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Inbox: Verwaltungsgerichtshof hebt FMA-Strafe gegen RBI auf


30.12.2019

Zugemailt von / gefunden bei: RBI (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Wien, 30. Dezember 2019. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) im Zuge der Panama Papers gegen die Raiffeisen Bank International AG (RBI) verhängte Verwaltungsstrafe in letzter Instanz aufgehoben. Die RBI erhält nun die Strafe in Höhe von EUR 2,7 Millionen zurückerstattet.

Damit bestätigte der VwGH die Rechtsauffassung der RBI. „Die RBI war bisher immer schon der Auffassung, dass sie alle rechtlichen Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche erfüllt hat und die gegenständlichen Anforderungen der FMA überschießend sind. Die Rechtswidrigkeit des FMA Strafbescheids wurde durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs festgestellt, wodurch die RBI in ihrer Sichtweise bestätigt wurde“, so Christoph Lehner, Leiter Compliance der RBI.

 


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(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

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    Inbox: Verwaltungsgerichtshof hebt FMA-Strafe gegen RBI auf


    30.12.2019, 1038 Zeichen

    30.12.2019

    Zugemailt von / gefunden bei: RBI (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

    Wien, 30. Dezember 2019. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) im Zuge der Panama Papers gegen die Raiffeisen Bank International AG (RBI) verhängte Verwaltungsstrafe in letzter Instanz aufgehoben. Die RBI erhält nun die Strafe in Höhe von EUR 2,7 Millionen zurückerstattet.

    Damit bestätigte der VwGH die Rechtsauffassung der RBI. „Die RBI war bisher immer schon der Auffassung, dass sie alle rechtlichen Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche erfüllt hat und die gegenständlichen Anforderungen der FMA überschießend sind. Die Rechtswidrigkeit des FMA Strafbescheids wurde durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs festgestellt, wodurch die RBI in ihrer Sichtweise bestätigt wurde“, so Christoph Lehner, Leiter Compliance der RBI.

     




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