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FMA verordnet Leerverkaufsverbot

18.03.2020, 1821 Zeichen

Wegen der andauernden und schwerwiegenden Marktverunsicherung im Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) heute per Verordnung, zeitlich befristet Leerverkäufe bestimmter Finanzinstrumente verboten. Betroffen sind davon alle Aktien, die zum Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen sind und die unter die Zuständigkeit der FMA als Aufsichtsbehörde fallen. Vom Verbot ausgenommen sind Geschäfte in der Funktion als Market Maker sowie bestimmte Geschäfte in Finanzinstrumenten, die sich auf Indices beziehen oder auf einen Korb von Wertpapieren, der einen Index nachbildet. Das Verbot trat mit Veröffentlichung der Verordnung heute, 18. März 2020, in Kraft, ist auf einen Monat befristet, kann aber je nach Marktentwicklung vorzeitig aufgehoben oder verlängert werden.

„Spekulative Leerverkäufe können im aktuell außergewöhnlich volatilen globalen und österreichischen Marktumfeld zu erheblichen Risiken führen. In der schwierigen Situation durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie des COVID-19-Virus muss die Stabilität der Finanzmärkte und der Erhalt des Vertrauens der Anleger in deren ordnungsgemäßes Funktionieren absoluten Vorrang haben. „Diese nationale Maßnahme ist daher unvermeidlich und angemessen“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller.

Christoph Boschan, Vorstandsvorsitzender der Wiener Börse, unterstützt das: „Die nationale Aufsicht, wie auch wir, haben das erweiterte Verbot dringend auf EU-Ebene angestrebt. Die Betroffenheit von COVID-19 (Corona), wie auch die Interessenslagen der einzelnen Teilmärkte der Union sind allerdings noch sehr verschieden. Das ist für uns als Europäer äußerst bedauerlich. Da eine einheitliche Lösung nicht durchsetzbar war, ist es nun richtig und wichtig eine nationale Lösung umzusetzen.“

 



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