08.07.2024,
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Wien (OTS) - In einem bedeutenden Schritt zur Regulierung des
digitalen Finanzwesens hat die Europäische Union die Verordnung über
Kryptowerte (MiCA-VO; VO (EU) 2023/1114) verabschiedet. Diese
Verordnung zielt darauf ab, einen einheitlichen Regulierungsrahmen
für den Kryptowerte-Markt zu schaffen und tritt am 30. Dezember 2024
vollständig in Kraft. Angesichts der vielen Chancen und Risiken des
digitalen Finanzwesens ist es notwendig, Vorschriften zu setzen, um
einen transparenten und innovativen Markt zu schaffen sowie
gleichzeitig AnlegerInnen zu schützen.
Dr. Peter Wagesreiter, Rechtsexperte und Partner bei HSP.law,
begrüßt die Initiative der EU:
„Die Verordnung markiert einen wichtigen Schritt in der
Entwicklung eines regulierten und transparenten Kryptomarktes, der
sowohl den Schutz der AnlegerInnen als auch die Förderung von
Innovationen im digitalen Finanzwesen im Blick hat. Bisher wurden
Kryptowerte in den EU-Mitgliedstaaten vom Gesetzgeber und vom
Regulator oft unterschiedlich, immer aber mit einer gewissen Skepsis
behandelt; eine solche einheitliche Regelung wird also auch den
Kryptowerten gut tun.“
Die Verordnung stellt Anforderungen für das öffentliche Angebot
und die Zulassung zum Handel von Kryptowerten auf. Alle
Marktteilnehmer, die Kryptowerte ausgeben, öffentlich anbieten oder
mit der Zulassung zum Handel befassen sowie Dienstleistungen im
Zusammenhang mit diesen Werten erbringen, müssen die neuen Regeln
einhalten.
Die Europäische Union unterscheidet zwischen drei Kategorien von
Kryptowerten:
E-Geld-Token: Kryptowerte, deren Wert durch Bezugnahme auf eine amtliche Währung stabilisiert wird,\nVermögenswertreferenzierte Token: Kryptowerte, deren Wert durch
den Zusammenhang mit anderen Vermögenswerten oder Vermögenswertkörben stabilisieren,\nandere als die beiden genannten Kryptowerte.\n Jede Kategorie ist mit spezifischen Rechtsfolgen verbunden. Dabei
handelt es sich um eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen
u.a. über Anbieter und Kryptowert, die jedenfalls klar und eindeutig
gefasst sein müssen. Dieses Paper muss der zuständigen
Aufsichtsbehörde übermittelt werden, um die Zulassung zu beantragen.
Wird der Wert daraufhin in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassen, gilt
diese EU-weit. In einem Register sollen all die Whitepapers der
verschiedenen Kryptowerte gesammelt und frei eingesehen werden.
Insbesondere für Stablecoins, also E-Geld-Token und
vermögenswertreferenzierte Token, sind strenge Anforderungen
vorgesehen. Sie müssen ein Mindestniveau an Liquidität nachweisen
können und die Emittenten müssen ihren Sitz in der EU haben. Zudem
haben KundInnen das Recht, jederzeit einen Rücktausch zum Nennwert zu
verlangen.
„Die MiCA-Verordnung wird den europäischen Kryptomarkt nicht nur
transparenter und sicherer machen, sondern auch global Standards
setzen. Angesichts der schnellen Entwicklungen im Kryptosektor ist es
wahrscheinlich, dass die EU in Zukunft weitere Anpassungen vornehmen
wird“, so Dr. Wagesreiter abschließend.
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