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CBAM startet mit ersten CO2-Preisen im April ( Finanztrends)

07.03.2026, 4999 Zeichen

Die definitive Phase des EU-Grenzausgleichssystems CBAM ist in Kraft und stellt den internationalen Handel auf den Kopf. Ab April werden erstmals konkrete Preise für CO2-Zertifikate bekanntgegeben – just zum Höhepunkt der Bewerbungsfrist für Importeure.

Erste Zertifikatspreise geben Planungssicherheit

Am 7. April 2026 veröffentlicht die EU-Kommission den ersten Quartalspreis für CBAM-Zertifikate. Diese Ankündigung markiert einen entscheidenden Schritt in der operativen Umsetzung des Mechanismus, der seit Jahresbeginn in seiner endgültigen Form gilt. Der Preis orientiert sich 2026 am quartalsweisen Durchschnitt der EU-Emissionshandelssystem (ETS)-Auktionserlöse. Ab 2027 soll dann wöchentlich neu kalkuliert werden. Parallel läuft noch bis zum 20. März die Ausschreibung für die zentrale Handelsplattform (CCP), die den Verkauf und Rückkauf der Zertifikate in allen Mitgliedstaaten managen soll.

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Strikte Zollkontrollen ab April drohen

Während sich der finanzielle Rahmen konkretisiert, verschärfen die Zollbehörden in der gesamten EU die Durchsetzung. Für Importeure läuft die Zeit davon: Bis zum 31. März 2026 müssen sich Unternehmen, die jährlich mehr als 50 Tonnen der erfassten Waren einführen, als „Autorisierter CBAM-Erklärender“ registrieren lassen. Betroffen sind zunächst Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.

Unternehmen, die diese Frist verpassen, riskieren massive Lieferkettenunterbrechungen. Die nationalen Zollbehörden sind angewiesen, nicht konforme Sendungen an der Grenze aufzuhalten. Auch unvollständige Anträge können zu hohen Geldbußen und Verzögerungen führen. Nur bei fristgerechter Einreichung dürfen Importe während des Prüfverfahrens weiterlaufen.

Industrie fordert Ausweitung der Produktliste

Noch bevor der Kernmechanismus vollständig greift, fordern Branchenvertreter bereits Erweiterungen. Der europäische Hausgeräteverband APPLiA Europe veröffentlichte am 6. März ein Positionspapier, das eine breitere Anwendung des CBAM fordert. Die EU-Kommission hatte im Dezember 2025 vorgeschlagen, den Mechanismus auf etwa 180 weiterverarbeitete Produkte wie Waschmaschinen und Kühlschränke auszuweiten.

APPLiA hält diesen Schritt für unzureichend. Der Verband drängt auf die Aufnahme weiterer Kategorien wie Geschirrspüler, Öfen und Warmwasserbereiter. Nur so könne ein fairer Wettbewerb zwischen europäischen Herstellern, die ETS-Kosten tragen, und Drittlandsproduzenten gewährleistet werden. Beobachter deuten dies als Hinweis, dass der regulatorische Umfang in den kommenden Jahren weiter wachsen wird.

Finanzielle Belastung für Importeure beginnt jetzt

Der Übergang von der reinen Berichtspflicht (2023-2025) zum definitiven Regime ändert das Risikoprofil für europäische Importeure grundlegend. Zwar müssen die Zertifikate für 2026er Importe erst im Februar 2027 gekauft und abgegeben werden, doch die finanzielle Verpflichtung entsteht mit jeder aktuellen Lieferung. Die jüngste Volatilität der EU-Emissionszertifikate (EUA) macht die Kostenprognose für Unternehmen äußerst schwierig.

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Als Reaktion darauf entwickeln sich bereits Finanzmärkte: Rohstoffhandelshäuser verzeichnen steigende Liquidität in CBAM-Swap-Derivaten. Diese Instrumente erlauben es Importeuren, sich gegen künftige CO2-Preisschwankungen abzusichern. Gleichzeitig verschärft der aktualisierte Rechtsrahmen die Strafen für unvollständige Emissionsdaten. Die pauschalen Standard-Emissionswerte werden 2026 um 10% und 2027 um 20% erhöht – ein finanzieller Anreiz, um tatsächliche, verifizierte Daten von Lieferanten einzuholen.

Was kommt als Nächstes?

Nach der ersten Verkündigung im April folgen die Quartalspreise am 6. Juli, 5. Oktober und 4. Januar 2027. Die erfolgreiche Inbetriebnahme der zentralen Handelsplattform nach dem 20. März wird für den reibungslosen Start des Zertifikatehandels 2027 entscheidend sein.

Parallel laufen die legislativen Verhandlungen zur Ausweitung auf weiterverarbeitete Produkte im EU-Trilog weiter. Sollten die Änderungen angenommen werden, könnte bis 2028 eine Vielzahl von Fertigwaren unter das CBAM-Regime fallen. Die Botschaft an Importeure und Zolldienstleister ist klar: Lieferketten kontinuierlich überwachen, Zulassungen vor den Stichtagen finalisieren und robuste CO2-Buchhaltungssysteme implementieren. Die Ära des klimabezogenen Grenzausgleichs hat begonnen.


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