11.04.2018, 4996 Zeichen
Aus dem Börsenbrief im Sinne des Börse Social Network Club. http://www.boerse-social.com/gabb
Steuerfahndung: One-Stop-Shop. Gestern, Dienstag, durfte ich dem hochinteressanten Vortrag eines Steuerfahnders im Wirtschaftsmuseum lauschen. Längere Zeit habe es in Österreich keine Steuerfahndung gegeben, wegen des "Falles Böswarth" (siehe: "Der Spiegel" vom 26.3.1984: Wildwest im Wienerwald - Schnüffler des Finanzministers trieben einen Gastwirt in den Tod - das Land empört sich gegen die Steuerfahnder"), jetzt gebe es wieder eine 85- bis 90-köpfige bundesweite Steuerfahndung, die weit mehr Befugnisse und Möglichkeiten habe als die Finanzämter. Früher habe es Doppelgleisigkeiten gegeben, jetzt könne die Steuerfahnung bundesweit alle Erhebungsschritte abfragen. Die Steuerfahndung sei keine Behörde, sondern es gebe eine Leistungsvereinbarung mit den Finanzstrafbehörden, die Steuerfahndung werde für diese tätig. Die Leistungen gemäß Leistungskatalog können von den Finanzämtern angefordert werden. Vor allem, wenn die Betriebsprüfung mit ihren Mitteln nicht weiterkommt. Die Steuerfahndung dürfe Zwangsmaßnahmen vornehmen, um Beweise zu sichern, zwei Teams seien nur für internationalen Austausch zuständig, eines für die Erledigung von ausländischen Amtshilfeersuchen, das andere für eigene Amtshilfeersuchen an ausländische Behörden.
Die Zeitungsmeldungen bezüglich der von Deutschland erhaltenen Steuersünder-CD (die österreichischen Finanzbehörden würden sich zu viel Zeit lassen mit der Auswertung) seien nicht richtig, die Daten seien nur teilweise brauchbar gewesen, man müsse geltendes Recht beachten, und die Verfahren würden sich halt teilweise in die Länge ziehen. Grundsätzlich sei unter 100.000 Euro vermuteter Steuerhinterziehung der Finanzstrafreferent zuständig, ab 100.000 Euro, wo Herr der Verfahrens der Staatsanwalt ist, sei die Steuerfahndung zuständig, man arbeite also vorrangig fürs Gericht, aber im vorhinein sei die Abgrenzung oft schwierig. Nicht zu verwechseln sei die Steuerfahndung mit der Finanzpolizei, die sich um die kleineren Fälle und daneben um Einhaltung der Sozialdumpinggesetze und der Gewerbeordnung und um das Glücksspiel kümmere.
Für die Steuerfahndung würden professionelle IT-Spezialisten arbeiten, die bei Hausdurchsuchungen den Datenstand 1:1 sichern, was für die Beweisführung wichtig sei. Für Hausdurchsuchungen genüge ein "Anfangsverdacht", dieser sei durch mehrere Stellen abgesichert (bis hin zu Staatsanwalt und Richter), und wenn es auch vorkomme, dass Steuerpflichtige im Zweifel freigesprochen werden, so hieße das noch nicht, dass sie unschuldig seien, Entschuldigung für die Hausdurchsuchung gebe es daher nicht. Nach richterlicher Genehmigung dürfe die Steuerfahndung weiters Telefone abhören, versteckte Kameras anbringen, Detekteien beauftragen, Kontendaten (Umsätze bis hin zu Eröffnungsunterlagen und Zeichnungsberechtigungen) abfragen. Die Steuerfahndung habe Software, die alle Beteiligten verknüpfe und diese Verknüpfungen visuell darstelle, so sei es oft ein leichtes, sogar große Betrugsnetzwerke aufzudecken.
Die Registrierkassenpflicht in der derzeitigen Form habe Schwachstellen, da es längst Software gebe, die die Registrierkassen ziemlich legal aussehen lassen, während in Wirklichkeit fröhlich darin herumstorniert werden könne. Aber man sei sowohl den Entwicklern dieser Software als auch den anwendenden Gastwirten auf der Spur. Die Steuerfahndung sehe sich im Sinne eines One-Stop-Shops als Ansprechpartner, der von der Kontaktaufnahme mit dem Staatsanwalt über die Hausdurchsuchungen bis hin zur Gerichtsverwertbarkeit als Prozessbeteiligtenvertreter (der die Rechte des geschädigten Finanzamts bei Gericht wahrnimmt) alle Positionen ausfülle. Der Datenaustausch mit einigen Ländern funktioniere hervorragend, andere ließen sich Zeit, bzw. man wisse nicht, wo die Anfrage letztendlich gelandet sei.
Es gab soviel Interessantes zu erzählen, dass die veranschlagte Stunde bei weitem nicht ausreichte, wir mussten länger sitzen bleiben, was aber offenbar niemand störte. Am Ende gab es doch noch Unstimmigkeiten, als jemand aus dem Publikum über seine Selbstanzeige und Anzeige gegen seine Bank berichtete und behauptete, dass es politisch ausgemacht sei, dass gegen diese Bank in Österreich nicht ermittelt werden dürfe, es gebe nach einem Jahr noch immer kein Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft. Der Vortragende meinte, dass er sich nicht vorstellen könne, dass die Staatsanwaltschaft auf politische Weisungen höre, er könne für die Steuerfahndung jedenfalls ausschliessen, dass sie auf politische Weisungen höre, und er selbst habe ein Verfahren gegen diese Bank geführt. Sehr kurzweilig und informativ, aber was mir doch zu denken gibt: die Sache mit dem Anfangsverdacht. Also wenn man das Pech hat, dass man Steuerhinterzieher als Freunde oder Geschäftspartner hat (und das oft genug vorher nicht einmal weiss), steht man schnell unter Anfangsverdacht, und der Richter wird sich kaum einer Hausdurchsuchung verweigern.
Börsepeople im Podcast S16/05: Maximilian Lahrmann
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