12.03.2026, 4982 Zeichen
Deutsche Agrarbetriebe können derzeit ihre Maschinenflotte mit beispiellosen Steuervorteilen modernisieren. Der Grund: Das im Juli 2025 in Kraft getretene „Investitionsbooster“-Gesetz hat die Abschreibungsregeln für gewerbliche bewegliche Güter neu geschrieben. Besonders der Umstieg auf elektrische Landmaschinen wird damit extrem attraktiv – und kann die Steuerlast erheblich senken.
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Der Turbo für die E-Mobilität: 75 Prozent Sofortabschreibung
Das Herzstück der neuen Regelung ist ein massiver Steueranreiz für reine Elektrofahrzeuge. Wer zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 einen elektrischen Hoflader, Gabelstapler oder Pritschenwagen kauft, kann im Jahr der Anschaffung sofort 75 Prozent des Kaufpreises abschreiben – eine sogenannte Sonderabschreibung. Voraussetzung: Das Fahrzeug wird fast ausschließlich betrieblich genutzt und hat einen Bruttolistenpreis von maximal 100.000 Euro.
Die restlichen 25 Prozent des Wertes werden dann über sechs Jahre linear abgeschrieben. Dieses frontlastige Modell verschafft den Betrieben einen sofortigen Liquiditätsvorteil. Damit gleicht der Fiskus den höheren Anschaffungspreis elektrischer Maschinen im Vergleich zu Dieselmodellen direkt aus.
Comeback der degressiven AfA: Bis zu 30 Prozent pro Jahr
Für Landmaschinen, die nicht unter die E-Mobilitätsförderung fallen – sei es wegen eines höheren Preises oder eines Verbrennungsmotors – bietet das Gesetz eine starke Alternative. Die degressive Abschreibung wurde wieder eingeführt und ausgeweitet.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die im gleichen Zeitraum angeschafft werden, können Landwirte nun bis zu 30 Prozent des Restbuchwerts jährlich abschreiben. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber der zuvor geltenden Obergrenze von 20 Prozent aus dem Wachstumschancengesetz. Der Clou: Die degressive AfA unterliegt keinen Gewinngrenzen, ist also auch für ertragsstarke Betriebe hochattraktiv. Später kann flexibel auf die lineare Abschreibung gewechselt werden, um den steuerlichen Vorteil über die gesamte Nutzungsdauer zu maximieren.
Der Königsweg: Steuertools clever kombinieren
Die größten Steuervorteile erzielen Landwirte, wenn sie die neuen Abschreibungsregeln mit dem bewährten Investitionsabzugsbetrag (IAB) kombinieren. Dieser erlaubt es vor allem kleinen und mittleren Betrieben (mit einem Vorjahresgewinn unter 200.000 Euro), bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten schon bis zu drei Jahre vor dem Kauf vom Gewinn abzuziehen.
Wird dann beispielsweise ein elektrischer Hoflader gekauft, löst sich der IAB auf und die reguläre Abschreibung beginnt – auf einen bereits reduzierten Restbetrag. Diese steuerlichen Vorteile sind zudem kumulierbar mit direkten Bundesförderungen. Programme wie das Bundesprogramm Energieeffizienz oder Zuschüsse des BAFA können die Anschaffungskosten für elektrische Landmaschinen zusätzlich um bis zu 15 Prozent drücken.
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Mehr als nur Steuervorteile: Die betriebswirtschaftliche Logik
Der Umstieg auf Elektro lohnt sich nicht nur steuerlich. Gerade in geschlossenen Räumen wie Milchviehställen oder Gewächshäusern punkten elektrische Hoflader durch null Emissionen und deutlich weniger Lärm. Das steigert das Tierwohl und verbessert die Arbeitsbedingungen.
Auch in der Gesamtkostenrechnung schneiden E-Modelle oft besser ab. Eine Studie des Netzwerks C.A.R.M.E.N. e.V. zeigte bereits 2022: Die jährlich Betriebs- und Wartungskosten eines elektrischen Hofladers liegen mit etwa 6.510 Euro unter denen eines vergleichbaren Dieselmodells (7.385 Euro). Der Vorteil vergrößert sich, wenn der Strom von der eigenen Photovoltaik-Anlage kommt – eine perfekte Unabhängigkeit von schwankenden Dieselpreisen.
Zeitdruck bis Ende 2027: Jetzt planen
Das Fenster für diese optimierten Steuerbedingungen schließt gesetzlich fix am 31. Dezember 2027. Branchenbeobachter raten dringend zur zügigen Planung. Lange Lieferzeiten für spezielle Elektro-Landmaschinen könnten sonst dazu führen, dass die Anschaffung nicht mehr innerhalb der Förderfrist getätigt werden kann.
Wer die aktuellen Vorteile nutzt, sichert sich nicht nur massive Steuervorteile für das laufende Jahr. Er positioniert seinen Betrieb auch langfristig nachhaltig und zukunftssicher. Der Trend ist klar: Elektrische Hofmaschinen werden in den nächsten Jahren zum Standard, nicht zur Ausnahme.
Wiener Börse Party #1125: ATX unverändert, heute ex starke Andritz-Dividende, RBI wird Big Player in Rumänien, CPI Europe stark
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Die 2020 gegründete REPLOID Group AG stellt hochwertige Proteine und Fette sowie biologischen Dünger aus der Aufzucht von Larven der Schwarzen Soldatenfliege her. In den für ihre Kunden errichteten Mastanlagen – den REPLOID ReFarmUnits – erhalten vom Unternehmen gelieferte Junglarven eine auf den jeweiligen Standort abgestimmte Futtermischung aus Reststoffen der regionalen Lebensmittel-Wertschöpfungskette. Nach erfolgter Mast übernimmt REPLOID die Larven zur zentralen Vermarktung.
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