18.03.2026, 4173 Zeichen
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) stellt eine radikale Reform des Baugesetzbuchs vor. Ihr Plan: Kommunen sollen Schrottimmobilien im Extremfall enteignen dürfen. Ziel ist es, den bewussten Verfall von Wohnraum zu stoppen und den stockenden Neubau massiv zu beschleunigen. Der Vorstoß markiert einen Paradigmenwechsel in der deutschen Wohnungspolitik.
Scharfes Schwert gegen verfallende Häuser
Im Zentrum der Novelle steht der Kampf gegen Eigentümer, die ihre Gebäude vorsätzlich verfallen lassen. Künftig sollen Städte und Gemeinden einfacher Instandsetzungsgebote aussprechen können. Weigern sich die Besitzer, droht als letztes Mittel die Enteignung – gegen Entschädigung zum Verkehrswert.
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„Im Extremfall muss der Staat harte Maßnahmen ergreifen“, begründete Hubertz den Schritt. Zusätzlich plant sie ein neues Vorkaufsrecht für Kommunen. Es soll greifen, wenn Käufer der organisierten Kriminalität oder extremistischen Kreisen zugeordnet werden.
Bauverfahren sollen nur noch zwei Jahre dauern
Ein weiteres Kernziel ist die drastische Beschleunigung des Wohnungsbaus. Die Aufstellung eines Bebauungsplans dauert derzeit oft zehn bis fünfzehn Jahre. Dies will Hubertz auf maximal zwei Jahre verkürzen.
Dafür sollen Umweltprüfungen vereinfacht werden. Der Schwellenwert für beschleunigte Verfahren ohne detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfung soll von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter steigen. Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt können zudem ein „überragendes öffentliches Interesse“ am Bau deklarieren – ähnlich wie bei Windkraft-Projekten.
Union mahnt Augenmaß an
Die Enteignungspläne sorgen für Diskussionen in der schwarz-roten Koalition. Die Union steht staatlichen Eingriffen in das Eigentumsrecht traditionell skeptisch gegenüber. „Schrottimmobilien können ganze Ortsteile in einen Strudel aus Verwahrlosung ziehen“, räumte Bauexperte Jan-Marco Luczak (CDU) ein.
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Gleichzeitig forderte er „zielgenaue Instrumente“ statt einer Vielzahl neuer Befugnisse. Aus dem Bauministerium heißt es jedoch, die Union sei nach Vorverhandlungen grundsätzlich bereit, die Maßnahmen mitzutragen. Die finale Formulierung wird in den kommenden Wochen verhandelt.
Reaktion auf dramatische Wohnungsnot
Die Reform ist eine Reaktion auf die anhaltende Krise im Wohnungsbau. 2025 sank die Zahl fertiggestellter Wohnungen auf gut 250.000 – weit hinter dem Regierungsziel von 400.000 Einheiten pro Jahr. Hohe Baukosten, Materialknappheit und Fachkräftemangel bremsen die Branche aus.
Hubertz, die das Amt im Mai 2025 übernahm, steht unter Erfolgsdruck. Mit der Novelle will sie bürokratische Hürden abbauen und Spekulation mit Bauland eindämmen. Die vereinfachten Planungsverfahren sollen für Miet- und Eigentumswohnungen gleichermaßen gelten.
Ein historischer Eingriff mit unklarem Ausgang
Rechtsexperten bewerten die Pläne als einen der weitreichendsten Eingriffe ins Immobilienrecht seit Jahrzehnten. Bislang fehlte Kommunen oft die Handhabe gegen spekulativen Leerstand. Allein Gelsenkirchen schätzt die Zahl solcher Problemimmobilien auf rund 400.
Doch die Umsetzung könnte langwierig werden. Betroffene Eigentümer werden voraussichtlich klagen. Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung könnten Jahre vergehen. Bis dahin hätte das Instrument wohl vor allem abschreckende Wirkung.
Das Gesetz durchläuft aktuell die Ressortabstimmung. Das Kabinett soll es bis Ende Mai beschließen. Ob die neuen Regeln noch in diesem Jahr in Kraft treten, hängt nun vom Verhandlungsgeschick der Ministerin und der Kompromissbereitschaft der Union ab.
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