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NFTs (non fungible tokens): eine kurze Einordung aus rechtlicher Sicht

28.06.2022, 3482 Zeichen

Ein NFT ist ein digitales, handelbares Gut. Es handelt sich um einen nicht austauschbaren, einzigartigen Datensatz, der mittels entsprechender Verknüpfung in einer Blockchain ein Vermögensgut oder einen Vermögenswert digital repräsentiert. Er kann mit einem digitalen Kunstwerk verknüpft werden, aber auch mit allen anderen Dateien. Ebenso ist auch die Verknüpfung mit realen Objekten wie bspw Kunstwerken („Schaffung eines digitalen Zwillings“) bis hin zu Liegenschaften möglich.

NFTs sind längst keine theoretischen Überlegungen mehr, sondern bereits Teil unseres alltäglichen Wirtschaftslebens. So möchte etwa die Deutsche Bank in den NFT Handel mit physischen Gegenständen einsteigen. Sothebys hat unlängst eine Galerie auf Decentraland (eine der bekanntesten digitalen und virtuellen Plattformen) eröffnet.

Unterscheidung Token und Coin. Kryptowährungen können unterteilt werden in Coins und Tokens. Während Coins (zB Bitcoin) reine Zahlungsmittel sind, die auf ihrer eigenen Blockchain laufen, versteht man unter Tokens alle in einer Blockchain gespeicherten Wirtschaftsgüter, die auf einer fremden Plattform laufen und keine Coins sind.

Nicht Austauschbarkeit. NFTs sind non fungible, also nicht austauschbar (sprich, sie sind Unikate). Im Gegensatz dazu ist zB ein 10-Euro Schein fungible (austauschbar). Schließlich ist es dem Verleiher eines 10 EUR Scheins idR gleichgültig, ob ihm später genau derselbe oder ein anderer 10-Euro Schein zurückgegeben wird. 

Einzigartigkeit. Jeder NFT hat einen eindeutig identifizierbaren Besitzer. Möglich macht das die Blockchain (die meisten NFTs laufen auf der Ethereum Blockchain). Jeder Token besitzt eine eindeutige Identifikation und kann daher nicht durch andere Token ersetzt werden. Er existiert nur ein einziges Mal und ist einer Person eindeutig zuordenbar. Die Blockchain bietet nahezu vollständige Sicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Transaktionen, ohne eine zentrale, regulierende Stelle (um beim Beispiel eines Kunstwerks zu bleiben wäre dies eine Galerie) einrichten zu müssen.

Zivilrechtlicher Kernaspekt. Der Anwendungsbereich für Transaktionen mit NFTs ist groß und reicht von Immobilien- oder Finanztransaktionen bis hin zum Kunstmarkt. Die Blockchain eignet sich bestens dafür, so genannte „wenn-dann“ Relationen zu fixieren. Diese smart contracts sind keine Verträge im rechtlichen Sinn, sondern Softwareprogramme, in der gewisse (bzw gewünschte) Abläufe genau definiert werden können. An jeden NFT können einzigartige Rechte geknüpft werden und nachvollziehbar gehandelt werden. Welche Rechte das „rechtliche Eigentum“ genau beinhaltet, muss im NFT selbst beschrieben sein. Dazu wird in den Metadaten, also sozusagen der DNA des NFTs, idR ein Lizenztext festgeschrieben. Die Metadaten des NFT lassen sich also entsprechend programmieren, sodass darin die Voraussetzungen für die (Eigentums)Übertragung unveränderbar festgelegt werden können.

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1. BSM #65



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