03.10.2024, 4851 Zeichen
Wien (OTS) - Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen,
Wetterextremen,
Bautätigkeiten und verspäteten Zugübergaben konnte die Pünktlichkeit
insgesamt auf einem hohen Niveau gehalten werden.
Zwtl.: Pünktlichkeit im Fernverkehr
Die WESTbahn war mit einer Pünktlichkeit von 83,7 Prozent das
pünktlichste Unternehmen im Fernverkehr. Im Vergleich zum Vorjahr
musste das Unternehmen jedoch einen Rückgang der Pünktlichkeit von 88
Prozent auf 83,7 Prozent hinnehmen. Maßgeblich dafür war die
Erweiterung des Streckennetzes nach Innsbruck bzw. Bregenz und daraus
resultierende verspätete Zugübergaben aus dem Ausland. Die ÖBB-
Personenverkehr erreichte 2023 einen Pünktlichkeitsgrad von 80,3
Prozent (2022: 81,4 Prozent). Der Rückgang ist auf Fahrzeugmangel,
Wetterereignisse (Wintereinbruch im Dezember), verspätete
Zugübergaben aus dem benachbarten Ausland sowie Baustellen, wie etwa
im „deutschen Eck“ zurückzuführen. Der zwischen Prag, Wien und
Budapest verkehrende RegioJet verzeichnete in Österreich eine
Pünktlichkeit von 64,4 Prozent und war damit das unpünktlichste
Bahnunternehmen im Fernverkehr (2022: 53,7 Prozent).
Zwtl.: Pünktlichkeit im ÖBB-Nahverkehr bei 94,2 Prozent
Im gesamten Nahverkehr der ÖBB-Personenverkehr lag die für die
fahrgastrechtliche Entschädigung relevante Pünktlichkeit der Züge
2023 bei 94,2 Prozent. Als pünktlich gilt ein Zug bei der Auswertung,
wenn er maximal fünf Minuten und 29 Sekunden verspätet ist. Züge ab
fünf Minuten und 30 Sekunden Verspätung, Zugausfälle und ungeplante
Schienenersatzverkehre werden als unpünktlich gewertet.
Die Hauptgründe für unpünktliche Züge waren eine Zunahme der
Fahrgastzahlen, Fahrzeugmangel, Wetterereignisse wie der
Wintereinbruch im Dezember 2023 sowie verspätete Zugübergaben aus dem
Ausland. Besonders herausfordernd war der Dezember, in dem aufgrund
der starken Schneefälle viele Züge verspätet waren oder ausfielen.
Zwtl.: Österreichische Bundesländer im Überblick
Die Züge in Vorarlberg waren 2023 erneut am pünktlichsten, mit
einer Pünktlichkeit von 96,6 Prozent. Den letzten Platz im
Pünktlichkeitsranking verzeichnet Oberösterreich mit einer
Pünktlichkeit von 92,7 Prozent im Nahverkehr der ÖBB-Personenverkehr.
Zwtl.: Entschädigung bei Jahreskarten
In Österreich werden einerseits das KlimaTicket Österreich, ein
Produkt der One Mobility Ticketing GmbH, und andererseits die
regionalen Klimatickets bzw. Strecken-Jahreskarten der sieben
Verkehrsverbünde angeboten. Letztere gelten nur im jeweiligen
Verkehrsverbund (z. B. VVT in Tirol) oder auf der ausgewählten
Strecke.
Bei Jahreskarten wird nicht die einzelne verspätete Fahrt
entschädigt. Stattdessen wurde gesetzlich ein Pünktlichkeitsgrad
festgelegt, bei dessen Unterschreitung in einem Gültigkeitsmonat eine
pauschalierte Entschädigung erfolgt. Diese wird nach Ablauf der
Geltungsdauer der Jahreskarte geleistet. Es steht Betroffenen in
einem Monat ein Anspruch von zehn Prozent der Entschädigungsbasis zu.
Als Entschädigungsbasis gilt der für das Bahnunternehmen anteilige
Ticketpreis abzüglich der Preisanteile für Beförderungen im
Kraftfahrlinienverkehr (Busse) bzw. dem Stadtverkehr.
Erstattungsbeiträge von unter vier Euro können von einer Auszahlung
ausgeschlossen werden (Bagatellgrenze).
Der gesetzlich festgelegte Pünktlichkeitsgrad ist je nach
Jahreskarte unterschiedlich. Für das Klimaticket Österreich gilt ein
monatlicher Pünktlichkeitsgrad von mindestens 93 Prozent für alle
Züge im Regional- und Fernverkehr. Für die regionalen Klimatickets
bzw. Strecken-Jahreskarten der sieben Verkehrsverbünde gilt ein
monatlicher Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent für Züge im
Regionalverkehr. Der tatsächlich erreichte Pünktlichkeitsgrad für das
KlimaTicket Österreich lag über das gesamte Jahr 2023 gesehen bei
94,6 Prozent. In den Monaten Juli, August, September und Dezember lag
der tatsächlich erreichte Pünktlichkeitsgrad unter dem gesetzlich
festgelegten.
Wichtig zur Geltendmachung des Anspruchs ist dabei, sich für die
Rückerstattung auf www.klimaticket.at bzw. bei der ÖBB-
Personenverkehr zu registrieren.
Den kompletten Pünktlichkeitsbericht der apf finden Sie hier .
Über die apf:
Die apf ist die gesetzliche Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle
für den Bahn-, Bus-, Schiffs-, innerstädtischen und Flugverkehr.
Im Rahmen ihrer Schlichtungstätigkeit ist sie für die Klärung von
Fahr- und Fluggastbeschwerden mittels außergerichtlicher
Streitbeilegung verantwortlich und verhilft Reisenden im Streitfall
mit einem Unternehmen kosten- und provisionsfrei zu ihrem Recht.
In ihrer Funktion als Durchsetzungsstelle informiert die apf Fahr
- und Fluggäste im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugbereich über ihre
Rechte, prüft die Einhaltung der in den EU-Verordnungen verankerten
Fahr- und Fluggastrechte und setzt, wenn nötig, weitere Schritte, um
die betroffenen Unternehmen zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu
bewegen.
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