/en/open-letter-to-the-european...
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