19.03.2026, 4758 Zeichen
Die Bundesregierung schafft den bürokratischen Antragsweg für das Kindergeld ab. Ab 2027 sollen Eltern den staatlichen Zuschuss automatisch und ohne Formulare erhalten. Das Kabinett beschloss am Mittwoch den entsprechenden Gesetzentwurf – ein Meilenstein für den digitalen Sozialstaat.
Vom Formular-Chaos zur automatischen Überweisung
Bisher mussten Eltern nach der Geburt ihres Kindes aktiv einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Dieser Papierkrieg gehört bald der Vergangenheit an. Der Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil und Sozialministerin Bärbel Bas sieht vor, dass das Kindergeld künftig ohne Antrag aufs Konto fließt.
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Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt und arbeitet und eine gültige IBAN hinterlegt ist. Diese kann bereits jetzt über das Steuerportal ELSTER oder Banking-Apps beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hinterlegt werden.
Die Umsetzung erfolgt in zwei Stufen: Ab Frühjahr 2027 profitieren zunächst Familien, die bereits Kindergeld für ein Geschwisterkind beziehen. Bis Ende 2027 soll das System dann auf alle Neugeborenen ausgeweitet werden. Das Bundesfinanzministerium rechnet damit, dass so jährlich rund 300.000 Erstanträge entfallen.
Digitale Lösung für Sonderfälle
Nicht alle Familien werden sofort in das volle Automatik-System aufgenommen. Für komplexere Fälle – etwa bei Bürgergeld-Beziehern für das erste Kind oder bei im Ausland lebenden Eltern mit unbeschränkter Steuerpflicht – gibt es eine digitale Alternative.
Statt Papierformulare erhalten diese Eltern kurz nach der Geburt einen Willkommensbrief der Familienkasse. Ein sicherer QR-Code darin führt zu einem bereits vorausgefüllten Digitalantrag. Eltern müssen nur noch wenige fehlende Daten ergänzen und bestätigen.
Eine weitere Neuerung: Sind bei den Finanzbehörden Kontodaten beider Eltern hinterlegt, geht das Kindergeld standardmäßig an die Mutter. Grund ist die aktuelle Statistik – rund 75 Prozent der Leistungsbezieher sind weiblich. Die Empfängerbestimmung lässt sich aber durch eine einfache Mitteilung an die Familienkasse ändern.
Mehr Geld und das Aus für die Kindergrundsicherung
Die Verwaltungsreform folgt auf eine finanzielle Anhebung der Leistung. Seit 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 Euro pro Monat – ein Plus von vier Euro. Die Erhöhung erfolgte automatisch für alle bestehenden Bezieher.
Zusammen markieren die Maßnahmen den pragmatischen Ersatz für die gescheiterte Kindergrundsicherung. Die ursprünglich geplante Großreform, die verschiedene Familienleistungen bündeln sollte, scheiterte an politischen und logistischen Hürden. Das antragsfreie Kindergeld erreicht nun zumindest ein Kernziel: Familien sollen die ihnen zustehenden Mittel ohne bürokratische Hürden erhalten.
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Zusätzlich pumpt der Bund Milliarden in die Familien- und Bildungsinfrastruktur. Von 2026 bis 2029 fließen jährlich fast eine Milliarde Euro in den Kita-Ausbau. Für die Digitalisierung der Schulen sind 2,5 Milliarden Euro vorgesehen, für die Kinder- und Jugendhilfe 2026 allein 1,1 Milliarden Euro.
Blaupause für den digitalen Staat
Die Reform gilt als Pilotprojekt für eine umfassende Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Sozialministerin Bas betont, dass damit Empfehlungen der Kommission „Neue Sozialstaatlichkeit“ umgesetzt werden. Finanzminister Klingbeil sieht das Ziel in einem Staat, der Bürger bei Lebensereignissen wie einer Geburt aktiv unterstützt – statt sie mit Papierkram zu belasten.
Das Bundesfinanzministerium prüft bereits, das Modell des proaktiven Datenaustauschs auf andere Bereiche zu übertragen. Geplant sind etwa weiter automatisierte Steuererklärungen für einfache Fälle und eine vereinfachte Sprache in behördlichen Schreiben.
Bis zum Start 2027 liegt der Fokus auf der digitalen Vernetzung von Standesämtern, Bundeszentralamt für Steuern und Familienkassen. Gelingt das Projekt, könnte das antragsfreie Kindergeld zur Blaupause für andere Sozialleistungen werden – und Deutschlands papierlastiger Bürokratie endgültig den Kampf ansagen.
Börsepeople im Podcast S24/22: Judith Pap
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