Autor:
Christoph Scherbaum

Die Börsenblogger ist das einfache und direkte Sprachrohr von Journalisten und deren Kollegen, die teils schon mit jahrzehntelanger Arbeits- und Börsenerfahrung aufwarten können. Auch als professionelle Marktteilnehmer. Letztlich sind wir alle Börsenfans. Aber wir vertreten in diesem Blog auch eine ganz simple Philosophie: Wir wollen unabhängig von irgendwelchen Analysten, Bankexperten oder Gurus schreiben, was wir zum aktuellen (Börsen-)Geschehen denken, was uns beschäftigt. Das kommt Ihnen, dem Leser, zu Gute.

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08.05.2017, 4271 Zeichen

Die Saxo Bank und der Franken-Crash ist ein nicht ganz neues Kapitel. Viele Trader erinnern sich noch an den 15. Januar 2015, als der Franken innerhalb einer Minute um zweitausend Pips fiel. Je nach Broker waren die gestellten Kurse enorm unterschiedlich. Und bei einigen Anbietern kam enorm erschwerend dazu, dass die ohnehin schon haaresträubenden Ausführungskurse Stunden später noch einmal kräftig schlechter gestellt wurde.

Ohnehin erschreckende Verluste wurden also im Nachhinein noch massiv ausgeweitet. So geschehen bei einer Vermögensverwaltung in Zürich. Die Vermögensverwalterin musste tatenlos mit ansehen, wie CHF-Positionen bei Saxo mit Verlust ausgestoppt wurden zu einem Kurs zu 1,18. Danach befanden sich noch 283.059 Franken auf dem Konto. Was sich genau bei Saxo Bank und der Franken-Crash ereignete, wird hier aus aktuellem Anlass aufgearbeitet.

Die Horror E-Mail der Saxo Bank

Knapp neunzig Minuten später informierte die Saxo Bank ihr die Kunden per E-Mail, dass „aufgrund der ausserordentlichen Marktsituation“ sämtliche ausgeführten Transaktionen noch einmal geprüft und angepasst“ werden.

Das klang bedrohlich. Tatsächlich wurden am gleichen Abend die Ausführungskurse korrigiert. Statt ein Ausstiegskurs von 1,18 wurde plötzlich einer von nur noch 0,9625 Franken verrechnet. Mit der Folge, dass aus dem Kontoguthaben von 283.000 Franken nunmehr ein Minus von 1,1 Millionen Franken wurde.

Auf zero2one-inside-hps wurde dies übrigens im Vorfeld als „Trade des Jahres“ in Erwägung gezogen ????

Die Saxo Bank forderte sofort den Ausgleich des Minussaldos von der Kundin. Diese nahm so eine ungewöhnliche Vorgehensweise allerdings nicht einfach widerstandslos hin, sondern reichte Klage ein.

Streitpunkt und Prozess

Zentraler Streitpunkt war die „Zulässigkeit dieser nachträglichen Preisanpassung“. Denn die Anklage argumentierte damit, dass durch die bestätigte Ausführung zu 1,18 ein gültiger Vertrag zustande gekommen sei. Und eine nachträgliche Preisanpassung trotz entsprechender Formulierungen in den AGB nicht gerechtfertig sei. Das Thema Saxo Bank und der Franken-Crash war damit eröffnet.

Und was kam nun heraus?

Die Richter haben der Anklage in beiden Punkten Recht gegeben.

Die Saxo Bank müsse sich „die Wechselkursbestätigungen ihrer elektronischen Handelsplattform als eigene Willenserklärung zurechnen lassen„. Dieses „rechtlich verbindliche Angebot“ sei durch die Klägeren „mittels Anklickens des entsprechenden Dialogfensters auf der Plattform angenommen“ worden.

Es liegen damit gegenseitig übereinstimmende Willenserklärungen vor, weshalb Verträge zu den bestätigten Preisen von CHF 1,18 bis CHF 1,20 pro Euro abgeschlossen wurden„.

Ein Knalleffekt im Sinne der Verbraucher. Die Klägerin muss nicht nur das Kontominus nicht ausgleichen, sondern erhält die 283.000 Franken plus 5% Zinsen, und die Gerichtsgebühren- und Kosten erstattet.

Droht jetzt ein Dominoeffekt beim Thema Saxo Bank und der Franken-Crash?

Die Saxo Bank Schweiz hat das Urteil bereits anerkannt, mit der Aussage dass ein Weiterzug „nicht opportun“ wäre. Es seien bereits letztes Jahr für mögliche Rechtsfolgen 2,3 Millionen Franken zurückgestellt worden.

Aber wird das reichen? In der Schweiz wird dieses Urteil mit Sicherheit weitere Klagen nach sich ziehen. In Dänemark selbst sind drei ähnliche Fälle abgewiesen worden. Jetzt wird es spannend wie deutsche Gerichte die Lage sehen bzw. entscheiden.

Und andere Broker, die ebenfalls nachträglich Ausführungspreise korrigiert haben, werden seit heute überlegen, entsprechende Rücklagen für Rechtsfolgen zu erhöhen.

Unser Tipp ist hierbei ganz einfach. Achten Sie bei der Auswahl der Broker auf Erfahrungswerte anderer Trader wie bspw. hier im Broker-Vergleich. Nutzen Sie ruhig mehrere Broker für Ihr Kapital und riskieren Sie nie mehr als vertretbar. Dann kann ein Schwarzer Schwan (wie es in der Literatur heisst, hier zum nachlesen) Ihnen nichts anhaben.

Dieser Beitrag von Michael Hinterleitner wurde von trading-treff.de zur Verfügung gestellt. Dort gibt es Analysen, Wissen und Emotionen zum Trading.

Michael Hinterleitner ist seit 2001 Trader aus Leidenschaft und zudem Geschäftsführer von Candletrading.de und dem Forum Candletalk.de. Dort informieren sich Trader über Tools und Broker und tauschen Ihre Erfahrungen zum Trading aus.

 


(08.05.2017)

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1. Schweizer Franken, SNB, Schweizerische Notenbank Schweiz http://www.shutterstock.com/de/pic-163896584/stock-photo-switzerland-money-swiss-franc-banknote-close-up.html (Bild: www.shutterstock.com)   >> Öffnen auf photaq.com

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