19.03.2026, 5410 Zeichen
Die Wartung kritischer Infrastruktur in Deutschland steht vor einem Umbruch. Ein alarmierender Sicherheitsreport des TÜV-Verbands offenbart massive Mängel und befeuert die Forderung nach einer Reform des komplexen Sicherheitsrechts. Unternehmen und Politik suchen nach Lösungen zwischen Digitalisierung und Bürokratieabbau.
Alarmierende Zahlen: Jeder vierte Aufzug mit schweren Mängeln
Der am 17. März veröffentlichte „Anlagensicherheitsreport 2026“ des TÜV-Verbands liefert erschütternde Daten. Bei der Prüfung von über 723.000 Aufzugsanlagen im vergangenen Jahr wiesen mehr als drei Viertel (76,3 Prozent) Defekte auf. Besonders kritisch: Bei 10,8 Prozent wurden erhebliche Mängel festgestellt. Rund 3.000 Anlagen mussten sofort stillgelegt werden, weil sie eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit darstellten.
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Typische Schwachstellen waren verschlissene Tragseile, defekte Türverriegelungen und ausgefallene Notrufsysteme. Die Zahlen sind ein Symptom für ein größeres Problem. Sie betreffen nicht nur Aufzüge, sondern auch Druckbehälter, Tankstellen und Lager für leicht entzündliche Materialien. Der Report unterstreicht die dringende Notwendigkeit, Wartungsintervalle strikt einzuhalten, um katastrophale Ausfälle zu verhindern.
Rechtsreform: Betriebssicherheitsverordnung soll geteilt werden
Angesichts der hohen Mängelquote und der als zu komplex empfundenen Gesetzeslage fordern Industrie und TÜV-Verband eine grundlegende Reform. Der Kernvorschlag: Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) soll in zwei eigenständige Verordnungen aufgeteilt werden.
Geplant sind die Überwachungsbedürftigen-Anlagenverordnung (ÜAnlV) für kritische Infrastruktur und die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) für einfache Arbeitsmittel. „Die aktuelle Verordnung regelt Bohrmaschine und Hochdruckkessel im selben Gesetzestext. Das ist nicht mehr zeitgemäß“, so die Kritik aus der Branche. Die ÜAnlV würde zudem 16 verschiedene Landesregelungen zu einem einheitlichen Bundesstandard zusammenführen – ein echter Schritt zum Bürokratieabbau.
Verbände wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) mahnen jedoch zur Praxistauglichkeit. Neue Dokumentationspflichten dürften keine Wettbewerbsnachteile schaffen. Auch rein semantische Änderungen, die auf der Werksebene für Verwirrung sorgen, lehnt der BDI ab.
Digitale Pflicht: Software ersetzt manuelle Prüfpläne
Die Zeiten, in denen Sicherheitsprüfungen mit Excel-Listen verwaltet wurden, sind vorbei. Die rechtlichen Konsequenzen versäumter Fristen sind zu gravierend. Sie reichen vom Verlust des Versicherungsschutzes über hohe Geldstrafen bis zur persönlichen strafrechtlichen Verantwortung der Geschäftsführung.
Unternehmen setzen daher zunehmend auf spezielle Wartungsplanungs-Software. Diese digitalen Plattformen warnen Sicherheitsverantwortliche automatisch vor anstehenden Prüfterminen, etwa nach TRBS 1201 oder der DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagen. Die Software integriert Gefährdungsbeurteilungen, erstellt revisionssichere Dokumente und digitale Signaturen. Moderne Tools nutzen zudem Geoinformationssysteme und Predictive-Maintenance-Algorithmen. So behalten Serviceteams den Überblick über alle Prüffristen – auch über mehrere Standorte hinweg.
Gefährdungsbeurteilung als Schlüssel
Das Herzstück der Prüfintervalle in Deutschland bleibt die Gefährdungsbeurteilung. Im Gegensatz zu starren Vorgaben legt der Arbeitgeber die Frequenz selbst fest – angepasst an die konkreten Betriebsbedingungen. Eine Maschine auf einer Baustelle muss deutlich öfter geprüft werden als das gleiche Modell im klimatisierten Büro.
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Da Arbeitgeber die Prüfintervalle eigenverantwortlich festlegen müssen, ist eine fundierte Dokumentation unverzichtbar, um Haftungsrisiken zu minimieren. Mit diesen praxiserprobten Checklisten erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben und vermeiden die häufigsten Fehler bei der GBU. Kostenlose GBU-Checklisten für Sicherheitsverantwortliche herunterladen
Diese Flexibilität ist effizient, lastet die Verantwortung aber voll auf dem Unternehmen. Bei einem Unfall muss es nachweisen, dass die gewählten Intervalle fachlich begründet und die Prüfungen von einer befähigten Person (nach TRBS 1203) durchgeführt wurden. Das komplexe Zusammenspiel aus BetrSichV, Technischen Regeln und DGUV-Vorschriften soll durch die geplante Rechtsreform entflochten werden.
Ausblick: Mehr Kontrollen und Echtzeit-Überwachung
Die Zukunft des Anlagenmanagements wird von strengeren Kontrollen und digitaler Integration geprägt sein. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz schreibt Behörden seit 2026 vor, mindestens fünf Prozent aller Betriebe jährlich zu überprüfen. Der Druck auf Unternehmen, lückenlose Prüfnachweise vorzuhalten, steigt damit erheblich.
Die Einführung von ÜAnlV und AMBV soll den Compliance-Aufwand langfristig senken, erfordert aber zunächst Schulungen für neue Begriffe und Standards. Langfristig werden Künstliche Intelligenz (AI) und IoT-Sensoren die Wartung revolutionieren. Kontinuierliche Echtzeit-Überwachung könnte die periodische Prüfung ergänzen und einen neuen Standard für Sicherheit und betriebliche Resilienz setzen.
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