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Capital Gain Tax wieder in aller Munde - was ich im Dezember 1998 darüber geschrieben habe ... (Christian Drastil)


Autor:
Christian Drastil

Der Namensgeber des Blogs. Ich funktioniere nach dem Motto "Trial, Error & Learning". Mehrjährige Business Pläne passen einfach nicht zu mir. Zu schnell (ver)ändert sich die Welt, in der wir leben. Damit bin ich wohl nicht konzernkompatibel sondern lieber ein alter Jungunternehmer. Ein lupenreiner Digital Immigrant ohne auch nur einen Funken Programmier-Know-How, aber - wie manche sagen - vielleicht mit einem ausgeprägten Gespür für Geschäftsmodelle, die funktionieren. Der Versuch, Finanzmedien mit Sport, Musik und schrägen Ideen positiv aufzuladen, um Financial Literacy für ein grosses Publikum spannend zu machen, steht im Mittelpunkt. Diese Dinge sind mein Berufsleben und ich arbeite gerne. Der Blog soll u.a. zeigen, wie alles zusammenhängt und welches Bigger Picture angestrebt wird.
Christian Drastil

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25.03.2008, 2108 Zeichen
Folgenden Kommentar hatte ich im Dezember 1998 geschrieben. Damals galt es als fix, dass die Vermögenszuwachssteuer ("Capital Gain Tax") eingeführt wird. Doch es waren nicht nur plötzliche politische Gegenbekenntnisse, sondern auch der Unwille der Banken, die beim "Abwickeln" mithelfen hätten müssen.

Das schrieb ich im Dezember 1998:

"Wer heuer noch Aktien kauft, kann diese - unter Einhaltung der einjährigen Spekulationsfrist - im Dezember 1999 wieder veräußern. Das ist gerade rechtzeitig vor dem Start der neuen Kursgewinnsteuer.
Verständlich, daß man jetzt allerorts der aktuellen Regelung mit der einjährigen Spekulationsfrist nachweint.

Doch die Tränen fließen zu früh, denn die Regelung besteht ja noch. Wer also noch im Dezember 1998 Aktien kauft, kann diese unter Wahrung der einjährigen Spekulationsfrist (1 Jahr und 1 Tag) im Dezember 1999 wieder verkaufen. Egal, ob der Kursgewinn dabei 10.000, 100.000 oder eine Million Schilling beträgt, der Gewinn bleibt in jedem Fall steuerfrei. Für unterjährige Kursgewinne gibt es, nebenbei bemerkt, auch noch eine Freigrenze von 6000 Schilling. Auch eine Behaltedauer über den 1. Jänner 2000 (Stichtag für die Kursgewinnsteuer) hinaus sollte kein größeres Problem darstellen. Denn nur der Kursgewinn ab diesem Zeitpunkt wird berücksichtigt werden, was vorher "verdient" wird, bleibt steuerfrei.

Allerdings hat das Ganze auch einen Haken. Denn wenn man Aktien ins Depot nimmt, die bis Anfang 2000 verlieren und erst dann wieder steigen, könnte man in die Steuerfalle geraten. Obwohl man vielleicht in Summe gar nichts verdient hat - wenn man, bezogen auf den Stichtag, im Plus liegt, fällt die Capital-Gain-Tax an. Das ist eine der größten Ungerechtigkeiten bei der geplanten neuen Steuer, denn schon jetzt sitzen viele Österreicher wegen der schwachen ATX-Performance der vergangenen Jahre auf mehr oder weniger größeren (Buch-)Verlusten. Wer bis jetzt die Nerven bewahrt hat und weiter voll investiert auf ein Comeback seiner Aktien hofft, wird damit durch die Aktiensteuer am schärfsten bestraft. Aber das sei in diesem Zusammenhang nur am Rande erwähnt."
(25.03.2008)

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    Das schrieb ich im Dezember 1998:

    "Wer heuer noch Aktien kauft, kann diese - unter Einhaltung der einjährigen Spekulationsfrist - im Dezember 1999 wieder veräußern. Das ist gerade rechtzeitig vor dem Start der neuen Kursgewinnsteuer.
    Verständlich, daß man jetzt allerorts der aktuellen Regelung mit der einjährigen Spekulationsfrist nachweint.

    Doch die Tränen fließen zu früh, denn die Regelung besteht ja noch. Wer also noch im Dezember 1998 Aktien kauft, kann diese unter Wahrung der einjährigen Spekulationsfrist (1 Jahr und 1 Tag) im Dezember 1999 wieder verkaufen. Egal, ob der Kursgewinn dabei 10.000, 100.000 oder eine Million Schilling beträgt, der Gewinn bleibt in jedem Fall steuerfrei. Für unterjährige Kursgewinne gibt es, nebenbei bemerkt, auch noch eine Freigrenze von 6000 Schilling. Auch eine Behaltedauer über den 1. Jänner 2000 (Stichtag für die Kursgewinnsteuer) hinaus sollte kein größeres Problem darstellen. Denn nur der Kursgewinn ab diesem Zeitpunkt wird berücksichtigt werden, was vorher "verdient" wird, bleibt steuerfrei.

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