09.03.2026, 4959 Zeichen
Deutsche Personalabteilungen kämpfen mit einem Berg neuer Gesetze und Fristen – und es wird nicht einfacher. Nach den großen Reformen zum Jahreswechsel stehen jetzt kritische März-Termine und weitere Gesetzesvorhaben an, die sofortiges Handeln erfordern.
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Einer der größten Neujahrswechsel war die Einführung der Aktivrente. Sie ermöglicht Rentnern, die weiterarbeiten, einen steuerfreien Freibetrag von 2.000 Euro monatlich. Anfang März lieferte das Finanzministerium nun die lang erwarteten Klarstellungen zur praktischen Lohnabrechnung.
Die Attraktivität dieses Modells erhielt kurz darauf einen weiteren Schub: Das Bundesarbeitsministerium gab am 5. März eine Rentenerhöhung um 4,24 Prozent ab 1. Juli bekannt. Dieser über den Prognosen liegende Anstieg wird durch ein robustes Lohnplus von 4,25 Prozent getrieben. Für HR-Abteilungen bedeutet das: Die Aktivrente wird für erfahrene Fachkräfte noch lukrativer. In Zeiten des Fachkräftemangels ein wichtiges Instrument für die Personalbindung.
Seit 1. Januar gilt der neue gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro. Parallel stieg die Grenze für Minijobs auf 603 Euro. Was zunächst wie eine Routineanpassung wirkt, entpuppt sich für säumige Arbeitgeber als kostspielige Falle.
Rechtsexperten warnen vor massiven Nachzahlungsforderungen. Der Grund: Viele Arbeitsverträge enthalten veraltete Ausschlussklauseln. Diese können vor Gericht für unwirksam erklärt werden, wenn sie nicht explizit den gesetzlichen Mindestlohn ausnehmen. Die Folge? Statt kurzer vertraglicher Fristen gilt die reguläre dreijährige Verjährungsfrist. Selbst versehentliche Unterzahlungen – etwa durch falsche Arbeitszeiterfassung – können so zu erheblichen Rückzahlungsansprüchen führen. Eine genaue Prüfung aller Verträge und Abrechnungssysteme ist dringend geboten.
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Ein weiteres Großprojekt auf der arbeitspolitischen Agenda ist das Bundestariftreuegesetz. Nach der Bundestagsverabschiedung am 26. Februar steht nun die Beratung im Bundesrat an. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen des Bundes, tarifvertragliche Standards einzuhalten.
Die Wirtschaft reagiert gespalten. Während die Regierung die Tarifbindung stärken will, klagen Verbände wie der Sächsische Bauindustrieverband oder die IHK Lahn-Dill über zusätzliche Bürokratie für den Mittelstand. Immerhin: Die digitale Präqualifizierung wurde vereinfacht. Unternehmen können nun zentrale Register nutzen oder ihre Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband als Nachweis vorlegen. Eine Erleichterung für die Personalabteilungen im Vergabeprozess.
Neben neuen Gesetzen drängen im März administrative Pflichten. Bis zum 31. März müssen Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern ihre Schwerbehindertenanzeige für 2025 an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln. Gleichzeitig ist die Ausgleichsabgabe fällig. Die Strafen für Unternehmen ohne schwerbehinderte Beschäftigte wurden verschärft – eine genaue Meldung ist also essenziell.
Eine weitere Tücke verbirgt sich in der Märzklausel für die Lohnabrechnung. Einmalzahlungen wie Boni, die zwischen Januar und März gezahlt werden, müssen für die Sozialversicherung dem Vorjahr zugerechnet werden – sofern der Arbeitnehmer die Beitragsbemessungsgrenze im laufenden Jahr bereits überschritten hat. Ein Detail mit großer finanzieller Wirkung.
Die Regulierungsflut reißt nicht ab. Bis Juni 2026 muss die EU-Lohntransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Sie verpflichtet Arbeitgeber, in Stellenausschreibungen Gehaltsbänder anzugeben und detaillierte Berichte zur geschlechtsspezifischen Lohnlücke vorlegen.
Zudem steht der nächste Mindestlohnschritt bereits fest: Ab 1. Januar 2027 steigt die Untergrenze auf 14,60 Euro. Die Kombination aus steigenden Lohnkosten, strengen Transparenzvorgaben und komplexen Compliance-Regeln wie dem Bundestariftreuegesetz zwingt Personalabteilungen zu mehr Digitalisierung und agileren Prozessen. Der Dauerstress im Personalwesen wird 2026 wohl eher zu- als abnehmen.
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