14.03.2026, 4002 Zeichen
Der Erweiterte Bewertungsausschuss kürzt die Vergütung für ambulante Psychotherapie ab April um 4,5 Prozent. Die Entscheidung löst eine massive Protestwelle aus. Experten warnen vor einer akuten Gefährdung der Patientenversorgung.
Was genau beschlossen wurde
Auf Betreiben des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) senkt der Schiedsausschuss die Honorare für psychotherapeutische Leistungen. Zwar steigen gleichzeitig sogenannte Strukturzuschläge, doch Branchenberechnungen ergeben unter dem Strich eine Minderung von rund 2,8 Prozent für die Praxen.
Der GKV-Spitzenverband begründet den Schritt mit einer Angleichung. Die Einkünfte der Psychotherapeuten seien seit 2013 stärker gestiegen als bei anderen Ärzten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnte die Maßnahme geschlossen ab und stimmte dagegen.
Scharfe Reaktionen der Berufsverbände
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nennt die Kürzung "völlig inakzeptabel" und kritisiert eine Politik nach dem Rasenmäherprinzip. Es sei paradox, in Zeiten hoher Inflation und steigender Praxiskosten genau jener Gruppe zu kürzen, die ohnehin die niedrigsten Vergütungen erhalte. Die Kammer kündigte an, den Rechtsweg zu beschreiten.
Auch Landesverbände reagieren mit Unverständnis. Die Psychotherapeutenkammer Berlin verweist darauf, dass ambulante Psychotherapie nur 0,7 Prozent der Gesamtkosten der GKV ausmache. Kammerpräsidenten aus Bayern und Niedersachsen warnen vor Problemen bei der Nachbesetzung von Praxen, besonders im ländlichen Raum.
Massenproteste und Petition erreichen 130.000 Unterschriften
Der Unmut geht weit über die Fachwelt hinaus. Eine Online-Petition sammelte innerhalb von zwei Tagen mehr als 130.000 Unterschriften. Sie fordert die sofortige Rücknahme der Kürzungen.
Parallel organisieren sich Therapeuten und Patienten in sozialen Netzwerken. Vor dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin gab es bereits spontane Kundgebungen. Für die kommenden Tage sind große Demonstrationen in Hamburg, München, Stuttgart und Hannover geplant.
Politische Debatte und Angst vor Zwei-Klassen-Medizin
Fachpolitiker der Linken bezeichnen die Kürzungen als "beispiellosen Vorgang". Sie warnen, dass gesetzlich Versicherte besonders hart getroffen würden. Schon heute fänden diese Patienten extrem schwer einen Therapieplatz.
Beobachter befürchten eine Zementierung der Zwei-Klassen-Medizin. Wenn Kapazitäten zunehmend von Privatpatienten beansprucht werden, drohe eine Verschlechterung der allgemeinen psychischen Volksgesundheit. Kritiker monieren, dass hier rein nach Kassenlage entschieden werde.
Warum die Kürzung wirtschaftlich fragwürdig ist
Psychotherapeuten erwirtschaften nach Abzug aller Kosten etwa 52 Euro je Arbeitsstunde. Das ist laut Experten nur die Hälfte dessen, was Haus- oder Fachärzte im Schnitt verdienen. Da Therapiesitzungen strikt zeitgebunden sind, können Praxen Einbußen nicht durch mehr Patienten kompensieren.
Gesundheitsökonomen halten die Sparmaßnahme für kurzsichtig. Studien belegen: Jeder Euro, der in ambulante Psychotherapie fließt, bringt der Gesellschaft zwei bis vier Euro Nutzen. Rechtzeitige Therapien verhindern chronische Verläufe und teure Krankenhausaufenthalte.
Das Deutsche Psychotherapeutennetzwerk rechnete vor: Die Kürzungen senken die Gesamtkassenkosten nur um etwa 0,05 Prozent. Dem stehen potenziell massive volkswirtschaftliche Folgekosten gegenüber.
Was jetzt auf dem Spiel steht
Die kommenden Wochen werden entscheidend sein. Die Bundespsychotherapeutenkammer bereitet juristische Schritte vor, der Konflikt könnte bald vor Sozialgerichten landen. Gleichzeitig erhöht der massive öffentliche Druck auf das Bundesgesundheitsministerium.
Für Patienten verschärft sich die Lage vorerst. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz beträgt bereits jetzt rund hundert Tage. Sollte der Beschluss wie geplant umgesetzt werden, rechnen Experten mit einer weiteren Verknappung des Angebots. Vor allem junge Therapeuten könnten das finanzielle Risiko einer Kassenzulassung scheuen.
Börsepeople im Podcast S24/09: Bernadette Händlhuber
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