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Inbox: Atrium kauft Schuldverschreibungen zurück


25.05.2018

Zugemailt von / gefunden bei: Atrium (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Atrium European Real Estate Limited gibt die Einladung an die Inhaber ihrer im April 2020 fälligen EUR 350.000.000 4,000 Prozent Teilschuldverschreibungen (ISIN: XS0918754895) (von denen EUR 335.050.000 aktuell ausstehend sind) (die "2020 Teilschuldverschreibungen") und ihrer im Oktober 2022 fälligen EUR 500.000.000 3,625 Prozent Teilschuldverschreibungen (ISIN: XS1118586244) (von denen EUR 498.588.000 aktuell ausstehend sind) (die "2022 Teilschuldverschreibungen" und zusammen mit den 2020 Teilschuldverschreibungen die "Teilschuldverschreibungen") bekannt, ihre Teilschuldverschreibungen der Gesellschaft, vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses der neuen Anleiheemission, gegen Barzahlung zum Rückkauf anzubieten (die "Angebote").

Die Angebote enden am 4. Juni 2018, und unterliegen den im Tender Offer Memorandum vom 25. Mai 2018 (das "Tender Offer Memorandum") festgelegten Bedingungen. Nach Maßgabe anwendbaren Rechts und wie im Tender Offer Memorandum beschrieben, kann die Gesellschaft nach eigenem Ermessen die Angebote jederzeit verlängern, erneuern, abändern, beenden oder dessen Bedingungen ändern.

Für die Teilschuldverschreibungen die im Rahmen der Angebote zum Erwerb durch die Gesellschaft angenommen werden, beabsichtigt die Gesellschaft einen Kaufpreis berechnet entsprechend einer Ankaufsrendite, die sich aus der Summe des jeweiligen interpolierten Mid-Swap-Satzes und einer Ankaufsspanne von +25 Basispunkten für die Teilschuldverschreibungen 2020 und +60 Basispunkten für die Teilschuldverschreibungen 2022 ergibt, zu leisten. Zusätzlich werden für die Teilschuldverschreibungen die von ihr gemäß den Angeboten angenommen werden, die aufgelaufenen Stückzinsen soweit diese angefallen sind, bezahlt. Die Gesellschaft beabsichtigt Teilschuldverschreibungen im Rahmen der Angebote zum Erwerb in jenem Gesamtnennbetrag anzunehmen, sodass die durch die Gesellschaft zu leistenden gesamte Gegenleistung für die zum Erwerb angenommenen Teilschuldverschreibungen (nicht inbegriffen die auf die Teilschuldverschreibungen angefallenen und zu zahlenden Stückzinsen) EUR 300.000.000 nicht überschreitet (die "Gesamtgegenleistung") (die Gesellschaft behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen erheblich mehr oder weniger Teilschuldverschreibungen als die Gesamtgegenleistung zum Kauf anzunehmen). Wenn der Gesamtnennbetrag der zum Kauf angebotenen Teilschuldverschreibungen die Gesamtgegenleistung (oder der erhöhte Betrag, den die Gesellschaft zum Kauf annimmt) übersteigt, werden die Teilschuldverschreibungen anteilig angenommen, wie im Tender Offer Memorandum näher beschrieben.

Im Zusammenhang mit den Angeboten und vorbehaltlich der Marktbedingungen gibt die Gesellschaft zudem die Absicht bekannt, einen neuen EUR RegS unbesicherten fixverzinsten senior Eurobond mit einer Laufzeit zwischen sieben und acht Jahren und einem Gesamtnennbetrag von zumindest EUR 300.000.000 zu emittieren (der "Eurobond").

Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die in Übereinstimmung mit den Angeboten angebotenen Teilschuldverschreibungen zum Kauf anzunehmen. Ob die Gesellschaft die Teilschuldverschreibungen zum Kauf annimmt, die rechtsgültig angeboten wurden, hängt ohne Einschränkung vom erfolgreichen Abschluss der Emission des Eurobonds oder einer anderen Finanzierung ab, die die Gesellschaft nach eigenem Ermessen zu für sie akzeptablen Bedingungen (in jedem Fall wie von der Gesellschaft festgelegt) festlegen kann. Der Emissionserlös des Eurobonds wird für den Kauf der Teilschuldverschreibungen im Rahmen der Angebote und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.

 

Atrium Promenada (Warsaw, Poland) - top 10 properties of Atrium European Real Estate (Bild: Atrium, http://www.aere.com/Downloads.aspx) © www.shutterstock.com



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