Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Steuerreform 2026: Entlastung für Gastronomie, Digitaldruck für Unternehmen ( Finanztrends)

06.03.2026, 5418 Zeichen

Deutsche Unternehmen und Kommunen steuern 2026 auf ein komplett neues Steuerumfeld zu. Zwei Gesetzespakete – das Steueränderungsgesetz 2025 und das Jahressteuergesetz 2024 – bringen eine Mischung aus lang ersehnter Entlastung und verschärften Digitalvorgaben. Für Steuerberater und Entscheider wird es entscheidend sein, die komplexen Übergangsfristen im Blick zu behalten.

Anzeige

Die neuen Regelungen zur Mehrwertsteuer und E-Rechnungspflicht erhöhen die Komplexität der Buchführung massiv. In diesem kostenlosen E-Book finden Sie sofortige Antworten auf alle Fragen zur Umsatzsteuer sowie praktische Anleitungen für Ihre Voranmeldung. Kostenlosen PDF-Ratgeber zur Umsatzsteuer herunterladen

Dauerhaft reduzierte Mehrwertsteuer für Gastronomie

Ab dem 1. Januar 2026 gilt dauerhaft ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie. Die Rückkehr von der vorübergehenden 19-Prozent-Regelung soll dem von Kosten- und Personaldruck geplagten Gewerbe Planungssicherheit geben.

Doch die Freude ist getrübt: Die Neuregelung ist komplex. Der ermäßigt Satz gilt ausschließlich für Speisen, egal ob im Lokal oder zum Mitnehmen. Getränke – mit Ausnahme von Milch, Milchmischgetränken und Leitungswasser zum Mitnehmen – bleiben bei 19 Prozent. Besonders betroffen sind Betriebe mit Pauschalangeboten wie Buffets. Sie müssen ihre Preise nun in Speise- und Getränkeanteile aufteilen. Eine Vereinfachung erlaubt pauschal 30 Prozent des Paketpreises den Getränken zuzuordnen. Für die Branche bedeutet das: Eine aufwändige Anpassung der Kassensysteme und Abrechnungssoftware steht an.

E-Rechnung: Die Schonfrist für Unternehmen läuft ab

Die Digitalisierung der Buchhaltung nimmt 2026 Fahrt auf. Die Pflicht zur elektronischen Rechnungstellung im B2B-Bereich wurde zwar bereits 2025 eingeführt, doch jetzt fallen die Übergangsfristen weg.

Unternehmen mit einem Umsatz von über 800.000 Euro im Vorjahr dürfen 2026 nur noch dann herkömmliche Papierrechnungen oder unstrukturierte PDFs versenden, wenn der Empfänger ausdrücklich zustimmt. Ab dem 1. Januar 2027 ist damit endgültig Schluss. Kleinere Unternehmen mit Umsätzen unter der Grenze haben noch bis Ende 2027 Zeit.

Steuerexperten warnen: 2026 ist das Jahr der finalen Umsetzung. Die Infrastruktur für das Empfangen und Archivieren maschinenlesbarer Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD muss jetzt aufgebaut werden. Wer zu lange wartet, riskiert Engpässe bei Steuerberatern und Softwareanbietern.

Anzeige

Die Umstellung auf die gesetzliche E-Rechnungspflicht stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Dieses kostenlose Bundle aus Video-Podcast und E-Book bietet Ihnen praktische Hilfe bei der Einführung und beantwortet die wichtigsten Expertenfragen. Jetzt kostenloses E-Rechnungs-Bundle sichern

Erleichterungen für Vereine und Kleinunternehmer

Neben neuen Pflichten bringt die Reform auch gezielte Entlastungen. Die Kleinunternehmerregelung wurde angepasst. Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 Euro umgesetzt hat und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro bleibt, ist weiterhin von der Umsatzsteuer befreit.

Wichtige Neuerungen gibt es auch für den gemeinnützigen Bereich. Vereine und Sportclubs profitieren von einer angehobenen Grenze für sogenannte Zweckbetriebe. Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben – wie dem Verkauf von Merchandise oder der Ausrichtung von Veranstaltungen – sind nun bis zu einem Umsatz von 50.000 Euro (bisher 45.000 Euro) von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Das entlastet vor allem ehrenamtlich geführte Organisationen von bürokratischem Aufwand.

Kommunen erhalten letzte Aufschubsfrist

Während die Privatwirtschaft digitalisieren muss, kämpfen viele Kommunen noch mit den Grundlagen einer anderen Reform: § 2b UStG. Diese Vorschrift verpflichtet öffentliche Einrichtungen, für wettbewerbsrelevante Leistungen – wie Müllentsorgung oder Vermietung – Umsatzsteuer abzuführen.

Die Umsetzung dieser komplexen Regelung wurde erneut verschoben. Durch das Jahressteuergesetz 2024 erhalten Kommunen und andere öffentliche Körperschaften eine letzte Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026. Der Grund: Vielen Gemeinden fehlt es noch an digitaler Infrastruktur und geschultem Personal, um ihre gesamten Vertragsbestände zu überprüfen und steuerlich neu zu bewerten. Das kommende Jahr ist damit ihre letzte Chance, sich auf die verbindliche Einführung ab 2027 vorzubereiten.

Analyse: Zwischen Entlastung und Digitalzwang

Die Steuerpolitik 2026 verfolgt zwei Ziele: zielgenaue Konjunkturstützung und erzwungene Modernisierung. Die dauerhafte Senkung des Gastronomiesteuersatzes ist eine Reaktion auf die anhaltenden Krisen der Branche. Sie soll Betrieben langfristige Perspektiven geben.

Gleichzeitig treiben die Pflicht zur E-Rechnung und die bevorstehende Umsetzung von § 2b UStG die Digitalisierung voran. Hintergrund ist auch die EU-Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA), die Steuerbetrug europaweit bekämpfen will. Die Abschaffung von Papier und PDF ist hier nur der erste Schritt. Für viele mittelständische Unternehmen bedeuten die Umstellungskosten 2026 eine spürbare Belastung. Langfristig versprechen die automatisierten Prozesse jedoch Effizienzgewinne.

Für alle Beteiligten gilt: 2026 ist ein kritisches Vorbereitungsjahr. Wer die Fristen verpasst, riskiert hohe Strafen bei Betriebsprüfungen oder budgetäre Engpässe. Die Weichen für das digitalisierte Steuerökosystem von 2027 werden jetzt gestellt.


(06.03.2026)

BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Inside Umbrella powered by wikifolio 04/26: Diese 8 Titel bilden Ritschy`s Fokus auf Öl, Gas und LNG ab, Spoiler Umbrella Austria




 

Bildnachweis

1. Trading

Aktien auf dem Radar:DO&CO, Zumtobel, AT&S, Semperit, Austriacard Holdings AG, Mayr-Melnhof, Rosenbauer, SBO, Marinomed Biotech, Addiko Bank, Amag, Andritz, Bawag, CA Immo, Erste Group, FACC, Kapsch TrafficCom, Lenzing, OMV, Palfinger, Bajaj Mobility AG, Porr, RBI, Strabag, Uniqa, Verbund, voestalpine, Wienerberger, Wiener Privatbank, BKS Bank Stamm, BTV AG.


Random Partner

VIG
Die Vienna Insurance Group (VIG) ist mit rund 50 Konzerngesellschaften und mehr als 25.000 Mitarbeitern in 30 Ländern aktiv. Bereits seit 1994 notiert die VIG an der Wiener Börse und zählt heute zu den Top-Unternehmen im Segment “prime market“ und weist eine attraktive Dividendenpolitik auf.

>> Besuchen Sie 55 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


 Latest Blogs

» Österreich-Depots: Deutlich fester (Depot Kommentar)

» Börsegeschichte 8.4.: Porr, Amag, Bajaj Mobility (Börse Geschichte) (Bör...

» Nachlese: Eva Reuter, Nina Higatzberger-Schwarz (audio cd.at)

» ATX springt um 3,7 Prozent nach oben – Do&Co und FACC mit zweistelligen ...

» PIR-News: News zu BKS, Erste Group, Andritz, Strabag, ASTA Energy, Post,...

» 20 Jahre Investor Relations für Small- und Micro-Caps: Eva Reuter über V...

» Wiener Börse Party #1130: ATX zu Mittag 3,7 Prozent fester, Do&Co und FA...

» Wiener Börse zu Mittag deutlich fester: Do&Co, FACC und Wienerberger ges...

» ATX-Trends: Amag, Austriacard, OMV, RBI, Bawag ...

» Börsepeople im Podcast S24/11: Eva Reuter


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Ausgewählte Jobs von PIR-Partnern


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    BSN Vola-Event Zalando
    BSN Vola-Event Volkswagen Vz.
    BSN Vola-Event Siemens
    BSN Vola-Event MTU Aero Engines
    BSN Vola-Event Infineon
    BSN Vola-Event HeidelbergCement
    BSN Vola-Event Siemens Energy
    BSN Vola-Event DAIMLER TRUCK HLD...
    BSN Vola-Event Deutsche Post

    Featured Partner Video

    Offline Podcast S2/01: Grüß' Euch, Wir Sind Aus Öst'reich - der legendäre Chor Österreichischer Sportreporter für Argentina 78

    Folge 6 des Offline-Podcasts wird schon ziemlich fußballerisch. Marco Seltenreich und Norbert Peter interviewen den Sänger Hans Huber, was seine Rolle als Chormitglied 1978 beim Chor Österreichisch...

    Books josefchladek.com

    Marcel Natkin (ed.)
    Le nu en photographie
    1937
    Éditions Mana

    Jacques Fivel
    CHINON DCM-206
    2025
    Le Plac’Art Photo

    Richard Avedon
    Nothing Personal
    1964
    Atheneum Publishers

    Matteo Girola
    Viewfinders
    2025
    Studiofaganel

    Gerhard Puhlmann
    Die Stalinallee
    1953
    Verlag der Nation


    06.03.2026, 5418 Zeichen

    Deutsche Unternehmen und Kommunen steuern 2026 auf ein komplett neues Steuerumfeld zu. Zwei Gesetzespakete – das Steueränderungsgesetz 2025 und das Jahressteuergesetz 2024 – bringen eine Mischung aus lang ersehnter Entlastung und verschärften Digitalvorgaben. Für Steuerberater und Entscheider wird es entscheidend sein, die komplexen Übergangsfristen im Blick zu behalten.

    Anzeige

    Die neuen Regelungen zur Mehrwertsteuer und E-Rechnungspflicht erhöhen die Komplexität der Buchführung massiv. In diesem kostenlosen E-Book finden Sie sofortige Antworten auf alle Fragen zur Umsatzsteuer sowie praktische Anleitungen für Ihre Voranmeldung. Kostenlosen PDF-Ratgeber zur Umsatzsteuer herunterladen

    Dauerhaft reduzierte Mehrwertsteuer für Gastronomie

    Ab dem 1. Januar 2026 gilt dauerhaft ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie. Die Rückkehr von der vorübergehenden 19-Prozent-Regelung soll dem von Kosten- und Personaldruck geplagten Gewerbe Planungssicherheit geben.

    Doch die Freude ist getrübt: Die Neuregelung ist komplex. Der ermäßigt Satz gilt ausschließlich für Speisen, egal ob im Lokal oder zum Mitnehmen. Getränke – mit Ausnahme von Milch, Milchmischgetränken und Leitungswasser zum Mitnehmen – bleiben bei 19 Prozent. Besonders betroffen sind Betriebe mit Pauschalangeboten wie Buffets. Sie müssen ihre Preise nun in Speise- und Getränkeanteile aufteilen. Eine Vereinfachung erlaubt pauschal 30 Prozent des Paketpreises den Getränken zuzuordnen. Für die Branche bedeutet das: Eine aufwändige Anpassung der Kassensysteme und Abrechnungssoftware steht an.

    E-Rechnung: Die Schonfrist für Unternehmen läuft ab

    Die Digitalisierung der Buchhaltung nimmt 2026 Fahrt auf. Die Pflicht zur elektronischen Rechnungstellung im B2B-Bereich wurde zwar bereits 2025 eingeführt, doch jetzt fallen die Übergangsfristen weg.

    Unternehmen mit einem Umsatz von über 800.000 Euro im Vorjahr dürfen 2026 nur noch dann herkömmliche Papierrechnungen oder unstrukturierte PDFs versenden, wenn der Empfänger ausdrücklich zustimmt. Ab dem 1. Januar 2027 ist damit endgültig Schluss. Kleinere Unternehmen mit Umsätzen unter der Grenze haben noch bis Ende 2027 Zeit.

    Steuerexperten warnen: 2026 ist das Jahr der finalen Umsetzung. Die Infrastruktur für das Empfangen und Archivieren maschinenlesbarer Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD muss jetzt aufgebaut werden. Wer zu lange wartet, riskiert Engpässe bei Steuerberatern und Softwareanbietern.

    Anzeige

    Die Umstellung auf die gesetzliche E-Rechnungspflicht stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Dieses kostenlose Bundle aus Video-Podcast und E-Book bietet Ihnen praktische Hilfe bei der Einführung und beantwortet die wichtigsten Expertenfragen. Jetzt kostenloses E-Rechnungs-Bundle sichern

    Erleichterungen für Vereine und Kleinunternehmer

    Neben neuen Pflichten bringt die Reform auch gezielte Entlastungen. Die Kleinunternehmerregelung wurde angepasst. Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 Euro umgesetzt hat und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro bleibt, ist weiterhin von der Umsatzsteuer befreit.

    Wichtige Neuerungen gibt es auch für den gemeinnützigen Bereich. Vereine und Sportclubs profitieren von einer angehobenen Grenze für sogenannte Zweckbetriebe. Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben – wie dem Verkauf von Merchandise oder der Ausrichtung von Veranstaltungen – sind nun bis zu einem Umsatz von 50.000 Euro (bisher 45.000 Euro) von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Das entlastet vor allem ehrenamtlich geführte Organisationen von bürokratischem Aufwand.

    Kommunen erhalten letzte Aufschubsfrist

    Während die Privatwirtschaft digitalisieren muss, kämpfen viele Kommunen noch mit den Grundlagen einer anderen Reform: § 2b UStG. Diese Vorschrift verpflichtet öffentliche Einrichtungen, für wettbewerbsrelevante Leistungen – wie Müllentsorgung oder Vermietung – Umsatzsteuer abzuführen.

    Die Umsetzung dieser komplexen Regelung wurde erneut verschoben. Durch das Jahressteuergesetz 2024 erhalten Kommunen und andere öffentliche Körperschaften eine letzte Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026. Der Grund: Vielen Gemeinden fehlt es noch an digitaler Infrastruktur und geschultem Personal, um ihre gesamten Vertragsbestände zu überprüfen und steuerlich neu zu bewerten. Das kommende Jahr ist damit ihre letzte Chance, sich auf die verbindliche Einführung ab 2027 vorzubereiten.

    Analyse: Zwischen Entlastung und Digitalzwang

    Die Steuerpolitik 2026 verfolgt zwei Ziele: zielgenaue Konjunkturstützung und erzwungene Modernisierung. Die dauerhafte Senkung des Gastronomiesteuersatzes ist eine Reaktion auf die anhaltenden Krisen der Branche. Sie soll Betrieben langfristige Perspektiven geben.

    Gleichzeitig treiben die Pflicht zur E-Rechnung und die bevorstehende Umsetzung von § 2b UStG die Digitalisierung voran. Hintergrund ist auch die EU-Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA), die Steuerbetrug europaweit bekämpfen will. Die Abschaffung von Papier und PDF ist hier nur der erste Schritt. Für viele mittelständische Unternehmen bedeuten die Umstellungskosten 2026 eine spürbare Belastung. Langfristig versprechen die automatisierten Prozesse jedoch Effizienzgewinne.

    Für alle Beteiligten gilt: 2026 ist ein kritisches Vorbereitungsjahr. Wer die Fristen verpasst, riskiert hohe Strafen bei Betriebsprüfungen oder budgetäre Engpässe. Die Weichen für das digitalisierte Steuerökosystem von 2027 werden jetzt gestellt.


    (06.03.2026)

    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Inside Umbrella powered by wikifolio 04/26: Diese 8 Titel bilden Ritschy`s Fokus auf Öl, Gas und LNG ab, Spoiler Umbrella Austria




     

    Bildnachweis

    1. Trading

    Aktien auf dem Radar:DO&CO, Zumtobel, AT&S, Semperit, Austriacard Holdings AG, Mayr-Melnhof, Rosenbauer, SBO, Marinomed Biotech, Addiko Bank, Amag, Andritz, Bawag, CA Immo, Erste Group, FACC, Kapsch TrafficCom, Lenzing, OMV, Palfinger, Bajaj Mobility AG, Porr, RBI, Strabag, Uniqa, Verbund, voestalpine, Wienerberger, Wiener Privatbank, BKS Bank Stamm, BTV AG.


    Random Partner

    VIG
    Die Vienna Insurance Group (VIG) ist mit rund 50 Konzerngesellschaften und mehr als 25.000 Mitarbeitern in 30 Ländern aktiv. Bereits seit 1994 notiert die VIG an der Wiener Börse und zählt heute zu den Top-Unternehmen im Segment “prime market“ und weist eine attraktive Dividendenpolitik auf.

    >> Besuchen Sie 55 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


     Latest Blogs

    » Österreich-Depots: Deutlich fester (Depot Kommentar)

    » Börsegeschichte 8.4.: Porr, Amag, Bajaj Mobility (Börse Geschichte) (Bör...

    » Nachlese: Eva Reuter, Nina Higatzberger-Schwarz (audio cd.at)

    » ATX springt um 3,7 Prozent nach oben – Do&Co und FACC mit zweistelligen ...

    » PIR-News: News zu BKS, Erste Group, Andritz, Strabag, ASTA Energy, Post,...

    » 20 Jahre Investor Relations für Small- und Micro-Caps: Eva Reuter über V...

    » Wiener Börse Party #1130: ATX zu Mittag 3,7 Prozent fester, Do&Co und FA...

    » Wiener Börse zu Mittag deutlich fester: Do&Co, FACC und Wienerberger ges...

    » ATX-Trends: Amag, Austriacard, OMV, RBI, Bawag ...

    » Börsepeople im Podcast S24/11: Eva Reuter


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Ausgewählte Jobs von PIR-Partnern


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      BSN Vola-Event Zalando
      BSN Vola-Event Volkswagen Vz.
      BSN Vola-Event Siemens
      BSN Vola-Event MTU Aero Engines
      BSN Vola-Event Infineon
      BSN Vola-Event HeidelbergCement
      BSN Vola-Event Siemens Energy
      BSN Vola-Event DAIMLER TRUCK HLD...
      BSN Vola-Event Deutsche Post

      Featured Partner Video

      Offline Podcast S2/01: Grüß' Euch, Wir Sind Aus Öst'reich - der legendäre Chor Österreichischer Sportreporter für Argentina 78

      Folge 6 des Offline-Podcasts wird schon ziemlich fußballerisch. Marco Seltenreich und Norbert Peter interviewen den Sänger Hans Huber, was seine Rolle als Chormitglied 1978 beim Chor Österreichisch...

      Books josefchladek.com

      Jan Tschichold
      Typografische Entwurfstechnik
      1932
      Akadem. Verlag Dr. Fr. Wedekind & Co

      Gerhard Puhlmann
      Die Stalinallee
      1953
      Verlag der Nation

      Alessandra Calò
      Ctonio
      2024
      Studiofaganel

      Daido Moriyama
      A Hunter (English Version
      2019
      Getsuyosha, bookshop M

      Daido Moriyama
      Japan, A Photo Theater (English Version
      2018
      Getsuyosha, bookshop M